Warum kein 'IT-Beratungsgesetz'?

Womit verdienst Du Dein Geld? Warum soll die eine Berufsgruppe
ihre Dienstleistung gratis zur Verfügung stellen (man erntet
spöttische oder boshafte Kommentare), die andere sich das
hingegen hochoffiziell verbitten und verbieten?

Das ist doch nur eine Frage des persönlichen Wollens. Niemand
zwingt dich, dein Wissen kostenfrei unters Volk zu bringen. Du
machst es so freiwillig wie ich.

Wenn ich es richtig verstehe, dürfen Anwälte es hier aber auch nicht freiwillig tun. RBerG und Standesregeln vereiteln dies.

Gruß

Fritze

[MOD] f’up bereinigt -vdH

Hallo,

damit die off-topic Diskussion nicht ausufert, auch hier der Follow up link ins Rechtsbrett: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Gruß

Fritze

Polemik
Man könnte ja sachlich drüber diskutieren, aber in einem derart bescheuerten Schwarz-Weiß-Ton angemacht zu werden, vergältt einem natürlich die Lust daran. Ab ins Witzebrett!

*g*
Da kennst du sogar den Gesetzestext und dann subsumierst du auch noch falsch…

Levay

Ich sehe hier für W-W-W gar kein Problem, schließlich wird man
den Betreibern eines Diskussionsforums genauso wenig, wie
gelegentlich dort aufkreuzenden fachfremnden Nutzern
„Geschäftsmäßigkeit“ vorwerfen können, oder?

Dooo-hoooooooch!

Darüberhinaus frage ich mich, wieso Anwälte angeblich aufgrund
dieses Gesetzes keine Gratis-Ratschläge erteilen dürfen. Sie
sind die einzigen, die das uneingeschränkt sowohl
geschäftsmäßig, wie auch unentgeltlich tun dürfen. Sie wollen
allerdings nicht.

Stimmt doch gar nicht. Es gibt hier Anwälte, die immer wieder nützliche Hinweise geben.

Levay

Zunächst mal will ich meinem Lieblingsanwalt beipflichten: Das Thema ist diskussionswürdig, deine Art, es anzugehen, im Großen und Ganzen aber ätzend.

Beim stöbern im „Rechtsfragen“ Brett ist mir der nette
disclaimer mit dem Text „Diese Antwort ersetzt nicht den Gang
zum Rechtsanwalt etc. pp.“ aufgefallen. Man liest auch immer
wieder Antworten der Form „Geh zum Anwalt! Gratisberatung
gibts hier nicht!“.

Das ist überhaupt nicht wahr. Hier wird zwar oft gesagt, man solle zum Anwalt gehen; aber noch NIE habe ich diesen Gratisberatungsquatsch hier gelesen. Es gibt viele Fragesteller, bei denen offenbar ist, dass sie ein komplexeres Problem haben und sich hier eine defintive Antwort erhoffen. Das geht aber so nicht, und dann ist der Verweis auf einen Anwalt sehr wichtig und nützlich.

Da frage ich mich natürlich, warum die Interessensverbände der
Ingenieure und Informatiker das nicht auch für IT-Berufe oder
ING-Berufe einführen.

Weil Interessenverbände keine Gesetzgebungsgewalt haben.

Begründet wird ja gerne, dass Rechteberatung nunmal nur von
Profis gewährt werden dürfe und das doch ganz im Sinne der
Mandanten wäre.

Ja, und darüber kann man streiten; die meisten anderen Länder kommen ohne ein vergleichbares Gesetz aus. Aber: Dass „die“ Anwälte nicht bereit sind, das Gesetz zu ändern, ist eine komische Aussage, denn sie haben gar nicht die Macht dazu.

Also, noch jemand dafür, dass zumindest Ärzten und Juristen in
Online-Foren keinerlei Gratishilfe

Dafür gibt es hier aber ziemlich viel Gratishilfe bei www. Du scheinst das Rechtsbrett nicht sehr oft zu lesen.

