Hallo!
Weil wegen der Vergleichbarkeit der ausgezeichnete Preis(incl. Mwst. wie am Regal z.B.) auf dem Bon erscheinen soll. die enthaltene Mwst. kann bei Bargeschäften und Rechnungswerten unter einer best. Grenze nachträglich ausgewiesen werden.
Aldi hat im Eingang Schilder mit etwa diesem Text: „Außer dem
Kassenbon werden keine weiteren Quittungen,
Ausfuhrbescheinigungen etc. erstellt.“
Ist auch nicht notwendig, da auf dem kassenbon die Ware genau bezeichnet ist und ein abweichender MWSt.-Satz ebenfalls angegeben wird. Zudem folgt am ende der Quittung die ausgewiseen MWSt. aufgeteilt nach Normal- und ermäßigtem Satz. somit ist die Quittung für jeden fehlerfrei buchbar.
Im Telekom-EVN sind Nettopreise für die einzelnen Gespräche
aufgeführt. Für unseren Verein getätigte Gespräche muss ich da
heraus schreiben und die MWSt addieren. Ich hab’ das mit einer
Excel-Datei gelöst, in die ich die Daten schreibe. Optisch
wirken die Einzelgespräche günstiger, weil Nettopreise.
Wenn aber die Telekom wirbt, so sagt sie ein Gespräch unter der Bedingung xy kostet 5ct die Minute. Wenn dann auf der Rechnung steht: 0,0431ct und am ende werden die 16% wieder hinzugerechnet ist das doch dasselbe. Verwechsle nicht die Verordnung zur Preisangabe (Endpreis incl. MWSt. für Endverbraucher) mit der Berechnungsweise der Preise.
In der NGI-Internet-Rechnung sind alle Positionen
Bruttopreise.
Das darf sein, wenn am Ende der Rechnung wie bei Aldi steht enthaltene MWSt. 16% = xy Euro
Z. B. VW-Werkstätten haben für Einzelpositionen Nettopreise
ausgewiesen, Auto-Teile-Unger Bruttopreise.
Eine Werkstatt handelt anders, als ein Einzelhandel. Im Endeffekt kommt jedoch immer dasselbe raus.
die Mwst. ist kein Zuschlag oder Gebühr, sondern ein Preisbestandteil.
Also doch zu mindestens für Privatleute Bruttopreise?
Der zu zahlende Endwert für die einzelne Ware muss im Angebot brutto angegeben werden. Auf der Rechnung kann netto + Stuer stehen!
Bei Autohändlern sieht man groß immer den Bruttopreis. auf dem Angebot stehen aber immer die nettopreise + MWSt.
Übrigens: Showbee hat auf meine Frage nach dem MWSt-Satz auf
Getränke am 22.8.2002 ganz gute Begründungen geschrieben.
@ Showbee: Bitte schreib’ doch mal!
PS: Showbee kennt vielleicht die Paragraphen dazu, aber was anderes wird er wohl kaum sagen.
gruss
winkel