Warum keine Krankerversicherung

Hallo,
es geht um meine ehemalige Nachbarin.
Sie ist nicht krankenversichert weil das Amt sie damlas bei der Krankenkasse abgemeldet hat statt sie um zumelden. Sie bekommt seit 2 Jahren Rente und ist seit dem nicht mehr versichert. Davor war sie versichert weil sie Arbeitslosengeld 2 bezogen hat. Die alte Krankenkasse will ie aber nicht mehr aufnehmen. Ich renne immer gegen die Wand weiss einer Rat wie ich vorgehen muss?
Danke Kerstin

Hallo,

für eine Antwort fehlen noch einige wichtige Infos:

War sie zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert? Oder bei einer Privatversicherung?

Bestand die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ggf. mehr als ein Jahr ohne Unterbrechung?

Bezieht sie die Rente bereits vor dem 1.1.2009 oder erst danach?

Gruß

RHW

Entweder bei einer anderen gesetzl. KV oder bei einem Rentenberater bei der Stadt oder Gemeinde fragen.
MfG
Waldemar

Hallo,

welches Amt hat sie bei welcher Gelegenheit abgemeldet ? Die Agentur bei Ende von ALG II ? Das ist erstmal richtig, um die Fortsetzung muss sie sich kümmern bzw. die Rentenversicherung.

Im Prinzip kein Problem, wir haben Versicherungspflicht in Deutschland, sie ist seitdem ununterbrochen krankenversichert, muss aber die Beiträge nachzahlen. Die alte Kasse muss sie aufnehmen !

Normalerweise hätte die Rentenversicherung sich darum kümmern müssen, wenn sie ihr Leben lang gesetzlich krankenversichert war. Warum hat sie nicht ?

Gruss

Barmer

hallo, wenn sie über die rente nicht versicherungspflichtig ist (findest du auf dem rentenbescheid) dann hätte sie sich selber versichern müssen…auch ohne hinweis…ansonsten an die rentenvers wenden

Als Rentnerin ist sie doch in der Krankenversicherung der Rentner versichert. Entweder ist sie pflichtversichert, dann zahlt die Rentenversicherung den Beitrag direkt an die Krankenkasse. Oder sie ist freiwillig versichert, und sie bekommt den Beitragszuschuss zur Rente. Im Status „freiwillig versichert“, muss sie dann die Differenz zum Mindestbeitrag selbst zahlen.
Die letzte Krankenkasse ist verpflichtet, sie wieder aufzunehmen. DAS GEHT ABER NUR; WENN SIE DIE RÜCKSTÄNDIGEN bEITRÄGE NACHENTRICHTET:

Wenn das JOBCENTER/ARGE diese Tatsche zu vertreten hat, hilft nur eine Klage vor dem Sozialgericht.

Allerdings ist nicht das Amt, sondern jeder Versicherte selbst zuständig für An-, Um- und Abmeldungen bei seiner Krankenkasse.

Hallo,
es geht um meine ehemalige N . achbarin.
Sie ist nicht krankenversichert weil das Amt sie damlas bei
der Krankenkasse abgemeldet hat statt sie um zumelden. Sie
bekommt seit 2 Jahren Rente und ist seit dem nicht mehr
versichert. Davor war sie versichert weil sie Arbeitslosengeld
2 bezogen hat. Die alte Krankenkasse will ie aber nicht mehr
aufnehmen. Ich renne immer gegen die Wand weiss einer Rat wie
ich vorgehen muss?
Danke Kerstin

Hallo,

ich denke, für eine 100%ig korrekte Beratung liegen zu wenig Informationen vor, jedoch werde ich einen Versuch wagen. Zunächst muss ich wohl noch etwas „Salz in die Wunde streuen“, da ich derartige Sachverhalte regelmäßig in meiner täglichen Arbeitspraxis höre. Auch wenn ich damit als Besserwisser abgestempelt werde, muss der Eine oder Andere immer wach gerüttelt werden. Es ist nämlich so, dass jede Person selbst für seine Versicherungen verantwortlich ist. Somit auch für die Krankenversicherung. Die Verantwortung für fehlende Weiterversicherung kann demnach nicht auf Ämter, Arbeitgeber oder Andere „geschoben“ werden. Meistens reicht erst mal ein Anruf um die Weiterversicherung in die Wege zu leiten. Ich kann das in den meisten Fällen wenig nachvollziehen, wie leichtfertig Einzelne mit ihrem Versicherungsschutz umgehen und im Nachhinein die Gesellschaft dafür verantwortlich machen wollen. Weil dieser Punkt immer wieder zu Diskussionen führt, möchte ich das ohne Bezug zum vorliegenden Sachverhalt vorwegstellen.

