Warum kein 'IT-Beratungsgesetz'?

Hallo,

Andere spezifisch gegen die Juden gerichtete Gesetze wurden
durch die Kontrollratsgesetze aufgehoben. Das
Rechtsberatungsgesetz wurde, da es keine spezifisch
nationalsozialistische Komponente hatte, auch unter den
Alliierten beibehalten und später in die bundesdeutsche
Gesetzgebung übernommen.

Die natinalsozialistische Komponente war selbstverständlich vorhanden:

_Explizite NS-Gehalte des Gesetzes von 1935 sind unverkennbar:- Die NSDAP mit ihren „Gliederungen“ und den ihr angeschlossenen „Verbänden“ war privilegiert, was noch in heutigen Gesetzessammlungen in Art. 1 § 3 Nr. 1 RBerG durch (…) markiert wird – als ob hier ein Platz frei gehalten werden müßte.-

In der 1. AVO wurde bestimmt, dass Juden von der Rechtsberatung ausgeschlossen seien („Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt.“: § 5 der 1. AVO).- Deshalb war auch ein Abstammungsnachweis zu erbringen (gemäß § 11 der 1. AVO)._

Quelle: http://www.rechtsberatungsgesetz.info/gesetzgebung/e…

Gruß

Fritze

Hallo!

Haftung meinst Du in welcher Form? In Deutschland ist das
Anwaltshonorar unabhängig vom Erfolg der Verhandlung.

Ja, weil der Erfolg auch unabhängig ist von der Leistung. Das
ist übrigens bei allen Mandatsverträgen so und auch bei allen
Arbeitsverträgen - also beim Großteil aller Menschen, eine
Besonderheit des Anwaltsmandates ist das überhaupt nicht.

Ich glaube, das war der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag. Die Haftungsfrage sieht auch für alle anderen Berufsgruppen, die Dienstverträge nutzen, ähnlich aus, wie für Anwälte. Einen Anwalt in Haftung zu nehmen dürfte in der Praxis allerdings durchaus schwieriger sein, als einen IT-Berater.

Könntest Du Dich denn zu der Frage der Freiberuflichkeit nochmal äußern?

Gruß

Fritze

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Hallo,

Jetzt mußt Du mir nur noch erklären, inwiefern Ärzte ein
„staatlich garantiertes Monopol auf ihre
Beratungs-Dienstleistungen“ haben.

Ich nehme es zurück. Sind nur die Anwälte. Ärzte haben Konkurrenz durch Heilpraktiker.

IT-Berater darf aber immer noch jeder werden. Die Frage ist, ob da nicht dringend eine entsprechende, qualitätssichernde, das Wohl des Kunden im Auge habende Gesetzgebung erforderlich ist, wie bei Anwälten. Am besten in Zusammenhang mit einer entsprechenden Standesregel, dass man IT-Beratung nunmal nicht umsonst erwarten darf.

Gruß

Fritze

Hallo!

Die natinalsozialistische Komponente war selbstverständlich
vorhanden:

Das bestreitet aber auch niemand. Die nationalsozialistischen Komponenten wurden aber gestrichen, sodass für das Nazi Argument nicht viel übrig bleibt wie ich schon sagte.

Ein weiteres Beispiel: in Österreich erfolgt bis heute die Eheschließung und -scheidung nach dem „Gesetz zur Vereinheitlichung der Eheschließung und Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet“ vom 6.7.1938, natürlich wurde das zwischenzeitig mehrmals novelliert. Die Bestimmungen über die Rassenreinheit wurden z.B. einfach 1945 gestrichen (so steht heute bei §4 und §5 nichts dabei), sodass die ganz normale standesamtliche Trauung übrig geblieben ist, wie man sie auch heute noch in Deutschland kennt (vor 1938 gab es in Österreich keine Standesämter).

Der nationalsozialistische Hintergrund des RBerG ist zwar interessant und auch wichtig zu wissen, aber als Argument taugt das nicht.

Gruß
Tom

Hallo,

Jetzt mußt Du mir nur noch erklären, inwiefern Ärzte ein
„staatlich garantiertes Monopol auf ihre
Beratungs-Dienstleistungen“ haben.

Ich nehme es zurück. Sind nur die Anwälte.
Ärzte haben
Konkurrenz durch Heilpraktiker.

Dein Logikmodul bedarf der Rekalibrierung.

