Meine Partnerin hat einen britischen Pass. Sie war in den letzten Jahren alle paar Wochen in Deutschland.
Nun wohnen wir hier zusammen und haben Sie hier angemeldet.
Vor Kurzem haben wir meine Freundin bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet. Nach allerlei hin und her bekamen wir nun die Zusage und eine satte Rechnung rückwirkend bis hin zu ihrer damaligen Anmeldung in Deutschland.
Die Krankenkasse beruft sich auf §5 Abs.1 Nr.13 Fünftes Sozialgesetzbuch.
Ich finde allerdings keinerlei Hinweise auf eine Rückwirkende Zahlungspflicht.
Sie hat hier in Deutschland erst seit Januar einen Mini-Job und die Rechnung in Summe ist recht hoch.
Kann mir jemand helfen?