Hallo,
wer kann mir einige Gründe dafür nennen, dass es heute in der Praxis fast nur noch Grundschulden gibt und keine Hypotheken?
Hallo,
wer kann mir einige Gründe dafür nennen, dass es heute in der Praxis fast nur noch Grundschulden gibt und keine Hypotheken?
Moin,
Tante Goo und Wiki kann das:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld
Die Bank hat dadurch einen erheblichen Vorteil (zu Lasten des Kreditnehmers).
vnA
Hallo,
Tante Goo und Wiki kann das:
http://de.wikipedia.org/wiki/GrundschuldDie Bank hat dadurch einen erheblichen Vorteil (zu Lasten des
Kreditnehmers).
Du wirst sicherlich gern erklären, worin der Vorteil für das Kreditinstitut liegt. Für den Kreditnehmer liegt der Vorteil darin, daß die Grundschuld im Gegensatz zur Hypothek wiederverwendet werden kann.
Und: Wenn man von dem gleichermaßen hysterischen wie unnötigen Geschrei um die angebliche Verwertung von Grundschulden bei nicht notleidenden Krediten absieht, gibt es keine Nachteile für den Kreditnehmer.
Gruß
C.
Moin,
aus Deinem Post lässt sich schließen, dass Du Dir die Mühe nicht gemacht hast den Link anzuklicken und den Artikel auch nur ansatzweise zu lesen. Es ist mir übrigens bewusst, dass Fundstellen in Wikipedia nicht als wissenschaftlicher Nachweis zu werten sind. Dessen ungeachtet ist aber auch nicht alles falsch was dort steht.
Wenn Du nach Studium der Lektüre noch Detailfragen hast, kannst Du dich gerne nochmal an mich wenden.
vnA
aus Deinem Post lässt sich schließen, dass Du Dir die Mühe
nicht gemacht hast den Link anzuklicken und den Artikel auch
nur ansatzweise zu lesen
Wenn ich mich recht entsinne, habe ich vor Urzeiten Teile davon selbst geschrieben, aber sei es drum: ich habe ihn gelesen und nur Vorteile der Grundschuld ggü. der Hypothek gefunden.
Wenn Du nach Studium der Lektüre noch Detailfragen hast,
kannst Du dich gerne nochmal an mich wenden.
Hiermit wiederhole ich die Fragen aus meinem vorherigen Artikel.
C.
Weil die Bank z.B. Sicherheiten blockiert, die das freie Handeln des Kreditnehmers maßgeblich beeinflussen, auf die sie aber keinerlei Anrechte mehr hat.
Weiter Begründungen siehe auch Wikipedia:Hypothek
Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Der Eigentümer bestellt der Bank, zur Sicherung eines Darlehens in Höhe von 100.000 €, eine Hypothek an seinem Grundstück. Im Laufe der Jahre hat er 70.000 € an die Bank zurückbezahlt. Die Bank hat gegen den Eigentümer noch eine Darlehensforderung in Höhe von 30.000 €. Stellt er nun die Zahlung ein, so kann die Bank lediglich 30.000 € aus der Hypothek fordern, denn die Höhe der Hypothek schrumpft mit jeder Zahlung des Eigentümers, die er auf das Darlehen (die gesicherte Forderung) tätigt. Gleichzeitig entsteht eine Eigentümergrundschuld in Höhe der bisher geleisteten Zahlungen auf das Darlehen. Daher hat der Eigentümer eine Eigentümergrundschuld in Höhe von 70.000 € erworben, die zwar nicht im Grundbuch eingetragen ist, aber dennoch materiell-rechtlich besteht. Das Grundbuch ist in soweit unrichtig und kann vom Eigentümer berichtigt werden lassen.
Da ist dann m.E. nichts mehr weiter zu sagen.
vnA
Hallo,
außerdem ist ein bedeutender Vorteil der Grundschuld gegenüber der Hypothek (für den Kreditnehmer), dass nur das Grundstück haftet und nicht der Schuldner. Bei der Hypothek haftet der Kreditnehmer zusätzlich mit seinem Privatvermögen.
