Warum nicht hoyzer?

moin,
ich benoetige mal nachhilfe in meinem rechtsverstaendnis:

hoyzer bekommt 2 jahre - umgelget als 3 jahre auf bewaehrung.
ante s. bekommt 2,5 jahre ohne bewaehrung.

ich sehe das so:

ante s. hat „sportlich“ mit viel aufwand auf mehreren ebenen versucht, sich vorteile zu verschaffen.
hoyzer hat direkt manipuliert + dafuer kassiert.

ist es prinzipiell so, dass der anstifter hoeher bestraft wird, als der ausfuehrende?

gruss
khs

moin,
ich benoetige mal nachhilfe in meinem rechtsverstaendnis:

hoyzer bekommt 2 jahre - umgelget als 3 jahre auf bewaehrung.
ante s. bekommt 2,5 jahre ohne bewaehrung.

Ohne die Anklage oder das Urteil genau zu kennen, kann ich mir vorstellen, dass der erstgenannte gewerbsmäßig gehandelt hat und deswegen härter bestraft wurde.

Frank

verstehe ich nicht…
moin,
warum ist denn da ein unterschied zwischen gewerbsmaessig und direkter persoenlicher vorteilsnahme?
bei gewerbsmaessig verdienen andere ja wenigstens noch mit…
gruss
khs

Hi Charly,
Ante konnte über mehrere Jahre hinweg viel Geld kassieren, während Hoyzer lediglich Trinkgelder erhielt.

das kann es auch nicht sein…
… denn jemand, der ne tanke fuer nen paar kroeten knackt, kommt erheblich schlechter weg, als jemand, der im 8-stelligen bereich sog. „anlagebetrug“ gemacht hat…
gruss
charly

hoyzer bekommt 2 jahre - umgelget als 3 jahre auf bewaehrung.
ante s. bekommt 2,5 jahre ohne bewaehrung.

Hallo,

Alles was über 2 Jahre geht ist OHNE Bewährung.
Der Satz mit Hoyzer müßte eigentlich heißen:
„2 Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit dauert 3 Jahre“ -> Das bedeutet soviel wie wenn er in den nächsten 3 Jahren Mist baut, dann fährt er für 2 Jahre ein, weil dann die Bewährung widerrufen wird.

Hab ich nicht schön bei Barbara Salesch aufgepasst?

Gruß
Sticky

Hallo Karl-Heinz,

ich benoetige mal nachhilfe in meinem rechtsverstaendnis:

hoyzer bekommt 2 jahre - umgelget als 3 jahre auf bewaehrung.
ante s. bekommt 2,5 jahre ohne bewaehrung.

ich sehe das so:

ante s. hat „sportlich“ mit viel aufwand auf mehreren ebenen
versucht, sich vorteile zu verschaffen.
hoyzer hat direkt manipuliert + dafuer kassiert.

ist es prinzipiell so, dass der anstifter hoeher bestraft
wird, als der ausfuehrende?

Ich glaube, Ante hat mehr als ein paar BL- Spiele verschoben. Hoyzer war wohl nicht an allenb beteiligt. M.W. ging es auch um mind. Spiel in der Türkei, auch im Tennis soll Ante was gedreht haben. Der Spiegel hatte zu Prozessbeginn einen etwas länger Artikel dazu.

Ciao maxet.

Hallo!

Was ich gesagt habe, mit dem Unterschied zwischen gewerbsmäßig und nicht, würde eine höhere Strafe erklären, hier ist das aber nicht der Fall. Nach einer kleinen Lektüre bei SPIEGEL online habe ich nun gesehen, dass die StA wegen der gleichen Delikte bei beiden Strafen fordert, aber in unterschiedlicher Höhe. Das mag zum Beispiel einfach daran liegen, dass Ante S. wohl 13 Fälle vorgeworfen werden, Hoyzer allerdings weniger. Ist ja auch ein Unterschied, ob ich 2 Banken ausraube oder 15, nicht?
Jedenfalls ist mir jetzt erst aufgefallen, dass das noch kein Urteil vorliegt, sondern sich Deine Frage lediglich auf die Strafforderung der StA bezog. Vielleicht warten wir erstmal das Urteil ab :smile:

Frank

Hallo,
im Radio wurde gemeldet, daß Hoyzer im Gegensatz zu seinem Mittäter während des Prozesses Reue gezeigt habe. Dies wurde ihm positiv angerechnet.
Gruß
Axel

Nicht wirklich informiert
Hi!

Kann es sein, dass der ganze Prozess in dieser Form nur möglich war, weil Hoyzer völlig geständig war?

