Sorry, dass ich erst jetzt antworte, es hat seine Gründe.
Hallo zusammen,
ich wohne mit meiner Familie (Frau und 3 Kinder) in einer
kleinen Eigentumswohnung, die jetzt doch etwas eng geworden
ist.
Frage: Sind Sie Eigentümer? Was ist die ETW bei einem Verkauf wert? Wenn Sie die bisherige Immobilienschuld abziehen, bleibt da ein Nettoguthaben übrig? Wenn ja,
wäre dieses Geld als Eigenmittel einzusetzen.
Oder wohnen Sie zur Miete?
Dann ist es klar: keine Eigenmittel.
Sobald die Kinder etwas größer sind werden sie ein
eigenes Zimmer für sich beanspruchen.
Als wir uns gerade entschieden hatten, uns in nächster Zeit um
eine neue Bleibe zu kümmern, sind wir im Internet auf eine
Zwangsversteigerung der direkt an unsere Wohnung angrenzenden
Einheit gestossen.
Da der Preis recht günstig zu sein scheint und es für uns sehr
angenehm wäre diese Wohnung mit unserer zusammenzulegen, war
ich bei der Bank und habe die Prüfung einer Kreditvergabe
beantragt.
Anmerkung:
Mein obiger Vermerk ist damit hinfällig. Sie wollen die alte ETW nicht verkaufen, sondern zusammelegen.
Was ist die ETW wert, die Sie besitzen? Ist sie schuldenfrei?
Dann hätte die Bank zwei ETWs als Sicherheit, also wäre es im Grunde zwar eine 100%-Finanzierung, aber einwandfrei besichert. Der Wert der schuldenfreien 1.ETW könnte als Eigenmittelersatz dienen.
Heute hat mich mein Bankberater angerufen und erklärte, dass
er mir den Kredit nicht geben könnte, man müßte meine
Partnerin mit einbeziehen.
Anmerkung:
5 Personen brauchen Lebensunterhalt. Aus Euro 2.000 mtl. ist das schwierig oder zumindest schwierig zu erklären. Denn die Banken prüfen die persönliche Kreditwürdigkeit auch per Rating und da werden feste Lebensunterhaltsbeträge als Belastung angesetzt.
Es gibt Menschen, die aber weniger brauchen, als die
Festbeträge, die von Banken angesetzt werden.
Die Banken aber lassen in dieser Hinsicht nicht mit sich reden. Die Banken gehen immer vom schlechtesten Fall aus (worst case).
Ferner dürfte bei Ihnen im Falle dessen, dass der Kredit notleidend wird, kaum etwas vom Gehalt pfändbar sein, da Sie mind. 3 Unterhaltsberechtigte zu versorgen hätten, wenn es auch Ihre Kinder sind.
Dass Ihre Partnerin in die persönliche Mithaftung reingeht, macht nur Sinn, wenn Sie selbst mehr als ca. Euro 990 netto verdient / Pfändungsgrenzen, eher mehr, da auch bei ihr 3 Unterhaltsberechtigte angerechnet werden, die Kinder nämlich.
Wenn Sie kein Einkommen hat oder nur Mini-/Midi-Job hat, macht die persönliche Haftungsübernahme keinen Sinn. Warum? Es gibt Urteile, wonach solche Bürgschaften/Mithaftungen sittenwidrig sind.
Sollte nun Ihre Partnerin bereit sein in die persönl. Mithaftung reinzugehen, dann wird sie sich fragen,
was sie davon hat.
Geht die Partnerschaft schief, sind nur Sie selbst Eigentümer, Ihre Partnerin ist nicht Miteigentümer.
Also sollte Sie adäquat Miteigentümerin werden. In welchem Größenverhältnis, da müssen Sie sich mit ihr einigen.
Wie Sie das nun machen, ist für mich nicht wichtig.
Da müssen Sie beide sich einig sein.
Wir sind nicht verheiratet, ich verdiene mit einem Haupt- und
einem Nebenjob ca. € 2.000 netto. Habe keine Schulden und
keine weiteren Verpflichtungen.
Habe immer eine Arbeit gehabt und bin seit 3 Jahren fest
angestellt. Bin 40 Jahre.
Habe allerdings auch keine Sicherheiten bzw. Eigenkapital. Die
Wohnung soll ca. 70.000 Euro kosten.
Jemand eine Ahnung warum das nicht klappen soll?
Antwort:
Bitte entschuldigen Sie meine Direktheit. Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten. Erlauben Sie mir trotzdem meine Sichtweise darzulegen.
Auch die Bank sieht, dass Sie und Ihre Partnerin in einer „wilden Ehe“ leben. Banken wissen sehr genau, dass solche losen Bindungen schnell schief gehen und hinterher wird gestritten, das Objekt kommt in die Zwangsversteigerung usw.
Ich würde Nägel mit Köpfen machen, heiraten - vorausgesetzt dass alles passt zwischen Ihnen, die Frau am Eigentum im Grundbuch beteiligen, dann weiß sie auch, warum sie mithaften soll.
Die Bank will wie üblich zwei Verpflichtete sehen, damit der Kapitaldienst (Zahlung von Zinsen und Tilgung dauerhaft gesichert sind).
Wie ich das sehe (bin 41 Jahre im Geschäft), wäre, wenn die 1.ETW in Ihrem Eigentum steht, die Bank einwandfrei besichert. Sie hat aber ihre Probleme mit Ihrer Kapitaldienstfähigkeit. Das ist der Schlüsselpunkt.
Wenn Ihre Partnerin bereit ist, ohne Heirat
in die persönl. Mithaft einzusteigen, ggfs. ohne Beteiligung am Vermögen der Partnerschaft, soll mir das auch recht sein. Bei klaren Verstand wird sie das aber sicherlich nicht tun.
So, nun hoffe ich, ausreichend geantwortet zu haben.
Nochmals: sorry für meine Direktheit. Aber diese dient auch der Aufklärung des Schlüsselpunktes.
Falls weitere Fragen anstehen, gerner.
Grüsse
Bracco