Warum muss nur der Vater Kindesunterhalt zahlen?

Liebe Experten und Allwissenden

Eine Frage, die mich schon seit längerem umtreibt, ist die oben formulierte.

Im Allgemeinen werden nach einer Trennung/Scheidung der Mutter die Kinder und das Kindergeld zugesprochen und dem Vater aufgegeben Kindesunterhalt bis zum Existenzminimum zu zahlen.

Nehmen wir einmal an beide Elternteile verdienen ungefähr das Gleiche (ca. 2.000 Euro netto). Die Kinder leben bei der Mutter. Sie erhält zusätzlich das volle Kindergeld (558 Euro für 3 Kinder).

Der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle 3. Stufe:

2.000 (Nettoeinkommen) - 1.200 (Selbstbehalt) = 800 (Kindesunterhalt).

Meine Frage:

Wieso ist in diesem Fall nur der Vater barunterhaltspflichtig, nicht aber die Mutter (mit Ausnahme von Taschengeld)?

Liegt es alleine daran, dass die Mutter ja unbare Dienstleistungen, wie Erziehung, Lehrergespräche, Wäsche waschen und Kochen einbringt?

Die Kinder sind zwischen 17 und 22 Jahren alt und beteiligen sich in (etwa) gleichen Teilen an Haushaltsarbeiten wie Mutter und Lebenspartner (analog einer WG). D.h. sie kaufen auch ein, waschen schon mal selber oder kochen auch schon mal für die Allgemeinheit. Darüber hinaus verdienen sie sich für ihre Anschaffungen (Möbel, CD-Player, Handy etc.) eigenes Geld durch Schüler-Jobs.

Ab wann wird auch eine Mutter barunterhaltspflichtig?

PS: Der Vater finanziert und leistet ja auch noch über den Rahmen des Kindesunterhaltes und des angerechneten halben Kindergeldes hinaus Fahrten für Besuche, gemeinsame Urlaube, Fahrradreparaturen, und genauso Wäsche waschen und Essen kochen…

Vielen dank für eure erklärenden Antworten.

Liebe Grüße

wolla61

Meine Frage:

Wieso ist in diesem Fall nur der Vater barunterhaltspflichtig,
nicht aber die Mutter (mit Ausnahme von Taschengeld)?

die frage ist, warum nur ein elternteil barunterhaltspflichtig ist, wenn das minderjährige kind alleine oder weit überwiegend im haushalt des anderen elternteils lebt.

antwort: das gesetz (§ 1612 II bgb) geht von einer gleichwertigkeit von barunterhalt und naturalunterhalt aus. dies vor allem aus vereinfachungsgründen, da der naturalunterhalt praktisch nicht bemessbar ist.
wenn also das kind beim vater lebt, dann gilt dies genauso. der zwischen den zeilen zu lesenden vorwurf, dass männer schlechter gestellt werden, stimmt also nicht…

Ab wann wird auch eine Mutter barunterhaltspflichtig?

bei minderjährigen kindern:
wenn das kind im haushalt bzw. überwiegend im haushalt des vaters lebt.

Hallo

Liegt es alleine daran, dass die Mutter ja unbare
Dienstleistungen, wie Erziehung, Lehrergespräche, Wäsche
waschen und Kochen einbringt?

Nein, es liegt z.B. auch daran, dass die Mutter nur deswegen eine größere Wohnung/Tiefkühltruhe/Familienkutsche vorhalten (und allein finanzieren) muss, weil sie Platz für den gemeinsamen Nachwuchs braucht.

Gruß
smalbop

Im Allgemeinen werden nach einer Trennung/Scheidung der Mutter
die Kinder und das Kindergeld zugesprochen und dem Vater
aufgegeben Kindesunterhalt bis zum Existenzminimum zu zahlen.

„zugesprochen“ wird erstmal gar nichts.
Inzwischen kommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht normalerweise nicht mehr zur Sprache sondern die Eltern regeln das untereinander.
Leider ist es nach wie vor oft so, dass die Kinder bei der Mutter bleiben da diese nicht oder nur teilweise berufstätig war/ist aufgrund der Kinder.
Ich kenne da Aussagen von: „ich verdiene mehr“, „geht in meinem Job nicht“ bis „als Mann kann man das nicht machen“.

