Liebe/-r Experte/-in,
einen schönen guten Tag mein Problem ist folgendes:
seit 2007 bin ich(49J.) schwerbeschädigt (80 +G) und habe bis Anfang 2009 mit Facharbeiterstatus EU Rente bezogen.Dann wurde mir die Rente wieder weggenommen und ich machte einen Widerspruch–Gutachter -wieder nein–wieder Widerspruch–und nun klage ich vor dem Sozialgericht in Gotha.Da mein Exchef die Papiere beim 2.mal wahrscheinlich mit Absicht verkehrt ausgefüllt hat und mich statt Facharbeiter nur als Mitarbeiter bei der DRV angegeben hat,gelte ich dort als Ungelernter der in der unteren Kategorie eingestuft wird.
Nun kam heute ein Brief(siehe weiter unten) das ich meinen Facharbeiter Koch den ich 1979 in der DDR gemacht habe für 50,00€ Gebühr bei der IHK gleichstellen lassen muß (was auch das immer heißt).
Nun meine Frage:Warum muss ich meinen Facharbeiter gleichstellen lassen und warum soll er auf einmal nicht mehr gültig sein?Dann müßten doch Millionen DDR Facharbeiter dies tun oder hängt dies mit der Rentenkasse und meiner Klage gegen Sie zusammen?
HIER EIN PAAR AUSZÜGE DES SCHREIBENS UND DER IHK
Ihre Rentenangelegenheit
Sehr geehrter Herr Ast,
Bei Durchsicht der Unterlagen habe ich festgestellt, dass durch Sie kein Antrag auf Gleichstel-
lung ihres in der DDR erworbenen Facharbeiterabschlusses als Koch mit dem aktuell anerkann-
ten Abschluss des Kochs bei der
Industrie- und Handelskammer Erfurt,
Arnstädter Str. 34 in
99096 Erfurt
gestellt wurde.
Dieses ist jetzt noch möglich, es entstehen Ihnen jedoch Kosten in Höhe von ca. 50,00 €. Da ich
ebenfalls nicht sehe, welche Leistungen sie gegenwärtig erhalten, kann ich nicht einschätzen, ob
Sie finanziell dazu in der Lage sind. Ich stelle es daher in ihr Ermessen, einen entsprechenden
Antrag zu stellen.
Der Antrag sollte lauten: „Anerkennung von Bildungsnachweisen“ und sie sollten darum bitten,
dass Ihr zu DDR-Zeiten erworbener Facharbeiterabschluss anerkannt und den bundesdeutschen
Abschluss rechtlich gleichgestellt wird (Art. 37 des Einigungsvertrages). Ihr Facharbeiterzeugnis
als Koch sollte entsprechend mit eingereicht werden. Sobald eine entsprechende Antwort vor-
liegt, bitte ich um entsprechende Informationen.
Mit freundlichen Grüßen -----
Auszug der IHK
Antragstellung:
Alle in der ehemaligen DDR erworbenen Facharbeiter- und Meisterabschlüsse sind nach Artikel 37 des Einigungsvertrages den in der Bundesrepublik erworbenen Abschlüssen gleichgestellt. Hierfür bedarf es keiner gesonderten oder nochmaligen Bescheinigung.
Auf Wunsch kann die zuständige Stelle auf freiwilliger Basis prüfen, ob eine Gleichwertigkeit mit einem heutigen Berufs- oder Meisterabschluss vorliegt
Vielen Dank vieleicht kann mir jemand eine kurze
Info geben.
Herzlichen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Ast