Hallo, folgender Sachverhalt:
Letztes Jahr war Person A vom 01.01. - 31.03.
Student ordentlich eingeschrieben, vom 01.04.-30.09. HartzIV-Empfänger und vom 01.10.- 31.12. wieder Student. Innerhalb der HartzIV-Zeit hat Person A vom 01.07. bis zum 30.09. als gerigfügig Beschäftiger bei Arbeitgeber X gearbeitet maximal mtl. 400€ Verdienst. Zum 01.10. nahm A ein Studium auf und arbeitete beim selben Arbeitgeber X vom 01.10. - 15.11. weiter. Jedoch verdiente A in dieser Zeit monatlich ca. 1200€ brutto. Eine weitere Beschäftigung in diesem Jahr lag nicht vor.
Das Steuerbüro von Arbeitgeber X hat Person A in dieser Zeit als Werkstudent klassifiziert, also waren lediglich Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. Diese Klassifizierung halte ich für falsch.
Ist es im Zeitraum vom 01.10. - 15.11. nicht möglich, das Person A als kurzfristig Beschäftigter weiterhin angestellt ist =komplett SV-frei? Dazu ist zu sagen, dass explizit kein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
Danke für eure Hilfe,
gainsbourg