Kann man nur sagen:
Wer will findet Wege, wer nicht will findet Gründe.

Nehmen wir einmal an beide Elternteile verdienen ungefähr das
Gleiche (ca. 2.000 Euro netto). Die Kinder leben bei der
Mutter. Sie erhält zusätzlich das volle Kindergeld (558 Euro
für 3 Kinder).

Der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle
3. Stufe:

2.000 (Nettoeinkommen) - 1.200 (Selbstbehalt) = 800
(Kindesunterhalt).

Selbstbehalt gegenüber minderjährigen ist übrigens 1000 €, gegenüber nicht priviligierten Volljährigen 1200 €.

Also vermutlich mit Glück gerade mal den Mindestunterhalt gezahlt.
2000 Netto müssen noch bereinigt werden, also Stufe 2, Herabstufung auf Stufe 1 da 3 Unterhaltsberechtigte.
Solange die Kinder minderjährig sind, leistet die Mutter ihren Unterhalt als Naturalunterhalt in Form von Betreuung usw.
Es gibt eine Statistik die besagt, dass ein Kind im Durchschnitt ca. 550 €/Monat kostet (ohne Extrakosten).

Wieso ist in diesem Fall nur der Vater barunterhaltspflichtig,
nicht aber die Mutter (mit Ausnahme von Taschengeld)?

Liegt es alleine daran, dass die Mutter ja unbare
Dienstleistungen, wie Erziehung, Lehrergespräche, Wäsche
waschen und Kochen einbringt?

Betreuungsunterhalt nennt sich das. Die „Berufstätigkeit“ als Mutter beginnt nämlich nicht an der Stechuhr und endet nach 8 Stunden.
Vater könnte der Mutter ja auch den Stundenlohn einer Haushaltshilfe zahlen (bei nur 6 €/Stunde und 8 Std./Tag wären das schon 1040 €)

Die Kinder sind zwischen 17 und 22 Jahren alt und beteiligen
sich in (etwa) gleichen Teilen an Haushaltsarbeiten wie Mutter
und Lebenspartner (analog einer WG). D.h. sie kaufen auch ein,
waschen schon mal selber oder kochen auch schon mal für die
Allgemeinheit. Darüber hinaus verdienen sie sich für ihre
Anschaffungen (Möbel, CD-Player, Handy etc.) eigenes Geld
durch Schüler-Jobs.

Wo gibts diese Kinder? Ich will auch so eines :wink:
etwa gleiche Teile Hausarbeit?
vom eigenen Geld einkaufen?
Schüler-Jobs für ihre Anschaffungen?
Träum weiter…

und ehrlich gesagt, mir sind gute Leistungen in der Schule/Studium wichtiger als Hilfe im Haushalt oder ein Schülerjob.

Ab wann wird auch eine Mutter barunterhaltspflichtig?

ab Volljährigkeit oder wenn die Kinder nicht mehr in ihrem Haushalt leben.
Da in o.g. Fall bereits 2 Kinder volljährig sind, ist die Mutter bereits barunterhaltspflichtig.
Wie sich der Volljährigenunterhalt berechnet steht ebenfalls in der DDT.

PS: Der Vater finanziert und leistet ja auch noch über den
Rahmen des Kindesunterhaltes und des angerechneten halben
Kindergeldes hinaus Fahrten für Besuche, gemeinsame Urlaube,
Fahrradreparaturen, und genauso Wäsche waschen und Essen
kochen…

Idealfall: Wechselmodell, im Normalfall jedes 2. WE und hälftige Ferien, in extremen Fällen überhaupt gar nichts.
Wer rechnet jetzt aus?

Und als Schlußsatz:
Es betrifft nicht nur Väter die zahlen und Mütter betreuen, auch Mütter die zahlen und Väter betreuen.
Beide Seiten haben ihre „schwarzen“ Schafe, aber bei der Vielzahl von Scheidungen bei denen Kinder im Spiel sind doch eher vergleichsweise wenig denke ich. Nur die „schlechten“ Fälle tauchen in Foren auf.

