Hallöchen!
Was ich mich in solchen Fällen schon immer gefragt habe: wie
ist jetzt eigentlich das weitere Prozedere? Hoyzer ist jetzt
ja rechtskräftig zu 2 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt
worden.
Nein, er ist verurteilt, aber das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gibt nämlich noch Rechtsmittel, die er einlegen kann, und wohl auch einlegen will. Rechtskräftig ist ein Urteil immer erst dann, wenn es keine weiteren Rechtsmittel dagegen mehr gibt.
Seine Verteidiger haben Revision eingelegt. Heisst das
jetzt, dass er bis zur Revision auf freiem Fuß bleiben darf
Genau das heißt es. Es sei denn, es bestünden besondere Haftgründe wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr etc. Dann kann die Untersuchungshaft angeordnet/aufrechterhalten werden.
oder kann er schon vorher ins Gefängnis wandern?
Eigentlich nicht.
Revision keinen Erfolg hat, können die Anwälte ja wieder
Revision einlegen und so weiter und so weiter.
Nein, wenn die Revision entschieden ist, ist der Rechtsweg erschöpft und man kann nichts mehr machen.
Wann tritt denn
dann endlich mal der „Rechtsfrieden“ ein?
Wenn’s gut geht nach der Revivion.
Sollte die Revision Fehler feststellen, wird neu verhandelt, das Urteil, das dabei rauskommt, ist in der Regel Revisionsfest, weil sich das Landgericht, wenn der BGH etwas auszusetzen hat, diese Anregungen natürlich zu Herzen nehmen wird, um nicht wieder ein Urteil aufgehoben zu sehen.
Gruß,
Frank.