Jedoch frage ich mich, was denn die Betroffene ihrer Krankenkasse mitgeteilt hat, als das Arbeitslosengeld 2 endete? Wenn bis dahin eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bestanden hat, hätte auf jeden Fall mindestens eine freiwillige Weiterversicherung beantragt werden können. Das ist jedoch Aufgabe des Versicherten selbst, sich darum zu kümmern. Nur, und nur dann, wenn man sich bei seiner Krankenkasse nicht meldet, wird die Mitgliedschaft in der GKV von dort beendet. Davor werden zig Versuche per Brief unternommen, die Weiterversicherung zu klären. Wenn die Mitgliedschaft erst mal beendet ist und die Frist für eine Beantragung der freiwilligen Weiterversicherung abgelaufen ist, besteht keine Möglichkeit mehr einer gesetzlichen Krankenkasse beizutreten. Es sei denn, es besteht eine Versicherungspflicht. Grundsätzlich kommt jeder Bundesbürger, der in Deutschland während seines Berufslebens Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, als Rentner in die Krankenversicherung der Rentner. Das ist eine Pflichtversicherung, von der man sich - selbst wenn man wollte - nicht entziehen kann. Im Normalfall ist daher jeder Rentner in der GKV. Wer jedoch z.B. aus dem Ausland zugezogen ist oder während seines Lebens überwiegend privat oder gar nicht versichert war, dem fehlen die nötigen Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner. Ich nehme also an, dass es in dem vorliegendem Sachverhalt so war. Dann hätte die Betroffene sich um die nahtlose freiwillige Weiterversicherung, wie oben beschrieben, kümmern müssen. Rückwirkend (außer innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Mitgliedschaft) hat sie keine Möglichkeit eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV zu beantragen.

Der vorherige Absatz stimmt nur, soweit es die GKV betrifft, also eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden hat. War sie privat versichert, ist es leider noch konsequenzreicher. Eine private Krankenversicherung darf einen zwar nicht ohne Weiteres rauswerfen, jedoch dürfen Anträge auf Neuversicherung auch abgelehnt werden, wenn der zu Versichernde ein zu großes Risiko für die Versichertengemeinschaft darstellt. Das ist fast bei Jedem der Fall, der aufgrund seines Alters nicht mehr berufstätig ist und somit die Krankheitskosten naturgemäß steigen werden. Falls es diese Konstellation ist, bleibt die Frage offen, warum den die private Versicherung (PKV) beendet wurde.

In beiden Fällen kann eine fehlende Beitragszahlung zum Ausschluss geführt haben. In der GKV findet das nur statt, soweit man sich mit dem Versicherten nicht auf eine Ratenzahlung einigen konnte oder er eine gegenseitige Vereinbarung verweigert bzw. nicht einhält. Und bei der PKV müssen auch mehrere Monate ohne Beitragszahlung bestanden haben.

Insgesamt muss jedoch Niemand der in Deutschland lebt, ohne ärztliche Versorgung auskommen. Im Extremfall wäre das Sozialamt der Kostenträger. Darum muss sich der Betroffene jedoch auch selbst bemühen. Selbst wenn man die Beiträge für GKV oder PKV nicht selbst aufbringen kann, wird das Sozialamt lieber rückständige Beiträge übernehmen, als nachher selbst Kostenträger von Behandlungskosten zu sein. Eine frühzeitige Vorsprache beim Sozialamt ist daher wie die unverzügliche Kontaktaufnahme zu seiner Versicherung bei Änderung der Verhältnisse durch nichts zu ersetzen. Sind die Einkünfte jedoch zu hoch, wird ein Sozialamt naturgemäß nicht damit zu tun haben wollen. Dann wird die Betroffene nicht darum herum kommen, alle anfallenden Behandlungskosten selbst zu tragen und sich ggf. ärgern, dass sie sich nicht um den Erhalt ihrer Krankenversicherung bemüht hat.

Viele Grüße
Karsten

  1. beschwerde beim amt einreichen - aber nicht bei einem sachbearbeiter - sondern beim chef - notfalls auch persönlich
  2. die rentenkasse fragen, was sie dazu meint (normalerweise werden ja von der rente auch krankenversicherungsbeiträge abgeführt … oder ?)

mfg

die letzte Versicherung (ob gesetzlich oder privat) muss (!!!) sie nehmen. Das ist Gesetz!
Allerdings darf diese die ausstehenden Beiträge nach kassieren.
Doch die Theorie der Nachzahlung ist eine Theorie: viele sind versichert… zahlen aber nicht!
D
Trotzdem muss die Kasse die Arztrechnungen zahlen.
Wenn die Kasse sich weigert: Anzeigen!
Hupftiegel

Liebe Kerstin,
es tut mir furchtbar leid, aber ich kann da nicht raten, bin ja selber Suchender.

