Hallo,
Das kann ich nicht wirklich beurteilen. Ich bin nicht privat
versichert und sehe nicht, welche Kosten ich verursache
(das finde ich übrigens schlecht).
Ja, wenn ich noch privat versichert wäre, dann hätte ich
vermutlich kein Problem.
Siehst Du …
Leider bin ich seit Mai letzten
Jahres ein stinknormaler Kassenpatient. Du würdest nicht
glauben, was mir seitdem alles bei Ärzten passiert ist bzw.
wie groß die angeblich nicht vorhandenen Unterschiede zwischen
den zwei Patientenklassen sind.
Ja, das würde ich nicht bestreiten wollen.
Ich weiß nur, daß die Notfallversorgung für eine Krankenkasse
deutlich günstiger ist, als Beipielsweise der Einsatz des
Schlüsseldienstes an der verschlossenen Haustür.
Das kann ich aus meiner Zeit als Privatpatient nicht
bestätigen. Schlüsseldienst am Samstag Nacht (Hamburg
Barmbek): 50,- EUR und alles ordentlich, mit Rechnung und
MwSt. etc.
Oha, das ist ein guter Preis, da habe ich hier in der verarmten Provinz *deutlich* mehr latzen müssen (und war im Vergleich mit einer kollegin günstig weggekommen).
Ein Gang zur Notaufnahme AK Barmbek (selbst angereist, per
Krankentransport wäre es mit Sicherheit deutlich teurer
geworden) mit der üblichen Rüpelhaften Behandlung und den
üblichen planlosen Untersuchungen sowie einer Schmerztablette:
mehrere hundert Euro. Wohlgemerkt ohne teure Apparate wie CT
oder dergleichen.
Ja, da steht vermutlich auch genau in der Rechnung, was der Arzt für Beratung berechnet hat und was eventuell für weitere Leistungen (Labor …).
Wenn die Rechnung dagegen nicht korrekt ist und Dinge abgerechnet werden, die es nicht gab sollte man sich eben beschweren (bzw die Rechnung nicht bezahlen).
Egal. Als Kassenpatient wird halt deutlich weniger abgerechnet. Ja, das ist scheiße.
Darüberhinaus kann man sich durchaus fragen, ob es nicht vielleicht gerechtfertigt ist, daß eine ärztliche Leitung per Stunde höher vergütet wird als eine schlüsseldientliche. Vermutlich hatt der Schlüsseldienstler shon Häuschen, Auto und Familie als der werdende Akademiker noch die Wände des Studentenwohnheimflurs anstarrte.
Aber wir kommen fürchterlich vom Thema ab. Mehr dazu gerne per
Mail.
Okay.
Es gibt kein Gesetz, daß das verbietet, ich vermute nur, Deine
Krankenkasse ist nicht bereit, das zu zahlen.
Hmm, dann ist es kein Gesetz, sondern eine Verordnung.
Ja. Das ist eine Verordnung, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen erbringen und was sie dafür zahlen müssen. Es steht Dir frei, weitere Risiken privat abzudecken.
Und weil Autovergleiche so schön sind: es beschwert sich doch auch niemand ernsthaft, daß die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht auch den Schaden am eigenen Auto bezahlt. Macht sie nicht - Punkt. Wer den bezahlt haben will, sichert sich eben auch dagegen zusätzlich ab, spricht vereinbart eine Vollkasko-Versicherung. Kannst Du auch im gesundheitswesen haben - kostet eben nur.
Oder
welchen Chrakter hat die „Gebührenordnung für Ärzte“?
IIRC ist das eine Liste mit „Richtwerten“. Das bedeutet, daß Ärzte auch mehr abrechnen können - oder auch eben weniger.
Es wird
mit Sicherheit eine ähnliche Liste für Kassenpatienten geben.
Ja, die gibt es.
Da steht dann auch klipp und klar drin, dass bestimmte
Behandlungen nur als Ganzes abrechenbar sind. D.h. ein Arzt
darf eben leider leider nicht nur Teil A der Behandlung
machen.
Ja.
D.h. er darf natürlich, er kann es nur nicht
abrechnen. Daher macht er es nicht.
Ich verstehe nicht, was Du jetzt willst? Kostenlose Behandlung? Da habe ich Verständnis, daß das nicht jeder Arzt will.
Oder willst Du eine Krankenversicherung, die über die Leistungen der gesetzlichen Versicherung hinaus bezahlt? Dann solltest Du Dich entweder privat versichern oder die entsprechenden Gesetze ändern (womit ich die on-topic-Kurve knapp bekommen habe).
Aber darüber jammern, daß die bösen Monopolärzte Dich nicht kostenlos behandeln wollen kommt bei mir gerade nicht so richtig überzeugend an.
Gruß,
Sebastian