Warum kein algII Anspruch

Kleiner Tipp vom Insider:

Wenn vom Arbeitsamt oder der ARGE ein Bescheid ausgestellt wurde, dann IMMER, auch wenn er positiv ist, einen Widerspruch schreiben.

Das hat folgenden Hintergrund:
Die Barbeiter der Hartz IV BEscheide machen eine Massenbaearbeitung und sind in etlichen Fällen nicht weit genug in der Materie ausgebildet (eigene Erfahrung). 70 % aller Bescheide sind zu Ungunsten der HARTZ IV Empfänger schlicht falsch.
Die Sozialgerichte haben mehrere 10 000 Klagen pro Monat anhängig, wobei die Argen und die Arbeitsämter im Bereich HARTZ IV ca. 70-75 % der Klagen mit Pauken und Trompeten verlieren.

Der Widerspruch wird immer von einer Abteilung bearbeitet die nichts mit der ursprünglich entscheidenden Abteilung zu tun hat.

In ca. 50% der Fälle wird nach Widerspruch mehr Leistung gewährt.

Aus diesem Grunde IMMER erstmal Widerspruch einlegen. Dieser hemmt nicht die im bisherigen Bescheid fest gestellten Leistungen und Zahlungen.
Nur übertreiben sollte man es dann auch nicht damit. Einmal Widerspruch reicht. Wenn man sich dann wirklich noch ungerecht beahndelt fürhlt hilft ein Gang zum Sozialgericht, wo in der ersten Instanz KEINE Anwaltspflicht besteht und wo auch keine Kosten enststehen.