„Arzt“ ist ersteinmal eine Berufstbezeichnung wie „Friseur“.

IT-Berater darf aber immer noch jeder werden.

Ja. „IT-Berater“ ist eben keine Berufsbezechnung. Wenn Du ein Problem mit dem vermeintlichen Monopol der Ärzte hast, gehst Du eben zum „Gesundheitsberater“, so darf sich auch jeder nennen. „Heilpkaktiker“ dagegen ist meines Wissens auch eine geschützte Berufsbezeichnung. JFTR.

Die Frage ist,
ob da nicht dringend eine entsprechende, qualitätssichernde,
das Wohl des Kunden im Auge habende Gesetzgebung erforderlich
ist, wie bei Anwälten.

Nun ja, das kann man sicher diskutieren. Wie sehe in einem Feld, was sich dermaßen schnell bewegt wie der IT-Bereich eine sinnvolle Qualitätssicherung möglich ist, ist mir allerdings nicht ganz klar.

Am besten in Zusammenhang mit einer
entsprechenden Standesregel, dass man IT-Beratung nunmal nicht
umsonst erwarten darf.

Da kann ich ehrlich gesagt auch keinen rechten Sinn drin erkennen, wenn das tatsächlich so ist. Ich habe bislang allerdings glüchlicherweise privat kaum Grund zum Kontakt mit Rechtsanwälten gehabt.

Und einmal habe ich gewissermaßen kostenlos sowas wie Rechtsberatung bekommen (Das ist in einer Zeitschrift veröffentlicht worden, die mit „Li“ beginnt und ich hoffe deren Jurist lebt noch).

Warum sich nicht jeder Trottel „Rechtsberater“ nennen darf und frei nach Schnauze auf „Barragrafen“ rumstümpern darf, weiß ich nicht. Finde ich aus dem auch heraus auch eher nicht sinvoll.

Gruß,

Sebastian

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freie Berufe - UGB
Hallo!

Könntest Du Dich denn zu der Frage der Freiberuflichkeit
nochmal äußern?

Ich möchte mich an diesem Begriff nicht unbedingt aufhängen, weil er nirgendwo definiert ist und der Begriff selbst strittig ist. Meist geht es um Dienstleistungen, die nur persönlich oder im Wesentlichen nur persönlich erbracht werden können, ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen und besonderes öffentliches Interesse besteht. Damit ist schon durchaus ein Unterschied zum üblichen gewerblichen Betrieb gegeben. Ich denke aber nicht, dass gerade die Freiberuflichkeit ein besonders gutes Argument für das RBerG ist.

Vieles was unter Freiberuflichkeit verstanden wird beruht aber auch auf altem Standesdenken, das heute gesellschaftlich in dieser Form nicht mehr besteht. In Österreich trennt man sich daher ab 1.1.2007 generell auch vom Kaufmannsbegriff, dieser wird aus dem HGB und anderen handelsrechtlichen Vorschriften gestrichen, das HGB wird umbenannt in UGB (Unternehmensgesetzbuch) und alle Unternehmer (inkl. Freiberufler) in das UGB einbezogen. Sonderregeln für Freiberufler, somit z.B. auch für Anwälte oder niedergelassene Ärzte, bestehen dann nur mehr soweit spezifische berufsrechtliche Vorschriften bestehen, sonst sind sie ab 1.1.2007 den anderen Unternehmern zivilrechtlich gleichgestellt (Ausnahmen bestehen nur im Firmenrecht des UGB). (Die freien Berufe haben sich zwar gegen diese Gleichstellung gewehrt, diesbezüglich denke ich haben sie sich aber zu Unrecht gewehrt.) Ich denke auch dass die Lehre den Begriff Handelsrecht durch Unternehmensrecht ersetzen wird.

Gruß
Tom

Hallo,

Oder: Warum genießen nur zwei Beratungsberufsgruppen ein so
umfangreiches Monopol und schaffen es obendrein noch, dass das
von den darunter Leidenden als unbedingt positiv gesehen wird,
während – fordert man gleiches auch für alle Anderen – als
an den Haaren herbeigezogen gilt?

Ich bin ja wirklich gespannt, mit welcher persönlichen Erfahrung Dein Leiden unter dem „Ärzte-Monopol“ korreliert.

