Hallo Experten,
an unserer öffentlichen Einrichtung Universität hört man zur Zeit ungewöhnlich oft den Halbsatz „Mittel für … sind (nicht) bewilligt worden“. Im konkreten Fall sind Mittel für einen weiteren Mitarbeiter am Lehrstuhl bewilligt worden, auf den man eigentlich getrost verzichten könnte. Nun wird er aber doch eingestellt, da ja die Mittel bewilligt wurden. Wenn man ihn nicht einstellt, werden die Mittel im nächsten Jahr wieder abgezogen, höre ich als Argumentation, wenn ich mir angesichts solcher Geldverschwendung an den Kopf fasse. Leider kenne ich mich mit diesem Thema nicht besonders aus, und habe daher folgende Fragen:
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Stimmt es, dass die Gelder/Budgets, welche nicht in Anspruch genommen werden, dauerhaft für die Zukunft gestrichen werden?
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Wenn es stimmt, und ich habe diese Problematik schon vor mehr als zehn Jahren kennengelernt, welchen Sinn hatte diese Regelung denn ursprünglich einmal. Oder auch, was sind denn die Vorteile dieser Regelung?
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Warum taucht diese Problematik niemals in der öffentlichen Diskussion bei Streitereien um Geldverschwendung auf? Auch in Reformplänen habe ich dergleichen noch nichts gelesen (was nicht unbedingt heissen muss, dass es da nicht drin steht:smile: )
Wäre es nicht besser und reizvoller, wenn zum Beispiel ein Wirtschafts-Lehrstuhl ein festes Budget für alle Ausgaben bekommt, aus dem er dann selbst wirtschaften kann, und nicht für jede Anschaffung einzelne Anträge machen muss. Von einem benachbarten Lehrstuhl weiss ich, dass sie EDV-technisch wunschgemäß ausgestattet sind, und nun nur wegen evtl. Streichung von Mitteln ein neues Gerät für €800 gekauft haben, welches wirklich nicht benötigt wurde.
Fragt sich mit Gruß,
Pumarc