Hallo,
Hallo,
Da ich nun die Idee mit der Anmeldung/ Offenbarung
offenlege wäre ich als „Mittelloser“ eventuellen :Klagen von Unternehmen, die die Idee gut finden und :selbst vermarkten wollen ausgeliefert.
du legst die Idee in jedem fall offen, nämlich indem du es produzierst und verkaufst und somit den nachbau ermöglichst
Diese Unternehmen können sich ja gute Anwälte leisten :und sicherlich einen Grund finden, das Patent/GM für :nichtig zu erklären.
wenn die idee wirklich neu und erfinderisch ist, können auch die weltbesten anwälte nichts gegen das patent unternehmen
Dann hätten sie eine gewinnbringende Idee kostenlos :erworben, da ich, wenn ich verliere (gute Anwälte
sind sicherlich teuer) auch noch die Gerichtskosten :zahlen muss.
wenn sie deine idee einfach nachbauen (und das dürfen sie, wenn es nicht patentgeschützt ist) ist es ganz ohne rechtsstreit erst recht kostenlos
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man wird als patent- oder GM-inhaber nicht einfach so verklagt
vorher wird man angeschrieben und aufgefordert, sein patent/GM zu löschen (= abmahnung). wenn man das freiwillig tut, muss man höchstens die kosten dieser abmahnung tragen
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man wird auch nicht verklagt, solange ein patent (nicht GM!) nicht erteilt ist
bis zur erteilung dauert es i.d.R. ein paar jahre, je nach technischem gebiet und anwalt und du wirst vermutlich mehrere tausend euro ärmer sein
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woher willst du wissen, dass deine idee WIRKLICH neu ist und dass nicht DU durch dein produkt das patent eines anderen verletzt?
dann darfst du schadensersatz wegen patentverletzung zahlen. wenn du ein erteiltes (!!) patent (!!!) hast, wurde durch den prüfer des patentamts weltweit recherchiert ob es sowas schon mal gab. es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass ein patentinhaber, der dich verklagt, dokumente ausgräbt, die der prüfer nicht gefunden hat, aber es ist unwahrscheinlicher
(das gilt NICHT für gebrauchsmuster)
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bei einem GM kriegt du ohne sachprüfung eine urkunde. dadurch ist es möglich, dass auch selbst verfasste GM-anmeldungen eingetragen werden. die prüfung geschieht im nachhinein, wenn jemand das GM zerstören will. das ist meistens dann der fall, wenn du jemand wegen gebrauchmusterverletzung verklagt hast. dann wird aber eine selbst-verfasste anmeldung der nachgezogenen prüfung eher nicht standhalten, d.h. das ganze GM war unsinnig. ein anmeldungstext durch einen anwalt kostet zwischen 1.000 bis 2.000 eur
außerdem kannst du bis zur evtl. prüfung vor gericht nicht einschätzen, ob du jemandes patentrechte verletzt
es ist denkbar, sich eine patentanmeldung vom anwalt ausarbeiten zu lassen und dann den prüfungsantrag NICHT zu stellen. dazu hat man in deutschland maximal 7 jahre zeit. wenn der betrieb gut läuft, hätte man so eine vernünftige grundlage und kann das prüfungsverfahren durchziehen, sobald man geld dafür hat
nachteil wäre, dass man mit einer anmeldung anderen nichts verbieten kann und es trotzdem geld kostet, die anmeldung aufrechtzuerhalten (-> jahresgebühren). und es kann sich natürlich auch herausstellen, dass man doch nicht der erste war und kein patent erteilt wird. dann sind die jahresgebühren selbstverständlich futsch
man könnte auch ein GM selbst anmelden und innerhalb der prioritätsfrist (1 jahr ab anmeldetag, NICHT und unter KEINEN umständen verlängerbar) vom anwalt eine patentanmeldung ausarbeiten lassen (1-2 monate zeit sollte der anwalt dann schon dafür haben)
wie auch immer, viel erfolg jedenfalls 
niraconi