Gruß,

Sebastian

Hallo,

Oder: Warum genießen nur zwei Beratungsberufsgruppen ein so
umfangreiches Monopol und schaffen es obendrein noch, dass das
von den darunter Leidenden als unbedingt positiv gesehen wird,
während – fordert man gleiches auch für alle Anderen – als
an den Haaren herbeigezogen gilt?

Ich bin ja wirklich gespannt, mit welcher persönlichen
Erfahrung Dein Leiden unter dem „Ärzte-Monopol“ korreliert.

Es korreliert mit der leidvollen Erfahrung, dass viele Ärzte hierzulande nicht nur erheblich teurer, als in den europäischen Nachbarländern, sondern auch erheblich eingebildeter dafür aber inkompetenter sind.

Es ist mir leider qua Gesetz nicht möglich (zumindest behaupten das unisono sowohl meine Krankenkasse, als auch diverse Zahnärzte) eine Behandlung bei einem deutschen Arzt A anzufangen (schlicht aufgrund ihres Umfangs und dem Umstand, dass ich selbst dank eines Arbeitsplatzes mit hoher örtlicher Flexibilisierung – sprich, ich bin heute hier und morgen da und habe Glück, wenn ich meine Wohnung am Wochenende sehe) und z.B. bei einem belgischen Arzt B fortzusetzen oder zu Ende zu führen.

Lustige Randnotiz: Eine Mitarbeiteren der Krankenkasse meinte am Telefon sogar, Belgien sei kein EU Land.

Gruß

Fritze

Hallo,

Ich bin ja wirklich gespannt, mit welcher persönlichen
Erfahrung Dein Leiden unter dem „Ärzte-Monopol“ korreliert.

Es korreliert mit der leidvollen Erfahrung, dass viele Ärzte
hierzulande nicht nur erheblich teurer, als in den
europäischen Nachbarländern, sondern auch erheblich
eingebildeter dafür aber inkompetenter sind.

Das kann ich nicht wirklich beurteilen. Ich bin nicht privat versichert und sehe nicht, welche Kosten ich verursache (das finde ich übrigens schlecht).

Ich weiß nur, daß die Notfallversorgung für eine Krankenkasse deutlich günstiger ist, als Beipielsweise der Einsatz des Schlüsseldienstes an der verschlossenen Haustür.

Es ist mir leider qua Gesetz nicht möglich (zumindest
behaupten das unisono sowohl meine Krankenkasse, als auch
diverse Zahnärzte) eine Behandlung bei einem deutschen Arzt A
anzufangen (schlicht aufgrund ihres Umfangs und dem Umstand,
dass ich selbst dank eines Arbeitsplatzes mit hoher örtlicher
Flexibilisierung – sprich, ich bin heute hier und morgen da
und habe Glück, wenn ich meine Wohnung am Wochenende sehe) und
z.B. bei einem belgischen Arzt B fortzusetzen oder zu Ende zu
führen.

Es gibt kein Gesetz, daß das verbietet, ich vermute nur, Deine Krankenkasse ist nicht bereit, das zu zahlen.

Lustige Randnotiz: Eine Mitarbeiteren der Krankenkasse meinte
am Telefon sogar, Belgien sei kein EU Land.

Okay, was sagt uns das hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der erhaltenen Auskünfte?

Gruß,

Sebastian

Hallo,

Das kann ich nicht wirklich beurteilen. Ich bin nicht privat
versichert und sehe nicht, welche Kosten ich verursache
(das finde ich übrigens schlecht).

Ja, wenn ich noch privat versichert wäre, dann hätte ich vermutlich kein Problem. Leider bin ich seit Mai letzten Jahres ein stinknormaler Kassenpatient. Du würdest nicht glauben, was mir seitdem alles bei Ärzten passiert ist bzw. wie groß die angeblich nicht vorhandenen Unterschiede zwischen den zwei Patientenklassen sind.

Ich weiß nur, daß die Notfallversorgung für eine Krankenkasse
deutlich günstiger ist, als Beipielsweise der Einsatz des
Schlüsseldienstes an der verschlossenen Haustür.

Das kann ich aus meiner Zeit als Privatpatient nicht bestätigen. Schlüsseldienst am Samstag Nacht (Hamburg Barmbek): 50,- EUR und alles ordentlich, mit Rechnung und MwSt. etc.

Ein Gang zur Notaufnahme AK Barmbek (selbst angereist, per Krankentransport wäre es mit Sicherheit deutlich teurer geworden) mit der üblichen Rüpelhaften Behandlung und den üblichen planlosen Untersuchungen sowie einer Schmerztablette: mehrere hundert Euro. Wohlgemerkt ohne teure Apparate wie CT oder dergleichen.
Aber wir kommen fürchterlich vom Thema ab. Mehr dazu gerne per Mail.

Es gibt kein Gesetz, daß das verbietet, ich vermute nur, Deine
Krankenkasse ist nicht bereit, das zu zahlen.

Hmm, dann ist es kein Gesetz, sondern eine Verordnung. Oder welchen Chrakter hat die „Gebührenordnung für Ärzte“? Es wird mit Sicherheit eine ähnliche Liste für Kassenpatienten geben. Da steht dann auch klipp und klar drin, dass bestimmte Behandlungen nur als Ganzes abrechenbar sind. D.h. ein Arzt darf eben leider leider nicht nur Teil A der Behandlung machen. D.h. er darf natürlich, er kann es nur nicht abrechnen. Daher macht er es nicht.

Gruß

Fritze

Hallo!
Hallo!

sprich, ich bin heute hier und morgen da
und habe Glück, wenn ich meine Wohnung am Wochenende sehe) und
z.B. bei einem belgischen Arzt B fortzusetzen oder zu Ende zu
führen.

Wenn du zu einem belgischen Arzt gehst, dann muss die deutsche Krankenkasse jedenfalls das Honorar des belgischen Arztes bis zur Höhe des deutschen Satzes ersetzen. Das ergibt sich aus der Dienstleistungsfreiheit.

Lustige Randnotiz: Eine Mitarbeiteren der Krankenkasse meinte
am Telefon sogar, Belgien sei kein EU Land.

Leider sind solche inkompetenten Auskünfte bei Behörden nicht unüblich.

Gruß
Tom

Zunächst mal will ich meinem Lieblingsanwalt beipflichten: Das
Thema ist diskussionswürdig, deine Art, es anzugehen, im
Großen und Ganzen aber ätzend.

Jaja, ich weiß, dass der Aufmacher dieses Threads nicht besonders gut gelungen ist. Die besser formulierte Eingangsfrage hier im Rechtsbrett wurde vom Moerator zu Gunsten des etwas unglücklichen Threads im IT-Sicherheitsbrett gelöscht.

Beim stöbern im „Rechtsfragen“ Brett ist mir der nette
disclaimer mit dem Text „Diese Antwort ersetzt nicht den Gang
zum Rechtsanwalt etc. pp.“ aufgefallen. Man liest auch immer
wieder Antworten der Form „Geh zum Anwalt! Gratisberatung
gibts hier nicht!“.

Das ist überhaupt nicht wahr. Hier wird zwar oft gesagt, man
solle zum Anwalt gehen; aber noch NIE habe ich diesen
Gratisberatungsquatsch hier gelesen.

Das nächste mal verlinke ich ihn Dir.

Es gibt viele
Fragesteller, bei denen offenbar ist, dass sie ein komplexeres
Problem haben und sich hier eine defintive Antwort erhoffen.

Das ist kein Privileg des Rechtsfragebrettes. Das gilt genauso auch für alle anderen Fachbretter.

Das geht aber so nicht, und dann ist der Verweis auf einen
Anwalt sehr wichtig und nützlich.

Der Verweis auf einen IT-Experten wäre das ebenso.

Da frage ich mich natürlich, warum die Interessensverbände der
Ingenieure und Informatiker das nicht auch für IT-Berufe oder
ING-Berufe einführen.

Weil Interessenverbände keine Gesetzgebungsgewalt haben.

Jaja. Also: Warum die Interessensverbände nicht auch einfach mal ein paar „politische Abende“ und fachlichen Rat bei Fragen der Gesetzgebung an den geschätzten Parlamentarier bringen.

Begründet wird ja gerne, dass Rechteberatung nunmal nur von
Profis gewährt werden dürfe und das doch ganz im Sinne der
Mandanten wäre.

Ja, und darüber kann man streiten; die meisten anderen Länder
kommen ohne ein vergleichbares Gesetz aus.

Echt? Bei denen muss ja Armut unter den Anwälten und Chaos vor Gericht und bei den Mandanten herrschen.

Aber: Dass „die“
Anwälte nicht bereit sind, das Gesetz zu ändern, ist eine
komische Aussage, denn sie haben gar nicht die Macht dazu.

