wer ein Vermögen von über 26 Mio. Euro vererben oder verschenken möchte kann ganz legal eine Stiftung gründen und so die ansonsten anfallende Erbschafts- oder Schenkungssteuer fast gänzlich vermeiden.
… weil diese Superreichen über mehrere Jahrzehnte erfolgreiche Lobbyarbeit betrieben haben und es geschafft haben, sich in der öffentlichen Debatte hinter Mittelständlern, kleinen Handwerksmeistern und Omas mit eigenem Häuschen zu verstecken, die diese Steuern angeblich in existenzbedrohende Nöte stürzt. Besonders freut das denjenigen Teil der “Eliten”, die in Benko-Manier Kohle vor Gläubigern in Sicherheit bringen können.
Diesen Lobbyargumenten sind mit Ausnahme der LINKEN alle im Bundestag vertretenen Parteien auf den Leim gegangen. Beim Sonderfall SPD gibt es Forderungen in Bezug auf Erbschafts- und Schenkungssteuer zwar noch in diversen Programmen und in Fensterreden - aber offensichtlich nur als Verhandlungsmasse für Koalitionsverhandlungen.
Und die selbst ernannte Vertreterin der “kleinen Leute” ist nicht nur hier auch ganz aktuell Erfüllungsgehilfe der Reichen:
Es mag für Dich wie ein unwesentliches Detail klingen, aber wenn man Geld bzw. Vermögen in eine Stiftung einbringt, gehört es der Stiftung und nicht mehr einem selbst oder seinen Nachkommen.
Dachte ich mir doch, dass Du wieder so tust, als ob Du es nicht verstehen würdest.
Les doch einfach mal die verlinkte Seite in der die Steuerberaterkanzlei beschreibt, wie Superreiche die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer legal umgehen können. Es geht nicht darum, das Geld an gemeinnützige Zwecke zu schenken sondern den eigenen Familienmitgliedern zukommen zu lassen.
Naja, sagen wir es mal so: ich habe ziemlich sicher schon mehr von den Konstruktionen bzw. Planungen dazu gesehen als Du. Sowohl bei der deutschen als auch der liechtensteinischen Familienstiftung gibt es erhebliche Probleme (wenngleich sehr unterschiedliche), die Du nicht siehst oder verstehst und über die ein Berater, der das Produkt vertreibt, nicht ganz so laut und deutlich spricht.
Im Grunde läuft es darauf hinaus, dass es eben nicht so einfach ist, Vermögen in Stiftungen zu schieben und dennoch die Herrschaftsgewalt darüber zu behalten und/oder keine Steuern zahlen zu müssen. Das ist dann auch der Grund dafür, dass in genau einem der diversen Fälle, in denen so etwas geplant war, am Ende eine Familienstiftung nach deutschem Recht gestiftet wurde.
Kurz: Du skizzierst hier eine Schimäre, die in der Praxis keine Rolle spielt und damit meine ich insbesondere das für den deutschen Staat ausgefallene Steueraufkommen.
Bei einer Schenkung hat man per Definition keine Herrschaftsgewalt mehr über das Vermögen sondern der Beschenkte. Dass man kaum Steuern zahlen muss ist im Artikel gut beschrieben - und auch, dass dies über eine deutsche Stiftung möglich ist. Die realen Zahlen zu den tatsächlich kaum gezahlten Schenkungssteuern von Superreichen bestätigen übrigens genau dies.
Ich bin gerade unsicher, ob Du Dich nur blöd stellst, aber der Punkt ist, dass bei Erbschaften und Schenkungen der Empfänger des Vermögens damit machen kann, was er will, was ja insbesondere bei Unternehmen nicht ganz irrelevant ist. Bei Stiftungen stellt sich das ganz anders dar.
Das stimmt in dieser Absolutheit nicht. Z. B. bei einer Schenkung mit Nießbrauch.
Bei einer Stiftung kann man das auch nicht allgemein sagen sondern es kommt eben auf die spezifische Gestaltung an. Beim Artikel geht es übrigens gerade nicht um Unternehmensübertragungen sondern ganz allgemein um Vermögensübertragung und die legale Vermeidung der ansonsten anfallenden Erbschaftssteuer.
Du schreibst, dass es über eine deutsche Stiftung nicht so leicht geht - hat auch niemand behauptet, sonst bräuchte es keine spezialisierten Steuerberater. Dass es möglich ist geht aus dem Artikel aber hervor - und wie bereits gesagt sprechen die niedrigen Erbschaftssteueraufkommen von Superreichen auch dafür:
Ist es eigentlich Deine Art Dir unangenehme Fakten aus der Welt zu schaffen indem Du die Wahrheit anzweifelst und dann die Debatte auf unwichtige Details verlagerst?