Levay

Hallo,

Nochmal: Warum genießen zwei Berufsgruppen (anscheinend mit
voller Unterstützung der nicht Zugehörigen) ein solches
Privileg

Fritze, [ich finde] solchen FUD einfach
nur unangebracht.

FUD war ganz und gar nicht meine Absicht.

Nun, dann konkretisiere doch bitte einmal, welches Privileg die beiden genannten Berufsgruppen (Ärzte und Rechtsanwälte) genießen.

Gruß,

Sebastian

Gääähn,

man könnte sicherlich interessant über das Thema diskutieren, aber da hier mal wieder jemand rumalbert, der sich insbesondere durch so hilfreiche Postings wie den ständigen Hinweis auf LaTeX auf alle Wordfragen hervortut, fällt es schwer anzunehmen, dass hier wirkliches Interesse am Informationsaustausch besteht, sondern offenbar nur mal wieder rumgetrollt werden soll.

Wäre man an sachlicher Diskussion interessiert (wie einige Antworter durchblicken lassen, und weshalb sich eine ausführlichere Antwort lohnt), würde man z.B. mal etwas weiter greifen und allgemein bestimmte Berufsausübungsvoraussetzungen thematisieren. Denn auch wenn es nur ein rechtsberatungsgesetz gibt, kann man z.B. sich auch nicht einfach ein Schild an die Tür hängen und den Bau-Ing. spielen. Glücklicherweise, denn eine falsche Baustatik kann genau so Menschenleben kosten wie eine von einem Laien durchgeführte Herz-OP, weshalb auch der Beruf des Arztes diversen rechtlichen Einschränkungen unterliegt. Aber auch wenn es nicht um Menschenleben geht, sondern „nur“ um den finanziellen Ruin, macht es Sinn, zu regeln, wer einen z.B. nach einem Verkehrsunfall mit gravierenden finanziellen und gesundheitlichen Folgen beraten darf.

Und da ist es einfach nur ein Ausgleich von Interessen, dass man die Leute einerseits entsprechend an die Kandarre nimmt, und ihnen so teure Dinge wie eine langjährige Ausbildung mit zwei Staatsexamina oder eine Berufshaftpflicht und eine Kanzleipflicht sowie eine Gebührenordnung aufs Auge drückt, und andererseits dafür sicherstellt, dass kein „zweiter Markt“ entsteht, der nur die Rosinen pickt und dann voraussehbare Schäden produziert, die dann natürlich nicht versichert sind, …

Der IT-Bereich ist einfach noch zu jung um angesichts der langwierigen Gesetzgebungsverfahren heute schon einen Regelungsgehalt zu haben, wie bei klassischen freien Berufen wie Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Ärzten. Zudem reitet gerade die EU ja auch eine massive Deregulierungsstrategie, die durchaus nicht nur positiv zu sehen ist. Aber so mal ganz aus der Praxis eines Anwalts gesprochen, der auch das IT-ler Herz in seiner Brust schlagen hört und häufiger in IT-Projekten eher auf der technischen Seite steht als in rein juristischer Arbeit steckt: Auch hier haben die Anforderungen in den letzten Jahren massiv zugenommen! Kein Großprojekt läuft heute noch mit der Großzügigkeit und Lässigkeit der Gründerzeit. Ohne Herstellerzertifizierungen, fachspezifisches Studium, Haftpflicht, … kann man heute nur noch Oma Müllers PC zusammenfrickeln, was aber eigentlich auch nur so lange vertretbar ist, wie der nicht Daten enthält, deren Verlust für Oma Müller existenzgefährdend wäre, oder das Ding nicht genutzt wird, um z.B. ihre Insulinpumpe zu programmieren, …

Also warten wir mal ab, wann es auch in diesem Bereich deutlich strengere Regularien geben wird.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