Also: Deren Standesvertreter erklären den Pralamentariern, die selbst häufig genug selbst diesem Stand angehören, warum das RBerG eine prima Sache ist.

Dafür gibt es hier aber ziemlich viel Gratishilfe bei www. Du
scheinst das Rechtsbrett nicht sehr oft zu lesen.

Nein. Ich bin eher selten hier. Aber jedesmall fallen mir die „Disclaimer“ und die „geh zum Anwalt“ Postings ins Auge.

Gruß

Fritze

Hallo,

Wenn du zu einem belgischen Arzt gehst, dann muss die deutsche
Krankenkasse jedenfalls das Honorar des belgischen Arztes bis
zur Höhe des deutschen Satzes ersetzen. Das ergibt sich aus
der Dienstleistungsfreiheit.

Das gilt aber nur in der Theorie. Ich habe den Fehler begangen, einem Arzt ehrlich von meinem Dilemma zu berichten und warum ich z.B. einen „Heil- und Kostenplan“ bräuchte, die Behandlung aber nicht komplett bei ihm durchführen könne. Daraufhin war er nicht einmal mehr bereit, eben diesen Heil- und Kostenplan zu erstellen, den ich genau für den Fall brauchte, damit die Krankenkasse ihren Anteil zahlt. Erst gegen Barzahlung von 30,- EUR hat er mir entsprechendes geliefert. Eine Unverschämtheit.

Die Konsequenz ist klar. Sollte ich jemals wieder die Tür eines deutschen Mediziners überschreiten, dann werde ich ihm garantiert nichts von dem erzählen und grundsätzlich so tun, als suchte ich den Arzt für den Rest meines Lebens.

Lustige Randnotiz: Eine Mitarbeiteren der Krankenkasse meinte
am Telefon sogar, Belgien sei kein EU Land.

Leider sind solche inkompetenten Auskünfte bei Behörden nicht
unüblich.

Ja, aber sowas … ich meine, Brüssel ist so gut wie jeden Tag in den Nachrichten zu sehen, zu hören und zu lesen. Sollte man das nicht irgendwann mal mitbekommen haben?

Gruß

Fritze

Hallo!

Das gilt aber nur in der Theorie. Ich habe den Fehler
begangen, einem Arzt ehrlich von meinem Dilemma zu berichten

Stimmt - vielleicht hättest du besser einen Rechtsanwalt gefragt:wink:
Also der deutsche Arzt muss da glaube ich auch keinen Heil- und Kostenplan machen - ich weiß das aber ehrlich gesagt nicht, dazu kenne ich mich im deutschen Krankenversicherungsrecht zuwenig aus und äußere mich dazu nicht.

Jedenfalls gibt es soweit ich weiß schon das Recht der Krankenkasse hier eine Genehmigungspflicht vorzusehen. Es gibt also irgendwelche Beschränkungen - es ist aber nicht so, dass die Krankenkassen generell die Behandlung im Ausland verbieten können.

Ja, aber sowas … ich meine, Brüssel ist so gut wie jeden Tag
in den Nachrichten zu sehen, zu hören und zu lesen. Sollte man
das nicht irgendwann mal mitbekommen haben?

Vor zwei Jahren behauptete eine österreichische Behörde mir gegenüber, dass Österreich nicht EU-Mitglied sei… Ich wundere mich daher über nichts mehr.

Gruß
Tom

Hallo,

Das kann ich nicht wirklich beurteilen. Ich bin nicht privat
versichert und sehe nicht, welche Kosten ich verursache
(das finde ich übrigens schlecht).

Ja, wenn ich noch privat versichert wäre, dann hätte ich
vermutlich kein Problem.

Siehst Du …

Leider bin ich seit Mai letzten
Jahres ein stinknormaler Kassenpatient. Du würdest nicht
glauben, was mir seitdem alles bei Ärzten passiert ist bzw.
wie groß die angeblich nicht vorhandenen Unterschiede zwischen
den zwei Patientenklassen sind.

Ja, das würde ich nicht bestreiten wollen.

Ich weiß nur, daß die Notfallversorgung für eine Krankenkasse
deutlich günstiger ist, als Beipielsweise der Einsatz des
Schlüsseldienstes an der verschlossenen Haustür.

