Ich habe heute etwas festgestellt, was mich sehr verwirrt:
Zur Zeit kann man einlagengesichertes Festgeld 0,5%-Punkte über einen Hypothekenkredit anlegen, der die gleiche Laufzeit hat.
Zudem kann für den Zinsertrag der Festgeldanlage der Freistellungsauftrag geltend gemacht werden, während die Kreditzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden und von den zu versteuernden Mieteinnahmen abgezogen werden.
Somit würde es keinen Sinn haben eine voll vermietete Immobilie zu tilgen, sondern man würde sie zu 70 bis 80% verschulden und dieses Geld anlegen, oder eine weitere Immobilie „kaufen“…
Wo liegt der Denkfehler?
Hallo,
in dieser einfachen Sicht richtig.
Getilgt werden muss trotzdem, irgendwann.
Mathematisch wenn wir nur bei der Finanzbetrachtung bleiben, was macht der Eigentuemer, wenn er nicht vorhat zu tilgen und die Zinsen steigen wieder auf 8 Prozent?
.
Zusaetzlich gibt es immer was zu tun, mal Bad erneuern, mal Dach. Dieses Geld darf dann nicht in den weiteren Wohnungen stecken.
Gruss Helmut
Hallo,
in dieser einfachen Sicht richtig.
Getilgt werden muss trotzdem, irgendwann.
Mathematisch wenn wir nur bei der Finanzbetrachtung bleiben,
was macht der Eigentuemer, wenn er nicht vorhat zu tilgen und
die Zinsen steigen wieder auf 8 Prozent?
Laut UP haben wir die gleiche Laufzeit. Dann kann das Festgeld zur Tilgung herangezogen werden.
Zusaetzlich gibt es immer was zu tun, mal Bad erneuern, mal
Dach. Dieses Geld darf dann nicht in den weiteren Wohnungen
stecken.
Steckt andernfalls aber in der Tilgung, ist also auch nicht verfügbar.
Gruss Helmut
Frage: Welche Bank?
vnA
Das macht nur Sinn bei Rieseninvestitionen und maximaler Steuerprogression. Bei langfristiger Tilgungsdauer ist im übrigen das Grundbuch dicht, wodurch die finanzielle Flexibilität schwindet. Bei dem äußerst niedrigen Zinsniveau, den derzeit sehr geringen Abschreibungsmöglichkeiten, aber dafür gegenwärtig relativ hoehen Mieten dürfte der steuerliche Effekt außerdem nicht berauschend sein. Die so erreichenten Minimargen werden vermutlich sogar durch „weiche Kosten“ wieder aufgezehrt.Im übrigen teile ich voll und ganz die Auffassung von Helmut.
Das Rücklagen für Instandhaltung und unvorhergesehene Reparaturen sind vorhanden.
Die Laufzeit des Festgeldes wäre wie gesagt identisch mit dem der Hypothek, somit könnte während der Laufzeit nicht oder nur minimal getilgt und anschließend der Kredit komplett abgelöst werden. Beide Zinzsätze sind über die Laufzeit festgeschrieben. Bei starker Inflation / Deflation müsste sich der Kaufkraftverlust/Gewinn durch die gegenteilig angelegte gleich Hohe Summe ausgleichen. … So, denke ich zumindest…Nur wie gesagt, habe ich ein ungutes Bauchgefühl dabei…