VG
Weil die Bank z.B. Sicherheiten blockiert, die das freie
Handeln des Kreditnehmers maßgeblich beeinflussen, auf die sie
aber keinerlei Anrechte mehr hat.
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem das Darlehen Nr. …. zum …… vollständig zurückgeführt wurde, bitte ich um Ausstellung einer löschungsfähigen Quittung (bzw. schlechtere Alternative: Löschungsbewilligung) bzgl. der als Sicherheit für das genannte Darlehen eingetragenen Grundschuld.
Mit freundlichen Grüßen…
eine Hypothek an seinem Grundstück. Im Laufe der Jahre hat er
70.000 € an die Bank zurückbezahlt. Die Bank hat gegen den
Eigentümer noch eine Darlehensforderung in Höhe von 30.000 €.
Stellt er nun die Zahlung ein, so kann die Bank lediglich
30.000 € aus der Hypothek fordern, denn die Höhe der Hypothek
schrumpft mit jeder Zahlung des Eigentümers, die er auf das
Darlehen (die gesicherte Forderung) tätigt.
Das ist nur bedingt richtig: die Hypothek ist mit 100.000 eingetragen und genau das sieht ein anderer, potentieller Kreditgeber. Wie das besicherte Darlehen tatsächlich valutiert, interessiert den überhaupt nicht.
Gleichzeitig
entsteht eine Eigentümergrundschuld in Höhe der bisher
geleisteten Zahlungen auf das Darlehen. Daher hat der
Eigentümer eine Eigentümergrundschuld in Höhe von 70.000 €
erworben, die zwar nicht im Grundbuch eingetragen ist, aber
dennoch materiell-rechtlich besteht. Das Grundbuch ist in
soweit unrichtig und kann vom Eigentümer berichtigt werden
lassen.
Das ist auch bei der Grundschuld so, was auch in der Sicherheitenzweckerklärung nachzulesen ist.
Theoretisch sind die Unterschiede erheblich, praktisch aber nahezu bedeutungslos. Die bestehenden Unterschiede begünstigen jedoch – zumindest auch – den Kreditnehmer (leichtere Wiederverwendung).
Da ist dann m.E. nichts mehr weiter zu sagen.
Ich fand schon, daß es da noch etwas zu sagen gab.
Gruß
C.
Hallo,
außerdem ist ein bedeutender Vorteil der Grundschuld gegenüber
der Hypothek (für den Kreditnehmer), dass nur das Grundstück
haftet und nicht der Schuldner. Bei der Hypothek haftet der
Kreditnehmer zusätzlich mit seinem Privatvermögen.
vermutlich meinst Du das Gegenteil. Aber auch das ist nicht von Bedeutung: Kreditnehmer ist in beiden Fällen der Kreditnehmer und nicht das Haus. Wenn der Kreditgeber nicht aus der Hypothek heraus nicht ins restliche Vermögen vollstrecken kann, so doch aus dem Kreditvertrag. Dauert länger, läuft aber auf das gleiche hinaus.
Gruß
Christian
So viel zur Theorie. Es gibt allerdings in der Praxis keinen Vertrag ohne ‚Übernahme der persönlichen Haftung samt Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in Höhe des Grundschuldbetrages und ggf. der Nebenleistungen in das gesamte Vermögen.‘(Wiki)
Wenn ich mir betrachte wie sich Kreditsachbearbeiter verhalten, wenn man statt Grundschuld eine Hypothek haben möchte, fange ich ganz laut an zu Lachen, wenn mir dann jemand erzählen möchte, dass ich als Kreditnehmer durch die Grundschuld einen Vorteil hätte.
vnA
Umlauffähigkeit der Grundschuld nach BGB-Änderung
Hallo,
unabhängig von der Ursprungsfrage hätte ich eine Frage an Dich (ist ja schließlich ein Expertenforum): Unlängst wurde der § 1192 BGB insoweit geändert, als das die Sicherungsgrundschuld mittlerweile „akzessorischer“ ist als die Hypothek. Zumindest interpretiere ich den neuen § 1192 II BGB so. Wird nun in der Praxis weiterhin die Grundschuld als das Hauptsicherungsmittel bestehen bleiben oder erwartet uns da ein Wandel zurück zur Hypothek?
vielen Dank
Raoul
als das die Sicherungsgrundschuld
mittlerweile „akzessorischer“ ist als die Hypothek.