Ich meine so etwas mitbekommen zu haben - da mich das Thema aber nicht wirklich interessiert…

Das wäre dann zumindest ein Ansatz, warum bei ihm Milde gewährt wurde.

LG
Guido

Moin,

das habe ich auch so gehört - Hoyzer war voll geständig und hat Reue gezeigt, während ante s. keinerlei Bedauern oder Reue gezeigt haben soll. Und das kommt wohl nicht gut an bei Richtern…

Grüße

Gabi

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Hallo!

gezeigt haben soll. Und das kommt wohl nicht gut an bei
Richtern…

Wer kann das sagen? Hallo? Das Urteil ist doch noch gar nicht gefällt, sondern soll erst morgen ergehen. Wer kann da schon sagen, was bei den Richtern gut ankommt? Geredet wird hier die ganze Zeit nur über die Forderugen der Staatsanwaltschaft, aber welchen Einfluss hat das zwingend auf das Urteil? Ein kleiner Hinweis: Es hat keine Auswirkungen auf ein Urteil.
Die ganzen Ausführungen zu Geständnissen und Einsicht etc. mögen ja im Prinzip ganz richtig sein, aber man sollte dennoch ein Urteil abwarten, bevor man darüber redet, wie es zustande gekommen ist.

Frank

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Rückfrage
Hallo,

gezeigt haben soll. Und das kommt wohl nicht gut an bei
Richtern…

Wer kann das sagen?

Steht das nicht in der Liste der Gründe zur Festlegung des Strafmasses?

Hallo? Das Urteil ist doch noch gar nicht
gefällt, sondern soll erst morgen ergehen.

Hab’s auch nur mit einem Ohr gehört - interessiert mich halt nicht wirklich.
Gruß
Axel (ianal)

Hallo,

gezeigt haben soll. Und das kommt wohl nicht gut an bei
Richtern…

Wer kann das sagen?

Steht das nicht in der Liste der Gründe zur Festlegung des
Strafmasses?

Mein „Wer kann das sagen?“ bezog sich darauf, dass man jetzt noch nicht sagen kann, was wie bei den Richtern ankommt, im konkreten Fall, weil noch kein Urteil da ist.

Frank

So, JETZT kann man über ein Urteil reden…
http://www.gmx.net/de/themen/sport/fussball/1liga/15…

Zufrieden?

Ciao, Wotan

Hallo!

Zufrieden?

Zumindest zeigt sich, dass es sich fast immer lohnt, bis zum Schluss zu warten :wink:

Frank

Was ich mich in solchen Fällen schon immer gefragt habe: wie ist jetzt eigentlich das weitere Prozedere? Hoyzer ist jetzt ja rechtskräftig zu 2 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt worden. Seine Verteidiger haben Revision eingelegt. Heisst das jetzt, dass er bis zur Revision auf freiem Fuß bleiben darf oder kann er schon vorher ins Gefängnis wandern? Wenn die Revision keinen Erfolg hat, können die Anwälte ja wieder Revision einlegen und so weiter und so weiter. Wann tritt denn dann endlich mal der „Rechtsfrieden“ ein?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallöchen!

Was ich mich in solchen Fällen schon immer gefragt habe: wie
ist jetzt eigentlich das weitere Prozedere? Hoyzer ist jetzt
ja rechtskräftig zu 2 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt
worden.

Nein, er ist verurteilt, aber das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gibt nämlich noch Rechtsmittel, die er einlegen kann, und wohl auch einlegen will. Rechtskräftig ist ein Urteil immer erst dann, wenn es keine weiteren Rechtsmittel dagegen mehr gibt.

Seine Verteidiger haben Revision eingelegt. Heisst das
jetzt, dass er bis zur Revision auf freiem Fuß bleiben darf

Genau das heißt es. Es sei denn, es bestünden besondere Haftgründe wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr etc. Dann kann die Untersuchungshaft angeordnet/aufrechterhalten werden.

oder kann er schon vorher ins Gefängnis wandern?

Eigentlich nicht.

Revision keinen Erfolg hat, können die Anwälte ja wieder
Revision einlegen und so weiter und so weiter.

Nein, wenn die Revision entschieden ist, ist der Rechtsweg erschöpft und man kann nichts mehr machen.

Wann tritt denn
dann endlich mal der „Rechtsfrieden“ ein?

Wenn’s gut geht nach der Revivion.
Sollte die Revision Fehler feststellen, wird neu verhandelt, das Urteil, das dabei rauskommt, ist in der Regel Revisionsfest, weil sich das Landgericht, wenn der BGH etwas auszusetzen hat, diese Anregungen natürlich zu Herzen nehmen wird, um nicht wieder ein Urteil aufgehoben zu sehen.

Gruß,

Frank.