Das kann ich aus meiner Zeit als Privatpatient nicht
bestätigen. Schlüsseldienst am Samstag Nacht (Hamburg
Barmbek): 50,- EUR und alles ordentlich, mit Rechnung und
MwSt. etc.

Oha, das ist ein guter Preis, da habe ich hier in der verarmten Provinz *deutlich* mehr latzen müssen (und war im Vergleich mit einer kollegin günstig weggekommen).

Ein Gang zur Notaufnahme AK Barmbek (selbst angereist, per
Krankentransport wäre es mit Sicherheit deutlich teurer
geworden) mit der üblichen Rüpelhaften Behandlung und den
üblichen planlosen Untersuchungen sowie einer Schmerztablette:
mehrere hundert Euro. Wohlgemerkt ohne teure Apparate wie CT
oder dergleichen.

Ja, da steht vermutlich auch genau in der Rechnung, was der Arzt für Beratung berechnet hat und was eventuell für weitere Leistungen (Labor …).

Wenn die Rechnung dagegen nicht korrekt ist und Dinge abgerechnet werden, die es nicht gab sollte man sich eben beschweren (bzw die Rechnung nicht bezahlen).

Egal. Als Kassenpatient wird halt deutlich weniger abgerechnet. Ja, das ist scheiße.

Darüberhinaus kann man sich durchaus fragen, ob es nicht vielleicht gerechtfertigt ist, daß eine ärztliche Leitung per Stunde höher vergütet wird als eine schlüsseldientliche. Vermutlich hatt der Schlüsseldienstler shon Häuschen, Auto und Familie als der werdende Akademiker noch die Wände des Studentenwohnheimflurs anstarrte.

Aber wir kommen fürchterlich vom Thema ab. Mehr dazu gerne per
Mail.

Okay.

Es gibt kein Gesetz, daß das verbietet, ich vermute nur, Deine
Krankenkasse ist nicht bereit, das zu zahlen.

Hmm, dann ist es kein Gesetz, sondern eine Verordnung.

Ja. Das ist eine Verordnung, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen erbringen und was sie dafür zahlen müssen. Es steht Dir frei, weitere Risiken privat abzudecken.

Und weil Autovergleiche so schön sind: es beschwert sich doch auch niemand ernsthaft, daß die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht auch den Schaden am eigenen Auto bezahlt. Macht sie nicht - Punkt. Wer den bezahlt haben will, sichert sich eben auch dagegen zusätzlich ab, spricht vereinbart eine Vollkasko-Versicherung. Kannst Du auch im gesundheitswesen haben - kostet eben nur.

Oder
welchen Chrakter hat die „Gebührenordnung für Ärzte“?

IIRC ist das eine Liste mit „Richtwerten“. Das bedeutet, daß Ärzte auch mehr abrechnen können - oder auch eben weniger.

Es wird
mit Sicherheit eine ähnliche Liste für Kassenpatienten geben.

Ja, die gibt es.

Da steht dann auch klipp und klar drin, dass bestimmte
Behandlungen nur als Ganzes abrechenbar sind. D.h. ein Arzt
darf eben leider leider nicht nur Teil A der Behandlung
machen.

Ja.

D.h. er darf natürlich, er kann es nur nicht
abrechnen. Daher macht er es nicht.

Ich verstehe nicht, was Du jetzt willst? Kostenlose Behandlung? Da habe ich Verständnis, daß das nicht jeder Arzt will.

Oder willst Du eine Krankenversicherung, die über die Leistungen der gesetzlichen Versicherung hinaus bezahlt? Dann solltest Du Dich entweder privat versichern oder die entsprechenden Gesetze ändern (womit ich die on-topic-Kurve knapp bekommen habe).

Aber darüber jammern, daß die bösen Monopolärzte Dich nicht kostenlos behandeln wollen kommt bei mir gerade nicht so richtig überzeugend an.

Gruß,

Sebastian

Hallo,

Das gilt aber nur in der Theorie. Ich habe den Fehler
begangen, einem Arzt ehrlich von meinem Dilemma zu berichten

Nun, das Kostenvoranschläge etwas kosten, ist keine Spezialität der Mediziner. Übervorgestern beim MediaMarkt oder noch einige Jahre davor beim HiFi-Händler meines Vertrauens.

Also der deutsche Arzt muss da glaube ich auch keinen Heil-
und Kostenplan machen

Doch, für bestimmte Dinge schon - gerade Zahnärzte müssen sowas erstellen.