So,

nach längerer Wartezeit hat man sich dafür entschieden, meine sachlichere Anfrage im Rechtsbrett durch die zugegeben etwas überspitzte und weniger glückliche Frage im IT-Sicherheitsbrett zu ersetzen. Darum hier nochmal in anderer Form:

Das Rechtsberatungsgesetz ist ein Relikt aus der Nazizeit und wurde für den alleinigen Zweck des leichtfüßigen Berufsverbots für jüdische Anwälte erfunden. Es ist heutzutage – durchaus auch unter Juristen – hinterfragenswert. Link dazu: http://www.rechtsberatungsgesetz.info/

Davon abgesehen frage ich mich, da hier im Rechtsbrett die Sache ja sehr ernst genommen wird, ob dann die ganzen Beratungsdienstleistungen in den anderen Brettern nicht u.U. den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllen. Wenn z.B. ein freiberuflich tätiger IT-Berater hier gratis Hilfestellung gibt, für die ein Kollege vielleicht gerne Geld verlangt hätte?

Man darf ja auch nicht z.B. Fernseher für einen Euro „verkaufen“, um damit Kunden in den Laden zu locken oder dergleichen.

Letztlich gehen durch Gratishilfe in den zahllosen Foren und Newslettern des Internet der Beratungsindustrie Millionenbeträge verloren. Daher meine Frage, ob wir dann nicht alle „Raubratgeber“ wären.

Oder: Warum genießen nur zwei Beratungsberufsgruppen ein so umfangreiches Monopol und schaffen es obendrein noch, dass das von den darunter Leidenden als unbedingt positiv gesehen wird, während – fordert man gleiches auch für alle Anderen – als an den Haaren herbeigezogen gilt?

Gruß

Fritze

Hallo,

Da frage ich mich natürlich, warum die Interessensverbände der
Ingenieure und Informatiker das nicht auch für IT-Berufe oder
ING-Berufe einführen.

die Frage ist falsch. Die Frage lautet richtig: Warum gibt es für Rechtsanwälte und Steuerberater ein entsprechendes Gesetz.

Antwort: Weil die Nazis jüdischen Anwälten - von denen es nicht wenige gab - den Hahn abdrehen wollten, indem sie ihnen die aufgrund des Gesetzes notwendige Erlaubnis versagten.

Gruß,
Christian

Hallo,

Nun, dann konkretisiere doch bitte einmal, welches Privileg
die beiden genannten Berufsgruppen (Ärzte und Rechtsanwälte)
genießen.

Ein staatlich garantiertes Monopol auf ihre Beratungs-Dienstleistungen.

Gruß

Fritze

Hallo,

Antwort: Weil die Nazis jüdischen Anwälten - von denen es
nicht wenige gab - den Hahn abdrehen wollten, indem sie ihnen
die aufgrund des Gesetzes notwendige Erlaubnis versagten.

Ja, das ist mir bekannt. Erst hat man festgelegt, dass Juden keine Mitgleider in der Juristenkammer sein dürfen, dann hat man allen, die nicht in der Kammer waren, ein Berufsverbot erteilt.

Ähnlich lief es auch mit anderen Kammern – z.B. der Reichsmusikkammer für Musiker – ab. Dort hat man die Gesetze auch mit dem Ende des 3. Reiches wieder abgeschafft. Warum man das bei den Juristen beibehalten hat, ist mir zumindest nicht wirklich klar. Welche Auswirkungen es hat, kann man hier im Rechtsbrett unter jedem Posting nachlesen.

Gruß

Fritze

Wirtschaftsideologie
Hallo!

Man sollte auch noch ergänzen, dass Rechtsanwälte wie auch Ärzte und andere Freiberufler eben auch bei weitem nicht alle unternehmerischen Freiheiten genießen, sondern diesbezüglich beschränkt sind, wie z.B. v.a. durch standesrechtliche Vorschriften. Das hat gute Gründe und wenn man schon etwas diskutiert, dann kann man ja nicht einfach selektiv irgendetwas herausnehmen.

