Warum rückwirkend Krankenversicherung zahlen?

Meine Partnerin hat einen britischen Pass. Sie war in den letzten Jahren alle paar Wochen in Deutschland.
Nun wohnen wir hier zusammen und haben Sie hier angemeldet.

Vor Kurzem haben wir meine Freundin bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet. Nach allerlei hin und her bekamen wir nun die Zusage und eine satte Rechnung rückwirkend bis hin zu ihrer damaligen Anmeldung in Deutschland.

Die Krankenkasse beruft sich auf §5 Abs.1 Nr.13 Fünftes Sozialgesetzbuch.

Ich finde allerdings keinerlei Hinweise auf eine Rückwirkende Zahlungspflicht.

Sie hat hier in Deutschland erst seit Januar einen Mini-Job und die Rechnung in Summe ist recht hoch.

Kann mir jemand helfen?

hi Nightscreen

jo das sind die Gesetze welche in Deutschland gelten.
wer mit datum der Anmeldung keine andere Krankenversicherung nachweisen kann, wird von der sogenannten Kralle erwischt. Die Beitragspflicht entsteht auch rückwirkend und ist gesetzlich verankert,
die Kassen haben in begründeten Fällen die Möglichkeit den Beitrag zu stunden , zu reduzieren oder zu erlassen.
Das besprechen Sie aber mit der Kasse.
Gruß

Hallo,
um deine Fragen beantworten zu können, wäre es erforderlich, noch einige Details zu wissen.

  1. Wie und bei welcher ges.KK habt ihr sie jetzt versichert?
  2. Wie war sie bis dahin abgesichert ? Hatte sie eine britische Krankenversicherung, die auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalt einspringt ?
  3. Jetzt angemeldet bedeutet, dass sie in Deutschland einen festen Wohnsitz hat, oder ???
  4. Ab wann genau will die neue KK rückwirkend Beiträge und in welchger Höhe monatlich haben?

Der genannte § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V gilt m. E. nur für deutsche Staatsangehörige und kann meines Erachtens nicht ohne weiteres für ausländische Staatsbüger angewandt werden, die ggfs. noch eine eigene ausländische Krankenversicherung besitzen. Ggfs. müsste man die genauen Ausführungsbestimmungen zu den genannten gesetzlichen Grundlagen näher betrachten. Dort müsste auch näheres zum Beginn der Mitgliedschaft bzw. der Beitragspflicht stehen.

VG
ayro

das problem ist die anmeldung, ab dem tag ab dem ich deutscher bundesbürger bin muss versichert werden. was man versuchen kann ist die nachweise (tickets, stempel im pass) einzureichen um der krankenkasse zu beweisen dass man immer nur ein paar wochen in deutschland war oder wenn in england noch eine versicherung bestand.
ansich hat die krankenkasse aber leider RECHT

Die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrifft ab 1.1.2009 jede Person mit Wohnsitz in Deutschland. Sollte Ihre Freundin erst im Sept/2011 nach Deutschland gekommen sein (ständiger Aufenthalt) dann erst ab diesen Datum.

Leider sind die Sachbearbeiter(innen) in der GKV oft nicht auf dem laufenden, so empfiehlt sich, mit mehreren GKV (AOK-BEK-IKK und BKK.Betriebskrankenkassen -usw)Verbindung aufzunehmen. Ich habe Ihnen ein *.pdf Formular als Link angehängt, vielleicht ist etwas im Dschungel des SGB für Sie dabei.

http://www.gkv-spitzenverband.de/upload/Grunds%C3%A4…
Für den Inhalt bin ich nicht verantwortlich, der Inhalt stammt nicht von mir!

MfG

  • Leo

Das Gesetz bestimmt, dass alle, die dauerhaft in Deutschland leben, versichert sein müssen. Damit soll vermieden werden, dass jemand ohne Versicherungsschutz dasteht. Zugleich schützt sich Vater Staat davor, im Rahmen der Sozialhilfe einspringen zu müssen und Krankheitskosten zu bezahlen.

Die Versicherung ist natürlich nicht umsonst zu haben. Der Versicherungsschutz begründet zugleich die Zahlungspflicht.

In der Regel sind die Versicherungen recht kulant, wenn der Beitrag abgestottert werden soll. Es empfiehlt sich, selbst die Initiative zu ergreifen und einen Zahlungsvorschlag zu unterbreiten. Damit spart man sich weitere Kosten und der Kasse Arbeit.

Danke erstmal allen für Ihre Antworten!
Hier zu dieser:
1.Sie ist jetzt bei der TK Kranken und Pflegeversichert. Nun 149,63€/mtl.
2.Sie kommt aus Hong Kong, dort hatte Sie keine KV da ärztliche Untersuchungen günstig sind und meist vom Arbeitgeber abgesichert werden.
3. Sie ist jetzt hier in D gemeldet. Heisst Sie hat hier bei mir ihren Wohnsitz.
4. Die TK will rückwirkend Geld vom Datum der Anmeldung hier auf dem Bürgeramt.

Was mich daran aufregt ist die Tatsache das sie als Europäerin hier in D ein und ausgehen kann. Sie ständig hin und her geflogen ist und wir eigentlich willkürlich aus der Laune heraus gesagt haben, ok lass uns doch deinen Wohnsitz umschreiben, dann hätten wir das erledigt bis du deinen Job anfängst… ohne die Konsequenzen zu übersehen.

Ich gehe jetzt nicht zu Grunde, aber die knapp paar Hundert Euro möchte ich mir und anderen ersparen.

Gut, dann sieht die TK den genannten § auf alle in Deutschland gemeldete Personen, egal welche Staatsbürgerschaft diese haben. An deiner Stelle würde ich mich diesbezüglich einmal bei einer anderen gesetzlichen KK unverbindlich erkundigen. Zur Beitragshöhe ist zu sagen, dass dies relativ günstig ist, wenn man überlegt, was ein Tag stat. Aufenthalt im Krankenhaus oder ärztliche ambulante Behandlung kostet. Fazit: Versichert sein muss sie ja und da sie nicht in deiner Familienversicherung kostenlos mitversichert werden kann, würde ich die 149,- € akzeptieren. Viel günstiger geht es wahrscheinlich auch in der PKV nicht. Und wenn sie erst einen versicherungspflichtigen Job hat, läuft es dann sowieso anders, was die KV und RV-Beiträge betrifft.

VG
ayro

Es ist Rechtens. Ist ja auch klar, ansonsten würde sich jeder erst Krankenversichern wenn er eine Versicherung benötigt.

Jeder der in Deutschland seinen Wohnsitz hat muss auch Krankenversichert sein.

Hallo Nightscreen,

war deine Freundin in der Vergangenheit in Europa krankenversichert ?
Wenn ja, dies dann sofort der Kasse melden.
Wenn nein, dann ist die Forderung der rückwirkenden Beiträge ab frühestens April 2007 rechtens.
Denn seit diesen Datum gilt in Deutschland die KRANKENVERSICHERUNGSPFLICHT.
Das bedeutet, ob man will oder nicht, man ist krankenversichert. Natürlich muss man dafür auch Beiträge zahlen (sofern man nicht andersweitig im Krankheitsfall abgesichert ist, und dies kann durch eine vergleichbare gesetzliche Krankenversicherung aus dem europäischen Ausland möglich sein)

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Habe die anfrage erst jetzt zugestellt bekommen. Kann leider auch nicht helfen.