Gruß,

Sebastian

Hallo,

Das gilt aber nur in der Theorie. Ich habe den Fehler
begangen, einem Arzt ehrlich von meinem Dilemma zu berichten

Nun, das Kostenvoranschläge etwas kosten, ist keine
Spezialität der Mediziner. Übervorgestern beim MediaMarkt oder
noch einige Jahre davor beim HiFi-Händler meines Vertrauens.

Jo. Aber Du hattest keine Super-Duper-Sauteure Pflicht-HiFiHändlerversicherung die genau einen solchen Plan zum Beginn einer Reparaturleistung vorschreibt und bezahlt.

Also der deutsche Arzt muss da glaube ich auch keinen Heil-
und Kostenplan machen

Doch, für bestimmte Dinge schon - gerade Zahnärzte müssen
sowas erstellen.

So ist es.

Gruß

Fritze

Hallo,

Da steht dann auch klipp und klar drin, dass bestimmte
Behandlungen nur als Ganzes abrechenbar sind. D.h. ein Arzt
darf eben leider leider nicht nur Teil A der Behandlung
machen.

Ja.

D.h. er darf natürlich, er kann es nur nicht
abrechnen. Daher macht er es nicht.

Ich verstehe nicht, was Du jetzt willst? Kostenlose
Behandlung? Da habe ich Verständnis, daß das nicht jeder Arzt
will.

Ich habe kein Verständnis dafür, dass deutsche Ärzte (die recht wohl einen erheblichen Druck bei der entsprechenden Gesetzgebung ausüben) indirekt für ein Monopol sorgen und z.B. auch immer wieder Sätze verlautbaren lassen, dass wer sein Gebiss z.B. im Ausland machen ließe dann nicht mehr für evtl. anfallende Folgebehandlungen vorbeischauen bräuchte. D.h. sie haben ein Monopol und „verweigern“ mehr oder weniger direkt den Dienst, was ihnen (aufgrund ihres Monopols – Idealisten würden sagen, aufgrund ihres Eides) eigentlich untersagt ist.

Damit wir uns aber nicht misverstehen. Mir geht es nicht darum, dass jeder Hans und Franz sich ein Schild an die Tür kleben kann und dann als (Zahn)arzt sein Unwesen treiben kann. Aber dass bei vielen Anfragen per Internet durchaus eine ganze Menge an sinnvoller Anamnese möglich ist, die im übrigen in der Regel deutlich über das hinaus ginge, was einem deutschen Kassenpatienten heute von den Ärzten in den Praxen geboten wird, darüber lässt sich zumindest streiten.

Niemand will Anleitungen nach dem Motto „Wie schneide ich mir selbst den Blinddarm raus“.

Oder willst Du eine Krankenversicherung, die über die
Leistungen der gesetzlichen Versicherung hinaus bezahlt? Dann
solltest Du Dich entweder privat versichern oder die
entsprechenden Gesetze ändern (womit ich die on-topic-Kurve
knapp bekommen habe).

Glaube mir, ich hane alle erdenklichen Versicherungen, die in meinem Falle gehen. Mehr Zusatzversicherung ist einfach nicht drin. Abgesehen davon, dass ich jetzt ca. den doppelten Beitrag im Vergleich zu einer privaten Krankenvollversicherung bezahle, muss ich auch noch so gut wie alle relevanten ärztlichen und vor allem zahnärztlichen Leistungen selbst bezahlen. Es ist un-glaub-lich.

Aber darüber jammern, daß die bösen Monopolärzte Dich nicht
kostenlos behandeln wollen kommt bei mir gerade nicht so
richtig überzeugend an.

Du willst mich einfach unbedingt misverstehen. Ich will keine Gratisbehandlung, ich will aber überhaupt eine Behandlung. Und um den Preis der Arbeitslosigkeit will ich sie mir nicht erkaufen. Nun gut, dann werde ich mich eben von einem belgischen Zahnarzt wochenweise krankschreiben lassen. Mal sehen, ob das geht :smile:

Gruß

Fritze

Man könnte ja sachlich drüber diskutieren, aber in einem
derart bescheuerten Schwarz-Weiß-Ton angemacht zu werden,
vergältt einem natürlich die Lust daran. Ab ins Witzebrett!

