Warum nachbarzustimmung erforderlich

Hallo,

meine Frage betrifft Baurecht ud zwar Baugenehmigungen.

Warum kann die Baubehörde für eine Grenzbebauung Nachbars Zustimmung verlangen, wenn dieser selber auf der Grenze gebaut hat??

BUndesland RLP, kein Bebauungsplan. Baulich ist alles genehmigt. Nur die Nachbarzustimmung fehlt, und ohne die keine Baugenehmigung.

Vermutlich da dies die heutige Rechtslage erfordert, dies zu Zeiten des Baus des Nachbarn aber noch nicht so war und er Bestandsschutz hat…

Das ist es ja gerade. Die heutige Rechtslage ist so, dass ich auf die Grenze bauen darf, wenn da schon ein Gebäude steht, und erst recht, wenn die Stadt das noch dazu erlaubt!!

Aber dennoch sagt das Bauamt erst mal „Nachbarzustimmung!“

Nicht alles was auf der Grenze steht ist Abstandsflächenpflichtig. Daher ist es möglich, dass man mit seinem Gebäude Abstandsfläche auf das Nachbargrundstück überträgt, obwohl dort etwas steht.
Weiterhin könnte es sein, dass nicht deckungsgleich gebaut werden soll. Überragt die eigene Planung das vorhandene Bauwerk auf dem Nachbargrundstück (so dieses Abstandsflächenpflichtig ist) ändert sich etwas an der Abstandsflächensituation und der Nachbar muss unterschreiben.
Es könnte auch sein, dass sich sonst irgendetwas Nachbarrelevantes in der eigenen Planung abspielt und deshalb die Unterschrift gefordert wird.
Wenn man nicht weiß warum etwas gefordert wird hilft Fragen bei dem der Fordert. Wir hier sind mangels Detaiinformation nicht in der Lage Auskunft zu geben.

vnA

Beides sind schmale Grundstücke. Nachbars Haus steht 16 Meter von der Strasse weg. Es soll ein sogenannter „Ausreißer“ sein.

Dass ich ans Haus anbaue wäre für den Nachbarn ok, allerdings erlaubt das das Amt nicht, weil es eben ein Ausreißer ist.

Vom Amt her soll ich näher an die Strasse, und dem stimmt wiederum der Nachbar nicht zu, weil er dann keine Aussicht mehr hat.

Somit ist mein Grundstück nichts wert, obwohl es im Katasterplan als Baulplatz ausgewiesen ist. Denn wenn ich alle Abstände einhalte, kann ich ein 3-Meter breites Haus bauen. Ich habe 2 kleine Kinder, da kann ich wohl kaum vernünftige Zimmer reinbekommen.

Das kann doch nicht rechtens sein, dass mein Grundstück jetzt unbrauchbar ist, weil der Nachbar vor Jahren mal falsch bauen durfte, und ich jetzt nicht falsch bauen darf vom Amt her, und auch nicht richtig, weil Nachbar was dagegen hat!?!