Hallo,
ich würde sagen wir lassen es einfach. Du vertrittst deine Ansicht und ich meine.
Klären lässt sich dies unter uns beiden nie, wenn kein echter Rechtsanwalt sagt, wer recht hat 
Wenn sich deine Ansicht bestätigt findet, wäre es naturgemäß
in der Tat clever sich schon mal alle Antragsunterlagen zu
besorgen und diesen dann mit Wirkung vom und am Tag nach dem
letzten Gehaltseingang abzugeben.
Genau so machen das die schlauen Leute auch 
Vielleicht traust du LeoLo ja eher, wenn du der DA schon nicht glaubst:
/t/anstellung-in-monatsmitte-alg-2-zurueckzahlen/564…
Dabei stellten sich mir dann gleich zwei neue Fragen. Wie ist
man in der Zeit nach Eintritt der Arbeitslosigkeit
krankenversichert? Das muss man dann sicher selbst zahlen,
Da kenne ich mich nicht aus. Ich glaube aber, dass die frühere Nachversicherungsfrist weggefallen ist und man sich dann freiwillig versichern muss.
TM