meine Frage bezieht sich auf folgende Konstellation:
Jemand hat einen Vollzeitjob (40h/Woche Lohnsteuerklasse 1) und einen geringfügigen Job ( 16h/Monat, Lohnsteuerklasse 6).
jedes jahr wird für diese Konstellation eine Steuernachzahlung bis zu 500 Euro Steuern fällig. Liegt das an dem 2. Job? es wurde empfohlen den 2. Job pauschal mit 2% zu versteuern. Kennt sich damit jemand aus?
meine Frage bezieht sich auf folgende Konstellation:
Jemand hat einen Vollzeitjob (40h/Woche Lohnsteuerklasse 1)
und einen geringfügigen Job ( 16h/Monat, Lohnsteuerklasse 6).
jedes jahr wird für diese Konstellation eine Steuernachzahlung
bis zu 500 Euro Steuern fällig. Liegt das an dem 2. Job?
ja, das liegt an dieser unsinnigen arbeitnehmerfeindlichen gestaltung. der arbeitgeber „spart“ hier die 2% pauschalsteuer (im jahr bei 400 eus schlappe 96 euro) und dafür zahlt dann der arbeitnehmer seine zeche mit den ca. 500 nachzahlung (wobei hier wohl keine 400 p.m. angesetzt sind, sondern eher um die 140 - 160 € pro monat verdient werden). der AG hätte hier dann lediglich ca. 35 € gezahlt anstatt den 500, die der AN jetzt zahlt.
es
wurde empfohlen den 2. Job pauschal mit 2% zu versteuern.
Kennt sich damit jemand aus?
ja, dafür wird es zeit… das muss aber der AG anleiern, der AN kann nichts mit 2 % versteuern.
Der Arbeitgeber leiert das an- wie geht es dann für den AN weiter? Die 2% muss ja der AN zahlen- zusätzlich zu den Steuerabzügen der Loihnsteuerklasse 6?
der AN gibt gar keine steuerkarte mehr ab. die 2% zahlt der AG.
pauschalversteuer eben, wie es in solch einem fall von jedem veranwortungsvollen AG VORHER geregelt wird, wenn man weiss, dass der AN durch die chose eine steuernachazhlung zu erwarten hat.
die regelung mit dem minijob auf lohnsteuerkarte ist eigentlich für hausfrauen, rentner und schüler gedacht, es gibt aber immer wieder raffgierige oder dumme oder beides AG, die wg. diesen läppischen 2% die besteuerung auf den AN abwälzen (wollen)…