Hallo,
Ihre Angaben sind zu unklar um Ihnen genauere Hinweise zu geben.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Nachbarin die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt hat, dann ist sie mit Beginn der Rentenantragstellung bzw. Rentenbeginn als Rentner versicherungspflichtig. Versicherungspflicht bedeutet, dass die bisherige Krankenkasse sie auch versichern muss!
Genauere Angaben kann ich Ihnen machen, wenn Sie auch genaue Daten zum Versicherungsverhältnis liefern, d.h. bis wann wurde ALG II bezogen, wann wurde Rentenantrag gestellt, wann begann die Rente, ist die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt?
mfg

Da gibt es eine ganz klare gesetzliche Regelung. Die letzte Krankenkasse (egal od gesetzlich oder privat) muss die Aufnahme durchführen. § 5 Absatz 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch Fünf.

Die Versicherung muss allerdings direkt am Anschluss an die letzte Versicherung anknüpfen und die Beiträge für den vergangenen Zeitraum sind nachzu zahlen.

M.f. G.
Yvonne

Hallo Kerstin,

ich weiß ja nicht wo Deine Nachbarin versichert war, aber eigentlich muß sie nachdem sie abgemeldet war von Ihrer Krankenkasse darüber informiert wurden sein. Aber egal wie, die Kasse darf die Aufnahme nur Verweigern wenn sie zwischen drin privat versichert gewesen ist. Ansonsten greift §5Abs1 Nr.13 SGB V, somit muß die Kasse sie auf nehmen. Nun der Harken an der ganzen Sache rückwirkend für die 2 Jahre.
Ich gehe davon aus, das die Nachbarin nicht gerade im Reichtum badet, also kann sie keine Beiträge Rückwirkend zahlen.
Aber einen anderen Weg gibt es nicht.
Sie kann ja mal mit der Rentenversicherung wegen eines Beitragszuschußes sprechen.

Alles Gute.

Hallo,

zuständig für die Krankenversicherung ist die letzte Krankenkasse. Da es in Deutschland die Pflicht zum Kranken-und Pflegeversicherungsschutz gibt, sollte Ihre ehemalige Nachbarn sich so schnell wie möglich mit der letzten Krankenkasse in Verbindung setzten.

Mfg

Marianne

Hallo,

was die Versicherung und das Amt mit euch machen ist rechtswidrig!! Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei verschiedenen Dinge, für die man nicht ewig kämpfen kann, denn jeder Tag in dem man unversichert ist ein Tag zu viel. Bevor du dich in langwierige Streitigkeiten stürzt, die euch nirgendwo weiterbringen, empfehle ich euch bei mehreren Versicherungen erstmal freundlich nach zufragen und einen Versicherungsschutz zu beantragen. Gleichzeitig könnt ihr euch, wenn eure Energie und Geduld noch ausreicht, auch beim damaligen Amt melden und eine Stellungnahme verlangen, zur Not auch den Teamleiter herausklingeln und die Notlage Erläutern! Das dürfte jedoch, wie du schon berichtest, nicht ganz so einfach sein die nötige Einsicht vom Amt zu bekommen, daher lieber mehrfach bei mehreren Krankenkassen nachfragen und einen Antrag auf Versicherungsschutz stellen, denn deine Nachbarin wird ja entweder arbeiten, ALG1 oder ALG2 beziehen oder irgend weine Art Rente. Das alles reicht aus, um das Recht auf eine gesetzliche Versicherung zu haben. Was da nun im Hintergrund beim Amt schief gelaufen ist, könntet und solltet ihr weiter verfolgen, damit das in Zukunft nicht mehr passiert.

Also mein Tipp: am Besten du gehst vor Ort zu einer Versicherung und verlangst einen Versicherungsantrag zum Mitnehmen, den du zu Hause in Ruhe ausfüllst und dann per „Einschreiben&Rückschein“ an die Versicherung zurückschickst. Damit dürfte denen die Ablehnung erschwert werden, denn die muss erstmnal begründet werden. Wenn deine Nachbarin alle Voraussetzungen erfüllt, dann wird sie keine Versicherung „schriftlich“ ablehnen, weil sie sich damit strafbar machen würde!

Viel Erfolg

Vita

Die alte Krankenkasse muss sie aufnehmen. Manchmal muss man leider rechtliche Schritte einleiten um sein Recht durch zu kriegen.