Krümelchen

Hallo,

juristisch ist der Fall ja schon geklärt.

Hier nur noch eine Anekdote aus dem Bekanntenkreis: Ein Vater hat seine bei der Mutter lebenden Kinder so lange bearbeitet und beeinflusst, dass sie es doch viel besser hätten, wenn sie bei ihm leben würden, er erlaubt ja langes Fernsehen und es gibt Telespiele bis der Arzt kommt und Sonntags immer McDonalds, bis er es erreicht hat, dass die Kinder zu ihm wollten. Anschließend hat er dann die Kindesmutter auf Barunterhalt in Anspruch genommen, was von vornherein sein Plan war.

Das Netz ist voll von solchen Geschichten, bei denen die Kinder instrumentalisiert werden von Eltern, die ihren Rosenkrieg führen wollen.

http://www.alleinerziehend.net/recht/sorge-und-umgan…

http://www.123recht.net/Kind-zieht-zum-anderen-Elter…

VG
EK

Hallo,

eines dürfte hier noch wichtig sein:

ab Volljährigkeit oder wenn die Kinder nicht mehr in ihrem
Haushalt leben.

gehört da nicht auch noch der Besuch einer allgemeinbildenden Schule dazu?

Da in o.g. Fall bereits 2 Kinder volljährig sind, ist die
Mutter bereits barunterhaltspflichtig.

Bis sie mit der Schule fertig sind? Gut, mit 22 sollte man auch das Abi in der Tasche haben, aber ich kenne auch Fälle, wo das dann gerade so war.

Gruß, Karin

Hallo,

Krümelchen hat schon eine recht gute Antwort gegeben. Ich will nur noch das Eine oder Andere „nachjustieren“.

Kindergeld wird bei volljährigen Kinder ganz abgezogen. Für das volljährige Kind ist ab Volljährigkeit auch der bis dahin betreuende Elternteil barunterhaltspflichtig (er kann sich aber vom Kind seine Leistungen wie Wohnraum, Lebensmittel usw.) wieder „bezahlen“ lassen (bzw. gegenrechnen - früher nannte man das Kostgeld).

Unterhalt rechnet sich dann ungefähr so: Beide elterlichen Einkünfte addieren. Dann in die DüTa gucken. Davon u. U. das Eigeneinkommen des Kindes (evtl. abzügl. 90 €) und auf jeden Fall das GANZE Kindergeld abziehen. Rest dann anteilig der Höhe der Einkommen quoten.

Beispiel: Verdient sie 2/3 und er 1/3 der gemeinsamen Elterneinkünfte, zahlt sie 2/3, des um KiGe und u. U. Eigeneinkünfte (evtl. abzügl. 90 €) reduzierten, DüTa-Betrages.

Ob die Eigeneinkünfte - auch aus Nebenjobs - des volljährigen Kindes angerechnet wird, hängt von Faktoren ab, die jetzt den Rahmen sprengen würden.

Mit anderen Worten: ab Volljährigkeit zahlt auch der betreuende Elternteil - im Beispiel wäre das die Mutter.

Gruß

Hallo,

um privilegiert zu sein, darf das volljährige Kind noch nicht 21 Jahre alt sein.

Gruß
Ingrid

Obacht: vor der Quotelung muss noch der notwendige oder angemessene Selbstebhalt bei Vater / Mutter abgezogen werden, da ändern sich bei ungleichen Einkommen die Verhältnisse schnell…

Vielen Dank für Eure Antworten
Inzwischen bin ich auch selbst fündig geworden.

Wer sich noch weiter für dieses Thema interessiert, findet u.a. Info unter:

http://www.scheidung-online.de/ku_wer.htm

Ein besonderer Dank an Ingrid Schumacher und in Teilen an Krümelchen64.

Nicht gebraucht hätte es die teilweise populistischen Aussagen vom einzigen Juristen in der Runde und die unqualifizierten Randbemerkungen von Krümelchen64, die nicht geeignet sind dieses brisante Thema objektiv, sachlich und fair zu behandeln.

Ich wünsche mir mehr Klarheit.

Mit freundlichen Grüßen

wolla61