Warum müssen einige keine Steuererklärung abgeben

Warum brauchen einige keine Steuererklärung abgeben, obwohl sie es eigentlich müssten? Z.B. der Ehemann verdient in Steuerklasse 3 ca. 40000 Euro Brutto und Sie in Steuerklasse 5 ca. 10000 Euro, außerdem habe die beiden ein Kind. Warum werden sie nie vom Finanzamt aufgefordert eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, obwohl sie ja eigentlich die Voraussetzung erfüllen, eine Erklärung abgeben zu müssen. PS. Die beiden haben noch nie eine Steuerklärung abgegeben…
Vielen Dank für die Hilfe!

Diverse Gründe

Warum brauchen einige keine Steuererklärung abgeben,

  • kein selbstständiges Einkommen, nur abhängig beschäftig
  • keine Transfereinkommen
  • keine wechselnden Freibeträge
  • keine zusätzlichen Pauschalfreibeträge, die danach detailliert abgerechnet werden müssen (z.b. Anfahrt zu einem weiter entfernten Arbeitsort)

Nichtsdestotrotz könnte es sich für sie lohnen einen Einkommensteuerausgleich zu machen.

Gruß

Stefan

Warum brauchen einige keine Steuererklärung abgeben, obwohl
sie es eigentlich müssten?

wer „müsste“, der muss auch…

Z.B. der Ehemann verdient in
Steuerklasse 3 ca. 40000 Euro Brutto und Sie in Steuerklasse 5
ca. 10000 Euro,

das ist definitv ein grund für die pflichtveranlagung

außerdem habe die beiden ein Kind.

egal

Warum
werden sie nie vom Finanzamt aufgefordert eine
Einkommenssteuererklärung abzugeben, obwohl sie ja eigentlich
die Voraussetzung erfüllen, eine Erklärung abgeben zu müssen.

durchs raster gefallen… es gibt keinen plausiblen grund dafür…

gruß inder

das ist definitv ein grund für die pflichtveranlagung
durchs raster gefallen… es gibt keinen plausiblen grund
dafür…

Mal angenommen, daß das Raster engmaschiger wird und das Paar nicht mehr durchfallen läßt - das könnte passieren:

  • die Jahre, in denen die Pflichtveranlagungsgründe vorliegen, können 7 Jahre rückwirkend festgesetzt werden, wenn bisher keine Steuererklärung eingereicht wurde. Also in 2011 könnte in diesem Fall ohne weiteres ein erster Steuerbescheid für 2004 ergehen.

  • ohne Fristverlängerung werden Einkommensteuererklärungen nach dem 31.05. des Folgejahres verspätet abgegeben. Es kann ein Verspätungszuschlag in Höhe von bis zu 10% der festgesetzten Steuer, max. 25.000 Euro, festgesetzt werden. Pro Veranlagungsjahr!

  • für Nachzahlungen werden ab dem 16. Monat nach Ende des Veranlagungsjahres 0,5% Zinsen monatlich erhoben.

  • zur Erzwingung der Steuererklärungsabgabe kann Zwangsgeld bis 25.000 Euro, auch wiederholt, festgesetzt und vollstreckt werden.

  • die Nichtabgabe der Steuererklärung trotz Pflicht kann Steuerhinterziehungstatbestände erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald