mir kommt komisch vor, dass sich das Elterngeld nach dem Netto der Frau (oder auch des Mannes) rechnet.
Es beginnt glaub ich schon 10 Monate vor der Geburt des Kindes an zu zählen. Also schon einen Monat bevor das Kind überhaupt gezeugt wurde!?
Was macht das alles für einen Sinn?
Nehmen wir an die Eltern sind verheiratet. Der Mann hat Steuerklasse 3 und die Frau hat die 5 und somit ein sehr geringes Netto.
Dies wäre ja dann im Falle einer Geburt ein gewaltiger Nachteil für die Frau. Sie bekommt ja dann weniger Geld, wenn sie zuhause bleibt.
Weiß jemand ob da Änderungen geplant sind?
Sonst müßte man ja 10 Monate vor der Geburt bereits die Lohnsteuerklasse der Frau ändern, damit die Frau später nicht benachteiligt wird.
Ich habe das jetzt alles am Beispiel einer Frau geschrieben, die nach der Geburt zuhause bleiben möchte. Umgekehrt ist es natürlich genauso denkbar.
mir kommt komisch vor, dass sich das Elterngeld nach dem Netto
der Frau (oder auch des Mannes) rechnet.
Wird es das wirklich so gemacht?
Nehmen wir an die Eltern sind verheiratet. Der Mann hat
Steuerklasse 3 und die Frau hat die 5 und somit ein sehr
geringes Netto.
Wird da nicht die Sache umgerechnet? Die Steuerklasse 5 ist ja doch deswegen so ungünstig, weil auf der anderen Steuerkarte des Ehegatten bereits alle Freibeträge usw. abgesetzt worden sind, also auch der Freibetrag für die Ehefrau mit Steuerklasse 5. Korrekterweise müsste das doch dann auseinanderklabüsert werden.
Ich frage nur nach, ob du dir da sicher bist, dass es so gemacht wird.
Dies wäre ja dann im Falle einer Geburt ein gewaltiger
Nachteil für die Frau. Sie bekommt ja dann weniger Geld, wenn
sie zuhause bleibt.
Ja klar.
Weiß jemand ob da Änderungen geplant sind?
Ich nicht.
Sonst müßte man ja 10 Monate vor der Geburt bereits die
Lohnsteuerklasse der Frau ändern, damit die Frau später nicht
benachteiligt wird.
Wenn, dann ist das sicher mit Absicht so lange vorher, damit es eben niemand zu diesem Zweck ändert.
Und gemacht wird es so, entweder um dem Staat Geld zu sparen, oder um die Männer dazu zu bringen, in Erziehungsurlaub zu gehen.
Ich denk eher ersteres, denn mit letzterem hat man ja offensichtlich nicht gerechnet.
das ist bei allen öffentlichen Leistungen so, die im weitesten Sinn Lohnersatzleistungen sind: Krankengeld, ALG I, Mutterschaftsgeld, …
Das steht vor dem Hintergrund, dass diese Leistungen sozialversicherungs- und steuerfrei bezahlt werden, insofern sich schlecht nach den Bruttobezügen richten können.
Wenn man jetzt noch berücksichtigt, dass es allen Ehegatten frei steht, die Lohnsteuer nach IV/IV vorauszuzahlen - was bei der Einkommensteuer absolut keinen Unterschied macht -, kann man da kaum eine Benachteiligung erkennen.
Es geht halt darum, auch in den Lohnersatzleistungen in etwa abzubilden, welche Bedeutung die Einkünfte der Ehegattin für den Haushalt haben: Dort, wo sie solidarisch in die gemeinsame oder auch getrennte Kasse beiträgt, ist ohnehin IV/IV angesagt, und III/V bezeichnet halt, dass sie ein Zubrot verdient. So dass da dann halt auch das Elterngeld ein Zubrot ist, analog.
Wenn Du das schon unfair findest, dann sei froh, dass Deine Frau nicht selbständig ist - dann bekommt sie nämlich kein Muschugeld - darf aber in der kompletten Elternzeit die Beiträge zur KV weiter zahlen, weil in der Regel keine Familienversicheurng möglich ist, das Elterngeld rechnet sich auf 300 Euro runter und an sonstigen Leistungen dieses Staates partizipiert Frau und Familie dann auch nicht. Möchte Frau ihren Arbeitsplatz erhalten, darf sie direkt weiter arbeiten und kann noch zusehen wo sie ne Kinderbetreuung her bekommt
… und wenn Deine Frau schon vor der Geburt des Kindes nix verdient hat, wie soll sie dann ihr Gehalt vorher noch so anheben, dass sie mehr Leistungen erhält?
…und wenn Du zu der Zielgruppe der CDU gehörst, dann kommt bei Euch sogar noch 90 Euro mehr raus als wenn Deine Frau arbeiten gehen würde - kannst Dir ja mal die Beispiele auf der Seite des Familienministeriums anschauen.
Es geht halt darum, auch in den Lohnersatzleistungen in etwa
abzubilden, welche Bedeutung die Einkünfte der Ehegattin für
den Haushalt haben:
Also, das kann ich nicht ganz so sehen.
Schließlich ist die Steuerklasse extrem ungünstig. Sie würde ja ohne Ehegatten ein wesentlich höheres Netto-Einkommen haben. Man muss hier auch die Steuervergünstigungen, die in der Konstellation ausschließlich ihr Mann erhält, berücksichtigen.
Dort, wo sie solidarisch in die gemeinsame
oder auch getrennte Kasse beiträgt, …
Ich denke, dass sie auch so solidarisch in die gemeinsame Kasse beiträgt, nur dass sie halt weniger verdient. Unter anderem verzichtet sie solidarisch auf eine günstigere Steuerklasse.
mir kommt komisch vor, dass sich das Elterngeld nach dem Netto
der Frau (oder auch des Mannes) rechnet.
Wie schon erwähnt, fallen bei diesen „Lohnersatzleistungen“ keine Steuern und Krankenkassenbeiträge an - sonst würde ja das Elterngeld vielleicht mehr als das ausgezahlte Netto beim Arbeiten werden.
Nehmen wir an die Eltern sind verheiratet. Der Mann hat
Steuerklasse 3 und die Frau hat die 5 und somit ein sehr
geringes Netto.
Dies wäre ja dann im Falle einer Geburt ein gewaltiger
Nachteil für die Frau. Sie bekommt ja dann weniger Geld, wenn
sie zuhause bleibt.
Es ist auch so schon ein Nachteil für die Frau, sie bekommt auch arbeitenderweise weniger Netto. Das Elterngeld bildet auch hier (wie bereits von einem Vorschreiber hier erwähnt) nur die bestehende Einkommenssituation ab.
Weiß jemand ob da Änderungen geplant sind?
Tja, es wird darüber geredet, die III/V-Kombination völlig abzuschaffen, gerade wegen dieses Grundes „Benachteilung der meist geringverdienenden Ehefrauen“.
Dies wäre ja dann im Falle einer Geburt ein gewaltiger
Nachteil für die Frau. Sie bekommt ja dann weniger Geld, wenn
sie zuhause bleibt.
Ähm - wo genau ist der Nachteil? Der Gatte bekommt dafür ja mehr!
Tja, es wird darüber geredet, die III/V-Kombination völlig
abzuschaffen, gerade wegen dieses Grundes „Benachteilung der
meist geringverdienenden Ehefrauen“.
Es ist keine Benachteiligung, da es steuerlich völlig egal ist, ob man 3/5 oder 4/4 hat.
Bei der Berechnung der Einkommensteuer existiert keine Lohnsteuerklasse - die braucht man nur für die Abführung der Lohnsteuern…
wäre es denn möglich, wenn man bislang IV/IV hat, dann (bei
geburt) in III/V zu wechseln?
Ja, es ist möglich. Wir haben es schon mal so gemacht
Ihr habt das bveim Elterngeld gemacht und seid dabei durchgekommen???
Irgendwo steht in dem Gesetz das ein (mißbräuchlicher) vorheriger Wechsel nicht möglich ist.
Wow. Da hab ich mit dieser Frage ja einen Stein ins rollen gebracht! Hab ich nicht mit gerechnet.
Zuerst mal war es nicht meine Absicht eine „benachteiligte Frau“-Diskussion zu eröffnen, auch wenn vielleicht mein Beispiel sich so gelesen hat. Wie gesagt: umgekehrt, also das der Mann daheim bleibt ist ja genauso denkbar.
Ich gehe in meinem Beispiel von einer funktionierenden Ehe aus, wo es darauf ankommt was am Ende des Monats auf dem gemeinsamen Konto hängenbleibt. Ob dann der Mann 2000€ hat und die Frau 1000€ oder umgekehrt ist also relativ egal, wenn man die Sache untereinander ausgleicht und sich darüber im Klaren ist, dass man zusammen 3000€ hat!
Wenn man die Lohnsteuerklasse umstellen möchte, dann ist es meines Wissens bei der Geburt längst zu spät!
Da schon die 10 Monatsgehälter vor der Geburt zur Errechnung des Elterngeldes herangezogen werden.
Also wer mehr rausholen will muß schon vor der Zeugung des Kindes umstellen!
Ich denke man fährt mit IV/IV am besten.
Was mir nicht ganz klar war, ist warum man beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder was zurückzahlen muß?
Angenommen ich (der Mann) habe die Klasse V und meine Frau die III.
Wenn nun meine Frau schwanger wird, das Kind zur Welt kommt und sie dann daheim bleibt, würde man normalerweise die Klasse des Mannes (nach Errechnung des Elterngeldes!) wieder in die III ändern.
Wäre dies so ein Fall wo man mit einer Steuernachzahlung rechnen müßte?
Wenn ja warum?
Im umgekehrten Fall (also wenn man weniger bekommen hätte) erhält man doch beim Ausgleich auch kein Geld zurück, oder?
Dies wäre ja dann im Falle einer Geburt ein gewaltiger
Nachteil für die Frau. Sie bekommt ja dann weniger Geld, wenn
sie zuhause bleibt.
Ähm - wo genau ist der Nachteil? Der Gatte bekommt dafür ja
mehr!
Tja, es wird darüber geredet, die III/V-Kombination völlig
abzuschaffen, gerade wegen dieses Grundes „Benachteilung der
meist geringverdienenden Ehefrauen“.
Es ist keine Benachteiligung, da es steuerlich völlig egal
ist, ob man 3/5 oder 4/4 hat.
Bei der Berechnung der Einkommensteuer existiert keine
Lohnsteuerklasse - die braucht man nur für die Abführung der
Lohnsteuern…
Hallo,
natürlich hast du Recht aus gesamtjahressteuerlicher Sicht
Sobald es aber um Leistungen geht, die vom „monatlichen Netto“ des Einzelnen abhängen - wie eben z.B. Elterngeld (es gibt da sicherlich noch mehr, war nicht Arbeitslosengeld auch so?), dann ist diese Leistung bei Steuerklasse V dann natürlich auch geringer, und das trifft in der Mehrheit die geringverdienenden Ehefrauen.
Hierbei geht es um den Wechsel vor der Geburt, um höheres Elterngeld zu erhalten.
Bei uns ging es darum, während der Elternzeit (ich hatte damals, ist schon ein paar Jahre her, noch das „alte“ Erziehungsgeld) mehr Netto zu haben. Dass dann darauffolgenden Jahr (als ich aber wieder ordentlich verdiente) wieder etwas an das Finanzamt zurückzuzahlen war, haben wir dafür im Kauf genommen
Wenn der Ehepartner eine günstigere Steuerklasse hat, zahlt er entsprechend weniger Lohnsteuern.
Hat die Frau wegen ihrer günstigeren Steuerklasse ein höheres Elterngeld, bekommt der Mann (meinetwegen auch andersrum) entsprechend weniger, weil er höhere Lohnsteuern zahlt, wenn er die für ihn ungünstigere Steuerklasse hat.
Es geht um Lohnersatzleistungen. Diese werden grundsätzlich als Ersatz für entgangene Lohnleistungen gezahlt. Warum sollte man dann im Zweifel mehr Geld zur Verfügung haben, als man es im Berufsleben hätte?
ohne die anderen Antworten gelesen zu haben: Du hast vollkommen recht!
Es ist unglaublich, dass eine verheiratete Frau, die die miese
Steuerklasse hat (wozu geht sie überhaupt arbeiten??) auch noch beim
Elterngeld nach dem Netto bemessen wird. Hab ich mich auch schon drüber
aufgeregt und dass das geändert werden soll hab ich noch nicht gelesen.
Allderdings war in Diskussion, dass die Steuerklassen neu geregelt
werden sollten…
Es ist unglaublich, dass eine verheiratete Frau, die die miese
Steuerklasse hat (wozu geht sie überhaupt arbeiten??)
wie wärs denn mit IV/IV? Da zahlt man nicht mehr und nicht weniger ESt als mit III/V, und es lässt sich viel leichter auseinanderpfriemeln, wer wie viel heimgebracht hat.
Ehegattensplitting geht von einer Wirtschaftsgemeinschaft aus. Wenn man darauf wert legt, genau das zu behalten, was man auch verdient hat, kann man als ultima ration auch noch die getrennte Veranlagung wählen. Da freut sich in erster Linie der Finanzminister, aber die geplagte Gattin wird dadurch so gestellt, als wäre sie nicht verheiratet.