Im Allgemeinen werden nach einer Trennung/Scheidung der Mutter
die Kinder und das Kindergeld zugesprochen und dem Vater
aufgegeben Kindesunterhalt bis zum Existenzminimum zu zahlen.
„zugesprochen“ wird erstmal gar nichts.
Inzwischen kommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht normalerweise nicht mehr zur Sprache sondern die Eltern regeln das untereinander.
Leider ist es nach wie vor oft so, dass die Kinder bei der Mutter bleiben da diese nicht oder nur teilweise berufstätig war/ist aufgrund der Kinder.
Ich kenne da Aussagen von: „ich verdiene mehr“, „geht in meinem Job nicht“ bis „als Mann kann man das nicht machen“.
Kann man nur sagen:
Wer will findet Wege, wer nicht will findet Gründe.
Nehmen wir einmal an beide Elternteile verdienen ungefähr das
Gleiche (ca. 2.000 Euro netto). Die Kinder leben bei der
Mutter. Sie erhält zusätzlich das volle Kindergeld (558 Euro
für 3 Kinder).
Der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle
3. Stufe:
2.000 (Nettoeinkommen) - 1.200 (Selbstbehalt) = 800
(Kindesunterhalt).
Selbstbehalt gegenüber minderjährigen ist übrigens 1000 €, gegenüber nicht priviligierten Volljährigen 1200 €.
Also vermutlich mit Glück gerade mal den Mindestunterhalt gezahlt.
2000 Netto müssen noch bereinigt werden, also Stufe 2, Herabstufung auf Stufe 1 da 3 Unterhaltsberechtigte.
Solange die Kinder minderjährig sind, leistet die Mutter ihren Unterhalt als Naturalunterhalt in Form von Betreuung usw.
Es gibt eine Statistik die besagt, dass ein Kind im Durchschnitt ca. 550 €/Monat kostet (ohne Extrakosten).
Wieso ist in diesem Fall nur der Vater barunterhaltspflichtig,
nicht aber die Mutter (mit Ausnahme von Taschengeld)?
Liegt es alleine daran, dass die Mutter ja unbare
Dienstleistungen, wie Erziehung, Lehrergespräche, Wäsche
waschen und Kochen einbringt?
Betreuungsunterhalt nennt sich das. Die „Berufstätigkeit“ als Mutter beginnt nämlich nicht an der Stechuhr und endet nach 8 Stunden.
Vater könnte der Mutter ja auch den Stundenlohn einer Haushaltshilfe zahlen (bei nur 6 €/Stunde und 8 Std./Tag wären das schon 1040 €)
Die Kinder sind zwischen 17 und 22 Jahren alt und beteiligen
sich in (etwa) gleichen Teilen an Haushaltsarbeiten wie Mutter
und Lebenspartner (analog einer WG). D.h. sie kaufen auch ein,
waschen schon mal selber oder kochen auch schon mal für die
Allgemeinheit. Darüber hinaus verdienen sie sich für ihre
Anschaffungen (Möbel, CD-Player, Handy etc.) eigenes Geld
durch Schüler-Jobs.
Wo gibts diese Kinder? Ich will auch so eines 
etwa gleiche Teile Hausarbeit?
vom eigenen Geld einkaufen?
Schüler-Jobs für ihre Anschaffungen?
Träum weiter…
und ehrlich gesagt, mir sind gute Leistungen in der Schule/Studium wichtiger als Hilfe im Haushalt oder ein Schülerjob.
Ab wann wird auch eine Mutter barunterhaltspflichtig?
ab Volljährigkeit oder wenn die Kinder nicht mehr in ihrem Haushalt leben.
Da in o.g. Fall bereits 2 Kinder volljährig sind, ist die Mutter bereits barunterhaltspflichtig.
Wie sich der Volljährigenunterhalt berechnet steht ebenfalls in der DDT.
PS: Der Vater finanziert und leistet ja auch noch über den
Rahmen des Kindesunterhaltes und des angerechneten halben
Kindergeldes hinaus Fahrten für Besuche, gemeinsame Urlaube,
Fahrradreparaturen, und genauso Wäsche waschen und Essen
kochen…
Idealfall: Wechselmodell, im Normalfall jedes 2. WE und hälftige Ferien, in extremen Fällen überhaupt gar nichts.
Wer rechnet jetzt aus?
Und als Schlußsatz:
Es betrifft nicht nur Väter die zahlen und Mütter betreuen, auch Mütter die zahlen und Väter betreuen.
Beide Seiten haben ihre „schwarzen“ Schafe, aber bei der Vielzahl von Scheidungen bei denen Kinder im Spiel sind doch eher vergleichsweise wenig denke ich. Nur die „schlechten“ Fälle tauchen in Foren auf.
Krümelchen