Wieso das denn? Abgesehen davon, dass man die Vorschrift vielleicht nicht unbedingt bräuchte, weil sich dergleichen aus dem Sicherungsvertrag ergeben kann, und abgesehen davon, dass ausdrücklich nur die Sicherungsgrundschuld betroffen ist - es bleiben doch weitere Akzessorietätsmerkmale bei der Hypothek, welche der Grundschuld fehlen. Eine Hypothek kann ja nicht mal ohne Forderung bestehen!
Levay
Wenn ich mir betrachte wie sich Kreditsachbearbeiter
verhalten, wenn man statt Grundschuld eine Hypothek haben
möchte,
Wie oft kam denn das bei Dir schon vor? Das möglicherweise eigenartige Verhalten kann auch darin begründet sein, daß das schlicht und ergreifend selten vorkommt.
fange ich ganz laut an zu Lachen, wenn mir dann jemand
erzählen möchte, dass ich als Kreditnehmer durch die
Grundschuld einen Vorteil hätte.
Ich wäre ja weiterhin dankbar, wenn Du einen Nachteil nennen würdest, der in der Praxis, die Du ja selber oben anführst, irgendeine Relevanz hat.
Gruß
C.
hi
als das die Sicherungsgrundschuld
mittlerweile „akzessorischer“ ist als die Hypothek.Wieso das denn? Abgesehen davon, dass man die Vorschrift
vielleicht nicht unbedingt bräuchte, weil sich dergleichen aus
dem Sicherungsvertrag ergeben kann, und abgesehen davon, dass
ausdrücklich nur die Sicherungsgrundschuld betroffen ist - es
bleiben doch weitere Akzessorietätsmerkmale bei der Hypothek,
welche der Grundschuld fehlen.
Deswegen habe ich ja akzessorischer auch in Anführungszeichen gesetzt. Was ich meinte ist folgendes: Einer der Vorteile der Grundschuld gegenüber der Hypothek ist ihre (bessere) Umlauffähigkeit. Durch den § 1192 Ia BGB wird diese aber erheblich gegenüber der Hypothek eingeschränkt. Während bei der Hypothek, trotz Akkzessorietät, ein gutgläubiger einredefreier Zweiterwerb möglich ist, geht dies bei der Sicherungsgrundschuld nicht (mehr). Und das obwohl sie ja gerade nicht akzessorisch ist. Mussten früher etwaige Einreden im Grundbuch stehen, reicht heute der schuldrechtliche Sicherungsvertrag.
gruß
Hallo,
interpretiere ich den neuen § 1192 II BGB so. Wird nun in der
Praxis weiterhin die Grundschuld als das Hauptsicherungsmittel
bestehen bleiben oder erwartet uns da ein Wandel zurück zur
Hypothek?
das sehe ich nicht kommen, weil dafür Neuvalutierungen viel zu häufig sind. Die sind mit einer Hypothek nicht machbar. Hinzu kommt der etwas kompliziertere Umgang.
Gruß
Christian
vielen Dank owT
…
Moin,
Wenn ich mir betrachte wie sich Kreditsachbearbeiter
verhalten, wenn man statt Grundschuld eine Hypothek haben
möchte,Wie oft kam denn das bei Dir schon vor? Das möglicherweise
eigenartige Verhalten kann auch darin begründet sein, daß das
schlicht und ergreifend selten vorkommt.
