Hallo.
Eines versteh ich bei der ganzen Diskussion, ob die
Vertrauensfrage zwecks Herbeiführen von Neuwahlen,
verfassungsgemäß sei oder nicht:
Wenn so viele Zweifel bestehen, ob ein Vorgehen in
Übereinstimmung mit der Verfassung steht, warum ändert man
nicht einfach die Verfassung??
Bekanntermaßen kann das Parlament die Verfassung mit einer 2/3
Mehrheit ändern.
Wenn also alle, die bei der Abstimmung vom 1.7. nicht mit ‚Ja‘
gestimmt hatten (also im Prinzip die, die Neuwahlen wollen),
stattdessen erst einmal die Verfassung geändert hätten, in dem
Sinne dass z.B. Artikel 68 auch für Neuwahlen herbeigezogen
werden kann (oder einen Zusatzartikel aufnehmen, der dies auf
eine ähnliche Art zulässt), dann wäre alles eindeutig
verfassungsgemäß und alle (die Mehrheit) hätte das erreicht,
was sie erreichen wollten.
Hallo Markus,
der Art. 68 GG ist durchaus berechtigt. Einer Grundgesetzänderung bedarf es aus meiner Sicht nicht. Gerade Schröder und Münte haben uns gezeigt, dass ein einfacheres Recht zur Auflösung des Bundestages noch dreister missbraucht werden könnte. Wie führt Münte gegenüber Merkel aus „Beantragen Sie die Vertrauensfrage und sie werden sehen, dass sie keine Mehrheit haben“ oder „die SPD vertraut Schörder“.
Die Väter und Mütter des GG haben nicht gewollt, dass nach Gutdünken regierende Parteien zur Durchsetzung ihrer Ziele mit Manipulationen Mehrheit sich verschaffen wollen. Wie Schröder ausführte, er sucht eine stabilere Mehrheit. Ob er sich dieser Mehrheit sicher sein kann, ist eine völlig andere Frage.
Bis zum Misstrauensvotum hat zumindest rot-grün den Beweis erbracht - ein Tag zuvor wurden noch 70 Abstimmungen gewonnen - dass eine parteipolitische Mehrheit im Bundestag besteht.
Und wären nur zwei Abgeordnete - von den bei der Abstmmung fehlenden - anwesend gewesen und hätte sie auch nur sich der Stimme enthalten, wäre gestern keine Mehrheit für das Vertrauensvotum vorhanden gewesen und die Seifenblase wäre geplatzt.
Jedoch, sollte man hier einen Art. einfügen wollen, der die Selbstauflösung wie zu Weimarer Zeiten erlaubt, wäre ich schon auf der Seite jener, die nicht eine 2/3 sondern eine 3/4 Mehrheit aller Stimmberechtigten im Bundestag verlangen.
Grüsse Günter