Warum patent anmelden?

Hallo,

ich stehe vor folgender Situation: Ich habe eine gute Idee (techn. Erfindung) mit der ich mich selbstständig machen möchte. Nun habe ich die Möglichkeit ein Patent oder Gebrauchsmuster anzumelden, die aber angefechtet werden können und dadurch im schlimmsten Fall sehr hohe Kosten für mich entstehen können. Vor allem wäre das beim Gebrauchsmuster der Fall. Da ich nun die Idee mit der Anmeldung/ Offenbarung offenlege wäre ich als „Mittelloser“ eventuellen Klagen von Unternehmen, die die Idee gut finden und selbst vermarkten wollen ausgeliefert. Diese Unternehmen können sich ja gute Anwälte leisten und sicherlich einen Grund finden, das Patent/GM für nichtig zu erklären. Dann hätten sie eine gewinnbringende Idee kostenlos erworben, da ich, wenn ich verliere (gute Anwälte sind sicherlich teuer) auch noch die Gerichtskosten zahlen muss. Als Einsteiger bedeutet das gleich den wirtschaftl. Tod + Schulden. Nicht dass ich paranoid bin, aber es ist immerhin eine Möglichkeit.

Nun meine Frage: Warum sollte man dennoch ein Patent/GM anmelden, als jemand der kein hohes Startkapital hat? Wäre eine Vermarktung ohne Patent nicht auch sinnvoll, weil eventuelle Konkurrenten diese Idee ja dann nicht mehr zum Patent anmelden können weil es dann schon existiert?

Vielen Dank schon mal. Bin an euren Sichtweisen interessiert…

Hallo und vielen Dank

für die Anfrage. Die Antworten sind zu komplex, um sie hier darstellen zu können. Hier bedarf es einer Strategieberatung einschl. der Erörterung aller Umsetzungsmöglichkeiten und Vertriebswege.

Bitte wenden Sie sich an einen Unternehmensberater.

Mit markenstarken Grüßen

Stefan Geisler
(MarkenCoach)

Hallo,

Hallo,

Da ich nun die Idee mit der Anmeldung/ Offenbarung
offenlege wäre ich als „Mittelloser“ eventuellen :Klagen von Unternehmen, die die Idee gut finden und :selbst vermarkten wollen ausgeliefert.

du legst die Idee in jedem fall offen, nämlich indem du es produzierst und verkaufst und somit den nachbau ermöglichst

Diese Unternehmen können sich ja gute Anwälte leisten :und sicherlich einen Grund finden, das Patent/GM für :nichtig zu erklären.

wenn die idee wirklich neu und erfinderisch ist, können auch die weltbesten anwälte nichts gegen das patent unternehmen

Dann hätten sie eine gewinnbringende Idee kostenlos :erworben, da ich, wenn ich verliere (gute Anwälte
sind sicherlich teuer) auch noch die Gerichtskosten :zahlen muss.

wenn sie deine idee einfach nachbauen (und das dürfen sie, wenn es nicht patentgeschützt ist) ist es ganz ohne rechtsstreit erst recht kostenlos


  • man wird als patent- oder GM-inhaber nicht einfach so verklagt
    vorher wird man angeschrieben und aufgefordert, sein patent/GM zu löschen (= abmahnung). wenn man das freiwillig tut, muss man höchstens die kosten dieser abmahnung tragen

  • man wird auch nicht verklagt, solange ein patent (nicht GM!) nicht erteilt ist
    bis zur erteilung dauert es i.d.R. ein paar jahre, je nach technischem gebiet und anwalt und du wirst vermutlich mehrere tausend euro ärmer sein

  • woher willst du wissen, dass deine idee WIRKLICH neu ist und dass nicht DU durch dein produkt das patent eines anderen verletzt?
    dann darfst du schadensersatz wegen patentverletzung zahlen. wenn du ein erteiltes (!!) patent (!!!) hast, wurde durch den prüfer des patentamts weltweit recherchiert ob es sowas schon mal gab. es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass ein patentinhaber, der dich verklagt, dokumente ausgräbt, die der prüfer nicht gefunden hat, aber es ist unwahrscheinlicher
    (das gilt NICHT für gebrauchsmuster)

  • bei einem GM kriegt du ohne sachprüfung eine urkunde. dadurch ist es möglich, dass auch selbst verfasste GM-anmeldungen eingetragen werden. die prüfung geschieht im nachhinein, wenn jemand das GM zerstören will. das ist meistens dann der fall, wenn du jemand wegen gebrauchmusterverletzung verklagt hast. dann wird aber eine selbst-verfasste anmeldung der nachgezogenen prüfung eher nicht standhalten, d.h. das ganze GM war unsinnig. ein anmeldungstext durch einen anwalt kostet zwischen 1.000 bis 2.000 eur
    außerdem kannst du bis zur evtl. prüfung vor gericht nicht einschätzen, ob du jemandes patentrechte verletzt

es ist denkbar, sich eine patentanmeldung vom anwalt ausarbeiten zu lassen und dann den prüfungsantrag NICHT zu stellen. dazu hat man in deutschland maximal 7 jahre zeit. wenn der betrieb gut läuft, hätte man so eine vernünftige grundlage und kann das prüfungsverfahren durchziehen, sobald man geld dafür hat

nachteil wäre, dass man mit einer anmeldung anderen nichts verbieten kann und es trotzdem geld kostet, die anmeldung aufrechtzuerhalten (-> jahresgebühren). und es kann sich natürlich auch herausstellen, dass man doch nicht der erste war und kein patent erteilt wird. dann sind die jahresgebühren selbstverständlich futsch

man könnte auch ein GM selbst anmelden und innerhalb der prioritätsfrist (1 jahr ab anmeldetag, NICHT und unter KEINEN umständen verlängerbar) vom anwalt eine patentanmeldung ausarbeiten lassen (1-2 monate zeit sollte der anwalt dann schon dafür haben)

wie auch immer, viel erfolg jedenfalls :smile:

niraconi