Außerdem geht ja die Frage weiter, es geht da durchaus auch um wirtschaftsideologische Probleme: was ich für naiv oder idiotisch halte ist der Glaube, der freie Markt regelt alles richtig. Das ist zwar jetzt angeblich modern, aber deswegen auch noch nicht gescheiter. Dabei vergessen die Marktfetischisten ihre eigenen ideologischen Grundsätze: das Funktionieren des freien Marktes setzt die volle Information des Nachfragers voraus - denn nur dann kann sich der Nachfrager nach dem ökonomischen Rationalprinzip richtig frei entscheiden und auch nur unter dieser Voraussetzung funktioniert der Marktmechanismus. Gerade aber bei der Rechtsberatung haben wir (wie auch z.B. bei Ärzten oder Architekten etc.) das Problem, dass der Laie diese idR einfach nicht beurteilen kann, sondern einfach darauf angewiesen ist, dass er dem Rechtsanwalt vertrauen kann - dies ist etwas, was man in der Praxis ganz deutlich bei den Mandanten spürt.

Und ich persönlich finde die Idee, dass man versucht die Anwaltschaft möglichst vor der Konkurrenz der großen Konzerne, die auch gerne in den Rechtsberatungsmarkt vordringen möchten, schon richtig, denn es wäre die logische Folge, dass die Rechtsberatung plötzlich von Fremdinteressen geprägt wäre, nämlich von den Interessen einiger großer Konzerne, wie etwa Versicherungen. Das ist eh heute schon teilweise der Fall und gerade deswegen muss man den Trend nicht auch noch verstärken.

Es ist eben ein Unterschied, ob es um den Verkauf von Orangen geht oder aber z.B. um das Bildungswesen, das Gesundheitswesen oder das Justiz- und Rechtwesen etc. Das sollte mE endlich wieder zur Kenntnis genommen werden ohne gleich jeden, der den blinden Marktglauben anzweifelt, zum Privilegienritter oder Kommunisten abzustempeln.

Das heißt nicht, dass ich persönlich das deutsche Rechtsberatungsgesetz in dieser strikten Form für übertrieben halte. Wir haben das in Österreich in dieser Striktheit nicht, es fordert auch niemand und ich glaube auch, dass eine Lockerung zumindest der kostenlosen Beratung in Deutschland richtig wäre - ich finde es aber nicht richtig, dass heutzutage jedes Gesetz, das den (angeblich) freien Markt beschränkt, per se automatisch verteufelt wird.

Gruß
Tom

Hallo,

ABER: Steuerberater & RÄ haben ihre Kammern, die auf die
Einhaltung der Berufsordnung achten werden. Zudem sind diese
faktisch Freiberufler und damit auf die Einnahmen ihrer
Kundschaft angewiesen. Im Gegenzug müssen sie für ihre
Klientel aber auch Haftung übernehmen…

Haftung meinst Du in welcher Form? In Deutschland ist das Anwaltshonorar unabhängig vom Erfolg der Verhandlung.

Was an freiberuflichen IT-Beratern weniger freiberuflich ist, als an Rechtsanwälten, das ist mir ebenfalls nicht ersichtlich. Auch auf die Einnahmen von Kunden sind faktisch alle anderen Geschäfte angewiesen, sogar die nicht freiberuflich organisierten.

Gruß

Fritze

Ich sehe hier für W-W-W gar kein Problem, schließlich wird man
den Betreibern eines Diskussionsforums genauso wenig, wie
gelegentlich dort aufkreuzenden fachfremnden Nutzern
„Geschäftsmäßigkeit“ vorwerfen können, oder?

Dooo-hoooooooch!

