Warum, muss meine Behinderte Frau, das

… Wohngeld zurück zahlen?
Meine Frau, Gehbehindert(70%), hatte ein Grundsicherungsantrag gestellt(2009), aber Ihr wurde empfohlen, einen Wohngeldantrag zu stellen, das wäre mehr, so haben Wir es dann auch gemacht, jetzt will die Arge, das ganze Geld(1700,00€) wieder haben, Sie hat eine Rente und ich eben, HARTZIV. Dürfen Sie denn das?
Das Geld reicht so kaum zum leben, denn wir müssen ein Auto, haben, weil wir viel zum Arzt müssen und meine Frau, keine öffentliche Verkehrsmittel nutzen, kann viel mehr nutzen darf.

Lothar Scholz

Lieber Lothar, danke für Deine Anfrage, ich bin in Österreich und hier sind die Sozialgesetze ein wenig anders. Obwohl jetzt auch „Mindestsicherung“ eingeführt wurde, aber komplizert genug.
Ich kann Dir daher nur raten, zuerst bei der Behörde, die Dir zu dem Antrag auf Grundsicherung geraten hat, rückzufragen, ansonsten bei einem Juristen eines Soziapartners z.B. Arbeitnehmervertretung (bei uns Arbeiterkammer) zu fragen. Die geben zumeist kostenlose Auskünfte, nachfragen. Für behinderte Menschen gibt es sicher Ombudsmänner/frauen, die hier Auskünfte erteilen bzw. Sprechstunden abhalten (erfragen beim Gemeindeamt oder bei Deiner Stadt). Sachverhalt genau beschreiben, Bescheide und Belege mitnehmen.

Liebe Grüße

Peteraner

Ja Hallo!
Recht herzlichen Dank, für Ihre Antwort, dann werde ich einmal auf den Grund gehen. Danke noch ein mal.

Viele Grüße

Scholz Lothar

Hallo,
soweit ich die Frage verstehe,haben Sie gleichzeitig oder wärend einem Rentenantrages, einen Antrag auf Grundsicherung gestellt.Da bei Harz IV,das Familieneinkommen angerechnet wird, kann es passieren, daß das anzurechnende Einkommen über dem Grundsicherungsbetrag liegt.Aus diesem Grund, denke ich fordert die Arge auch das Geld zurück.Hat Ihre Frau auch Merkzeichen im Behindertenausweis? Wenn ja,die Merkzeichen und der GDB erhöhen den Freibetrag der bei der Anrechnung des Familieneinkommens ausschlaggebend ist. Nach dem SGB XII §41,42. Wiederspruch einlegen und auf diese Paragraphen berufen.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Alles Gute,
Peter

Guten Tag Herr Scholz,
leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen,denn bei rechtlichen Fragen bin ich leider kein Experte.
Vielleicht finden Sie bei wer-weiss-was in der Abteilung Rechtsfragen oder juristische Fragen einen Experten,der Ihnen weiter helfen kann.
Ansonsten wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.
Einen angenemen Tag wünsche ich Ihnen.

Sehr geehrter Herr Schulz,

zu Ihrer Frage kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben, wenden Sie sich doch an die Behindertenbeauftragte in Ihrer Stadt. Das tut mir leid, ich wünsche Ihnen viel Glück!
B.W.

würde Dir ja gerne helfen, verstehe aber Dein Anliegen nicht ganz. Auch Hartz IV nebenbei bekommen?

… Wohngeld zurück zahlen?

Tut mir leid, ich bin nicht aus Deutschland

Liebe Grüße