Ich habe eine ganze Menge geschrieben und ich werde den Eindruck nicht los, dass Du einen Großteil davon ignorierst oder nicht verstehst. Mir soll es aber auch egal sein. Glaub halt, was Du willst. Man bringt Dich ja eh nicht davon ab.
Danke, dass Du mir das erlaubst, das werde ich machen. Ich glaube an so etwas wie Fakten - die ich Dir auch verlinkt habe. Es steht Dir natürlich frei, an “alternative Fakten” zu glauben und weiterhin zu denken, dass auch Superreiche ihren gerechten Anteil zum Steueraufkommen beitragen.
Du denkst also, diese Steuerberater versprechen ihren Kunden einfach irgendwas und wenn diese sich beraten lassen sagen sie “reingefallen!”
Dazu habe ich einen Artikel verlinkt aus dem hervorgeht, dass Superreiche kaum Erbschafts- oder Schenkungssteuern entrichten. Aber Du mußt das alles nicht glauben. Glaub doch einfach weiter an Steuergerechtigkeit in Deutschland.
Nein, aber ich weiß, dass manche Steuersparmodelle vollmundig angepriesen werden, aber dabei die Risiken und Nachteile oftmals nicht so konkret zur Sprache kommen. Wie ich bereits erwähnte, habe ich mehrfach miterlebt, wie solche Stiftungsstrukturen geplant und vorbereitet und dann aber in den meisten Fällen wieder abgesagt wurden, weil die Risiken und Nachteile von den potentiellen Stiftern höher gewichtet wurden als die steuerlichen Vorteile.
Du kannst Dir anhand des in dem von Dir verlinkten Werbetextes ja mal überlegen, für wie viel Prozent Ersparnis auf Deine jährliche Steuerbelastung Du nach Uruguay oder Curacao umziehen würdest.
Das bestreitet doch niemand ernsthaft, nur hat das mit Stiftungen nicht viel zu tun. Die Probleme liegen doch ganz woanders und genau aus dem Grund liegt ja auch wieder einmal eine Musterklage beim Bundesverfassungsgericht, das ja schon zweimal entschieden hat, dass das deutsche Erbschaftssteuerrecht verfassungswidrig ist.
Das ist übrigens kein Thema, was nur Deutschland betrifft, sondern viele andere Länder, die teilweise bei Erbschaften sogar noch weniger zugreifen als das in Deutschland der Fall ist. Das Hauptproblem - zumindest in Deutschland - ist nun einmal die Besteuerung von Erbschaften, die aus Anteilen an Gesellschaften bzw. unmittelbar aus Betriebsvermögen bestehen.
Die Idee, dass man vermeiden will, dass Unternehmen wegen eines Todesfalles verkauft oder gar liquidiert werden müssen, halte ich für durchaus nachvollziehbar, aber da ist dann der Gesetzgeber gefordert, Lösungen zu finden, die nicht so eklatant dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen wie die aktuelle Regelung.
Das sähe dann so aus - bei weitem nicht vollständig, nur mal ein paar Fakten, die dem von Dir verlinkten ziemlich oberflächlichen und grob vereinfachenden Wortgebläse zugrunde liegen:
Und bei Auslandssachverhalten gerne auch der Debatin/Wassermeyer (gibt es nicht gratis, enthält dafür auch keine Reklame an der Grenze des § 57 Abs 1 StBerG) - auch wenn es in den dort behandelten DBA nur um Ertrags- und Vermögensteuern geht.
spielt sich bei derzeitiger Gestaltung der ErbSt und ausgesetzter VSt übrigens auf anderen Schauplätzen ab. Selbstverständlich tragen sie „ihren Anteil“ mit allem bei, was sie an Lieferungen und Leistungen deutscher Unternehmer konsumieren - die USt ist die dem Aufkommen nach wichtigste Steuer in D, mit knapp einer Billion € (947 Mrd € 2024) im Vergleich zur ErbSt mit 13,3 Mrd € - innerhalb von zehn Jahren auf knapp das Doppelte gestiegen, 2014 waren es noch 6,8 Mrd. €.
Dass Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer (wie bei der allgegenwärtigen Einkommensteuer kann man da hie und da am überzähligen s manchmal - nicht immer - etwas über den erfahren, der da schreibt) geschont werden, betrifft beiläufig jeden, der Betriebsvermögen in größerem Umfang als in § 16 ErbStG zu lesen zu vererben hat, und ein Handwerker oder Einzelhändler oder beides (im Fall des Autohauses) im Format Familienbetrieb ist relativ schnell bei einem Betriebsvermögen über einer halben Million €.
Das macht das Problem nicht geringer, aber um es anzugehen, ist es sicherlich nützlich, diese oder jene Tatsache zu berücksichtigen. Dann ließe sich viel leichter ein Konzept entwickeln, wie sich die Damen und Herren Milliardäre bei dem Gemeinwesen revanchieren könnten, ohne das sie niemals zu einem Vermögen in dieser Größenordnung gekommen wären.