Kannst Du das auch begründen? Wenn im Rahmen von Internet Diskussionsforen „geschäftsmäßiger“ Rat erteilt wird, dann erfüllen z.B. die IT-Beratungsforen den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs, oder habe ich das auch falsch verstanden?

Wenn ja, dann bitte ich um Aufklärung, warum das geschäftsmäßge Anbieten von Fernsehern für einen Euro unlauter ist, das geschäftsmäßige Anbieten von IT-Dienstleistung für Lau hingegen nicht.

Gruß

Fritze

Hallo!

Ähnlich lief es auch mit anderen Kammern – z.B. der
Reichsmusikkammer für Musiker – ab. Dort hat man die Gesetze
auch mit dem Ende des 3. Reiches wieder abgeschafft.

Man sollte aber auch eines ergänzen: die Besonderheit des deutschen Rechtsberatungsgesetzes ist, dass auch die kostenlose geschäftsmäßige Rechtsberatung und Vertretung verboten ist. Das ist das spezifische am deutschen RBerG, nur das ist das spezifische Relikt aus der Nazi Zeit und auch nur das ist das Spezifikum der deutschen Regelung.

Dass die Rechtsberatung gegen Entgelt den Rechtsanwälten vorbehalten ist hat mit der Nazi Zeit nichts zu tun, sondern das ist eine Regelung, die in den meisten Ländern Europas üblich ist (z.B. Österreich § 8 RAO). Dass das RBerG in der Nazi Zeit beschlossen wurde kann jedenfalls für sich keinesfalls ein Argument sein - dass wir z.B. in Österreich (zumindest noch bis 31.12.2006) ein HGB haben, auf der rechten Straßenseite fahren oder Standesämter wie in Deutschland haben, beruht auch auf Gesetzen aus der Nazi Zeit. Sollte Österreich jetzt deswegen wieder auf Linksverkehr umstellen?

Gruß
Tom

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Hallo!

Haftung meinst Du in welcher Form? In Deutschland ist das
Anwaltshonorar unabhängig vom Erfolg der Verhandlung.

Ja, weil der Erfolg auch unabhängig ist von der Leistung. Das ist übrigens bei allen Mandatsverträgen so und auch bei allen Arbeitsverträgen - also beim Großteil aller Menschen, eine Besonderheit des Anwaltsmandates ist das überhaupt nicht.

Gruß
Tom

Hallo,

Nun, dann konkretisiere doch bitte einmal, welches Privileg
die beiden genannten Berufsgruppen (Ärzte und Rechtsanwälte)
genießen.

Ein staatlich garantiertes Monopol auf ihre
Beratungs-Dienstleistungen.

Jetzt mußt Du mir nur noch erklären, inwiefern Ärzte ein „staatlich garantiertes Monopol auf ihre Beratungs-Dienstleistungen“ haben.

Danke,

Sebastian

Ähnlich lief es auch mit anderen Kammern – z.B. der
Reichsmusikkammer für Musiker – ab. Dort hat man die Gesetze
auch mit dem Ende des 3. Reiches wieder abgeschafft. Warum man
das bei den Juristen beibehalten hat, ist mir zumindest nicht
wirklich klar. Welche Auswirkungen es hat, kann man hier im
Rechtsbrett unter jedem Posting nachlesen.

Andere spezifisch gegen die Juden gerichtete Gesetze wurden durch die Kontrollratsgesetze aufgehoben. Das Rechtsberatungsgesetz wurde, da es keine spezifisch nationalsozialistische Komponente hatte, auch unter den Alliierten beibehalten und später in die bundesdeutsche Gesetzgebung übernommen.

Gruss
Schorsch

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Hallo Tom!

Man sollte aber auch eines ergänzen: die Besonderheit des
deutschen Rechtsberatungsgesetzes ist, dass auch die
kostenlose geschäftsmäßige Rechtsberatung und Vertretung
verboten ist.

Da hat sich einiges getan und ist so nicht mehr richtig.
http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/m…

Gruß
Stefan

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