Warum möchte der neue Arbeitgeber die beschäftigten Tage beim vorherigen AG wissen?

Hallo,

nehmen wir mal an jemand wird bei einer neuen Firma eingestellt und der neue Arbeitgeber möchte wissen, wieviele Tage er beim vorherigen Arbeitgeber beschäftigt war.

  1. Frage: Warum will er das wissen?

  2. Frage: Meint der die Arbeitstage für das Kalenderjahr, oder für alle Tage seit Eintrittsdatum beim alten Arbeitgeber.

  3. Frage: Steht in der Lohnsteuerbescheinigung nicht auch das Eintrittsdatum drin?

Gruß

Alecok

Hallo!
Zu 1 und 2.  Vielleicht ist er neugieriger als er darf. So wie ich es sehe ist diese Frage nicht zulässig, denn sie hat keinen direkten Bezug zur neuen Arbeitsstelle. In dem Fall bräuchte die Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.  Ich würde mir allerdings überlegen ob ich in einer Firma arbeiten möchte die mir unberechtigte Fragen stellt die auch noch nicht rechtens sind.
 Sie sagt im grunde auch nichts aus. Es kann schließlich sein das man ein paarmal hintereinander den Arbeitgeben gewechselt hat weil man dort nicht klarkam oder es Differenzen mit den Arbeitskollegen gab, Z.B. Mobbing.

Anm besten freilassen oder einfach nachfragen wofür diese Daten genau benötigt werden.

zu 3.  Nein eigendlich nicht.
Das Eintrittsdatum des vorigen Arbeitgebers steht nicht in der Lohnsteuerbescheinigung. Dort stehen nur die Daten die benötigt werden um deine Steuern und Abgaben abzuführen. Wie z.B. Kinderzahl, Lohnsteuergruppe ( 1 - 6 ) oder andere Steuermindernde Kosten.
Die genaue Abrechnung deiner Steuern findet eh mit dem Einkommensteuerjahresausgleich statt, welche am Anfang des neuen Kalenderjahres gemacht wird.

Noch eins : Eine Frage in einem Forum gibt dir keine Rechtssicherheit, dafür solltest du dir eine Rechtsanwalt ode reine Gewerkschaft deines Vertrauens wählen

Hierzu gibt es auch Seiten, wie Z.B. :
http://www.anwaltssuche.de/aws/azb/anwalt_arbeitsrec…
http://www.dgbrechtsschutz.de/kontakt/

Falls du häufiger Probleme hast kannst du auch ins Usenet. Dort gibt es Gruppen und Listen für jeden Geschmack. Z.B.:

de.soc.menschenrechte
de.soc.recht.datennetze
de.soc.recht.misc ( Verschiedenes zum Thema Recht )

Dort findest du auch Hilfe bei ausgefallenen Problemen, da sich dort Entwickler und engagierte Anwender treffen. Neulinge sind gern gesehen.

Es gibt verschiedene Anbieter die kostenlose Zugänge zur Verfügung stellen oder auch für geringes Geld ( ich zahle 10 € im Jahr ).
Um einige zu nennen ; http://www.albasani.net/index.html.de oder http://news.individual.de/
Der Unterschied liegt im Service und der Menge von angebotenen Gruppen.
Eine Liste, von kostenlosen und kostenpflichtigen Anbietern, findest du zum Beispiel unter http://cord.de/proj/newsserverliste/ .
Eine Anleitung dazu gibt es zum Beispiel hier : http://www.dominik-boecker.de/netz/usenet.html
http://home.wtal.de/olli/Usenetfueranfaenger.html

MfG R.Lehmeier

Hallo,

  1. Frage: Warum will er das wissen?

ich bin nicht sicher, aber ich meine wir hatten hier schon einmal eine ähnliche Frage. Es könnte mit dem Urlaubsanspruch in der neuen Firma zusammenhängen.

  1. Frage: Meint der die Arbeitstage für das Kalenderjahr, oder für alle Tage seit Eintrittsdatum beim alten Arbeitgeber.

Nur das laufende Kalenderjahr ist für den neuen AG wichtig.

  1. Frage: Steht in der Lohnsteuerbescheinigung nicht auch das Eintrittsdatum drin?

In der Jahresbescheinigung nur, wenn man im Jahr einen Arbeitsplatz neu angetreten hat. In der Monatsabrechnung steht es aber immer drin (zuminestens in allen Bescheinigungen, die ich bisher gesehen habe).

Gruß

Gruß

Alecok

Nordlicht

Hallo,

es stellt sich mir die Frage wieso diese Fragen auftauchen und dass diese vom AG gestellt werden.
Denn bei Arbeitsplatzwechsel, meldet der vorherige AG den AN bei den Sozialvers. trägern ab und erstellt eine Lohnsteuerabrechnung vom 01.01. bis zum Austritt, schließlich hat man ja wie im Beispiel mehrere AG im selben Jahr. Für die Steuererklärung benötigt man alle Lohnsteuerbescheinigungen von allen AG.
Der neue AG meldet den AN an und bindet ihn in seine Lohnabrechnung ein, somit ab dem Tag an dem die Beschäftigung beginnt. Das sind immer Kalendertage, also wenn der 01. eines Monates ein Sonntag wäre und die reine Arbeitsaufnahme erst am 02. erfolgen würde, wäre das Vertragsdatum massgebend und der AG müsste den AN zum 01. anmelden.

Möglicherweise liegen die geforderten Daten dem neuen AG noch nicht vor, z.B. wenn nicht nahtlos von Beschäftigung zu Beschäftigung gewechselt wird.  Hier wäre auch die Urlaubsbescheinigung zu erwähnen denn der neue AG muss ja wissen welchen unterjährigen Resturlaubsanspruch der neue  AN mit bringt.

mfg