Hallo,
ich habe noch etwas gefunden. Unter 1.6 ca. Seite 17.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…
a) Antrag auf Arbeitslosengeld II am 01.03. mit sofortiger Wirkung; das
Gehalt für Februar aus einer vorangegangenen Beschäftigung fließt
am 27.02. zu:
keine Anrechnung, da Zufluss noch vor dem 01.03.
Alternative: Gehalt aus dieser Beschäftigung wird am 10.03.
ausgezahlt und fließt am 13.03. zu.
Anrechnung als „laufende“ Einnahme auf den Bedarf für März.
TM