Ich erwarb 2008, in der Zeit als der Handel mit Grundschulden durch die Presse ging, ein Objekt. Die Reaktion der Sachbearbeiter erstreckte sich von „Nein“ über, an Beleidigung grenzende Aussagen, bis zu „wenn Sie das wollen kostet das x Prozentpunkte mehr“. Ich habe dann Gelder frei gemacht, auf eine Finanzierung verzichtet und bar bezahlt. Für mein 2009er Objekt werde ich mich wieder auf Grundschuld einlassen, keine Bank kauft einer anderen noch irgendetwas ab
)
Dein zweiter Satz verwirrt mich. Bedeutet er, dass Sachbearbeiter in Kreditabteilungen großer Banken außer der Abarbeitung ihrer standardisierten Antragsformulare nicht wissen was sie tun?
fange ich ganz laut an zu Lachen, wenn mir dann jemand
erzählen möchte, dass ich als Kreditnehmer durch die
Grundschuld einen Vorteil hätte.Ich wäre ja weiterhin dankbar, wenn Du einen Nachteil nennen
würdest, der in der Praxis, die Du ja selber oben anführst,
irgendeine Relevanz hat.
Ich bin Kunde und kein Finanzfachmann. Wenn Banken so vehement gegen eine Absicherung mit Grundschuld eintreten, muss es einen Vorteil für sie geben. Der Vorteil einer Vertragspartei ist üblicherweise der Nachteil der anderen.
Gruß
auch Gruß (selbst wenn Du ein Bänker bist)
C.
vnA
Hallo,
Ich erwarb 2008, in der Zeit als der Handel mit Grundschulden
durch die Presse ging, ein Objekt. Die Reaktion der
Sachbearbeiter erstreckte sich von „Nein“ über, an Beleidigung
grenzende Aussagen, bis zu „wenn Sie das wollen kostet das x
Prozentpunkte mehr“.
was diesen einen Mitarbeiter zu seiner Reaktion getrieben hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn er die Vorgabe hat, nur Grundschulden als Sicherheit zu akzeptieren, muß weder diese Vorgabe sinnvoll sein noch er Ahnung haben, warum das so ist.
Dein zweiter Satz verwirrt mich. Bedeutet er, dass
Sachbearbeiter in Kreditabteilungen großer Banken außer der
Abarbeitung ihrer standardisierten Antragsformulare nicht
wissen was sie tun?
Die Leute wissen das, was sie gelernt haben abzgl. dessen, was sie vergessen haben zzgl. der Vorgaben durch Regularien und Vorgesetzte. Wenn nicht zufälligerweise jemand Interesse an dem hat, was er tut, wars das. Das ist in einem Kreditinstitut nicht anders als bei Raumflegern oder Fleischereifachverkäuferinnen.
Nebenbei: Eine aus der letztgenannten Fraktion mußte mich neulich zweimal verbessern, als ich ein Entrecôte bestelle – es hieße Entrekot. Auf den kleinen Hinweis auf Herkunft des Wortes (entre=Zwischen, côte=Rippe (in diesem Zusammenhang), also Zwischenrippenstück) und der Frage, ob sie denn auch an die Kot Dasür reisen würde, reagierte sie, indem sie mir erklärte, das hätte sie in der Berufsschule so gelernt.
Ich wäre ja weiterhin dankbar, wenn Du einen Nachteil nennen
würdest, der in der Praxis, die Du ja selber oben anführst,
irgendeine Relevanz hat.Ich bin Kunde und kein Finanzfachmann. Wenn Banken so vehement
gegen eine Absicherung mit Grundschuld eintreten, muss es
einen Vorteil für sie geben. Der Vorteil einer Vertragspartei
ist üblicherweise der Nachteil der anderen.
Ist das jetzt der Nachteil für die Kunden, nach dem ich gefragt habe? Schlußfolgerung auf Basis selbst gesetzter, unbewiesener Prämissen?
Gruß
C.
Nun ja,
Ist das jetzt der Nachteil für die Kunden, nach dem ich
gefragt habe? Schlußfolgerung auf Basis selbst gesetzter,
unbewiesener Prämissen?
dann mag das so sein. Wobei ich bisher mit dieser Basis nicht wirklich schlecht gefahren bin.
Gruß
auch
C.
vnA
Hallo,
Wobei ich bisher mit dieser Basis nicht
wirklich schlecht gefahren bin.
Hättest Du den Unterschied denn bemerkt?
Gruß
loderunner