Auch für Dich nochmal den Hinweis, dass es sich hierbei um den unglücklich angefangenen Thread handelt, der aus dem IT-Sicherheitsbrett hierher verschoben wurde. Die erheblich sachlichere Anfrage, die ich dann als Folge hier im Rechtsfragenbrett gestellt hatte, wurde leider gelöscht.

Mir geht es um folgende Frage: Wenn hier – wie mir mehrfach versichert wurde – eine geschäftsmäßige Rechtsberatung vorliegt, dann sollte doch auch die Beratung in anderen Fachforen geschäftsmäßig sein, oder?

Wenn dem so ist, wieso erfüllt es dann nicht den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs, wenn sagen wir mal ein freiberuflicher IT-Berater hier gratis geschäftsmäßig Ratschläge erteilt?

Und zwar ganz unabhängig davon, ob ein ITBerG existiert, oder nicht.

Immerhin gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl von freiberuflich, bzw. selbständig tätigen IT-Beratern, die auf Einnahmen angewiesen sind. Auch im Feld des Heim-PCs. Siehe z.B.

http://www.pc-doktor-web.de/alles.htm
http://pc-coburg.de/
http://www.factsoft.de/bring_in.html
http://computer-pc-service.de/

Und dann sowas:

http://www.computer-greenhorn.de/greenhorneingang.htm
http://www.wer-weiss-was.de/
http://www.pchilfe.org/

Jeweils vollkommen wahllos bei Google herausgegriffen. Es gibt auf beiden Seiten tausende von Anbietern.

Gratis-Rechtshilfe.de wird man in Deutschland hingegen vergeblich suchen.

Was macht Rechtshilfe sagen wir mal im Streitfall „Mein Nachbar lässt seinen Hund immer in meine Einfahrt kacken, was tun?“ schützenswerter und kniffliger, als z.B. die Frage „Hilfe, mein Word hat gerade alle meine Unterlagen für die nächste Woche fällige Steuererklärung verschluckt. Wie krieg ich das wieder hin?“

Gruß

Fritze

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Könntest Du Dich denn zu der Frage der Freiberuflichkeit
nochmal äußern?

Ich möchte mich an diesem Begriff nicht unbedingt aufhängen,
weil er nirgendwo definiert ist und der Begriff selbst
strittig ist. Meist geht es um Dienstleistungen, die nur
persönlich oder im Wesentlichen nur persönlich erbracht werden
können, ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen und
besonderes öffentliches Interesse besteht.

Ich würde sagen, IT-Beratung (insbesondere, wenn es um Datensicherheit geht) erfüllt diese Bedingungen mindestens so klar, wie die Rechtsberatung.

Damit ist schon
durchaus ein Unterschied zum üblichen gewerblichen Betrieb
gegeben. Ich denke aber nicht, dass gerade die
Freiberuflichkeit ein besonders gutes Argument für das RBerG
ist.

Ich denke, es ist gar kein Argument in diesem Zusammenhang.

Vieles was unter Freiberuflichkeit verstanden wird beruht aber
auch auf altem Standesdenken, das heute gesellschaftlich in
dieser Form nicht mehr besteht.

Ganz meine Meinung.

In Österreich trennt man sich
daher ab 1.1.2007 generell auch vom Kaufmannsbegriff, dieser
wird aus dem HGB und anderen handelsrechtlichen Vorschriften
gestrichen, das HGB wird umbenannt in UGB
(Unternehmensgesetzbuch) und alle Unternehmer (inkl.
Freiberufler) in das UGB einbezogen.

Fein. Es ging mir aber um deutsches Recht. Sorry, hätte ich dazu sagen sollen.

Sonderregeln für
Freiberufler, somit z.B. auch für Anwälte oder niedergelassene
Ärzte, bestehen dann nur mehr soweit spezifische
berufsrechtliche Vorschriften bestehen, sonst sind sie ab
1.1.2007 den anderen Unternehmern zivilrechtlich
gleichgestellt (Ausnahmen bestehen nur im Firmenrecht des
UGB). (Die freien Berufe haben sich zwar gegen diese
Gleichstellung gewehrt, diesbezüglich denke ich haben sie sich
aber zu Unrecht gewehrt.) Ich denke auch dass die Lehre den
Begriff Handelsrecht durch Unternehmensrecht ersetzen wird.

Da habt ihr Österreicher aber ein fortschrittliches Handels- pardon Unternehmensrecht :smile:

Gruß

Fritze