Warum Rürup nur für Spitzenverdiener ?

Die normale Zielgruppe für Rürup sind doch gutverdienende selbstständige die dann in der Rentenphase nicht so viel Rente haben sodaß ihnen der nachversteuerte Steuersatz von z.B. 92% zu versteuern nicht stört.

Klar aber es gibt doch auch Normalverdiener, die keine Kinder haben und auch oft Riester schon ausgeschöft.

Aber worums im Grunde geht ist warum Rürup eigentlich unattraktiver als das herkömmliche Versicherungsprodukt ist.

Klar mit dem herkömmlichen Versicherungsprodukt habe ich Kapitalwahlrecht und kann mich immer noch für die Auszahlung entscheiden (wobei 50% des Zugewinns steuerfrei wenn ich das richtig verstanden habe).

Bei der Rürup kommt man nie direkt mehr auch nicht an Teile des eingezahlten Geldes weil eine Rückzahlung (weil man sich die Sache falsch überlegt hat9 nicht vorgesehen ist.

Dafür hat Rürup einen etwas höheren Ertrag (weil keine Kosten für die Zusatzbausteine z.B. Kapitalwahlrecht anfallen).

Jetzt frage ich konkret wie weit die klassische RV steuerlich günstiger in der Nachversteuerung ist.

Bei Rürup ist es ja die Versteuerung nach dem Kohortenprinzip, d.h. je später man in Rente geht desto höher wird der Steuersatz festgezurrt. Bei ca. 2035 wird er schon so bei 90% liegen. Genau sieht mans in der Wikipediatabelle.

Die Riester ist natürlich noch etwas schlechter weil zu 100% nachversteuert wird.

Bei allen Produkten natürlich nur die Erträg au den Einzahlungen.

Jetzt aber die Frage:

Warum ist die Rürup für Durchschnittler (die kinderlos sind, evtl. auch selbstständig, nichts vererben wollen usw., schon JETZT solvenzsicher anlegen wollen) steuerlich so unattraktiv.

Wo liegt der steuerliche Vorteil des herkömmlichen klassischen Produkts welches nicht gefördert wird.

Da muß der Klassiker doch eine extrem gute Nachverteuerung haben.

Was wäre der Nachversteuerungssatz ?

Und einen steuerlichen Vorteil in der Einzahlungsphase sehe ich beim herkömmlichen ungeförderten Produkt auch nicht.

Bei 2035 liegst sogar bei 96% (Basisrente) habe gerade nachgeguckt.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.htmlJa

Aber natürlich nur 96% der ERTRÄGE (d.h. wenn die Ensumme aus 50.000Einzahlung+50.000Gewinn ist dann eben 1/2x96%).

UND WIE SIEHT JETZT DIE SACHE BEIM HERKÖMMLICHEN AUS ?

Man hört da Begriffe wie ERTRAGSANTEIL. Irgendwas hör ich von Ertragsanteil von 21% bei 62Jahren.

Ist die Nachversteuerung äquivalent zur Umlagenfinanzierten.

Und wo gibt es eine Tabelle mit den Ertragsanteilen nach Alter ?

So habe noch ne Tabelle mit Ertragsanteil gefunden. (steuertipps).

http://www.steuertipps.de/lexikon/e/ertragsanteil-ta…

Also wird die herkömmliche RV nach dieser Tabelle in der Nachbesteuerung berechnet.

Das wird doch hoffentlich auch auf das herkömmliche Versicherungsprodukt anwendbar sein.

Beispielsweise przenuale Seueranrechnung 3 Rentenalter:

21% mit 62Jahre
17% mit 67
13% mit 72

Nö, die Sache mit dem Ertragsanteil gibt es nicht bei Rürup. Da ist die VOLLE Rente zu versteuern.

Gruß
Granini

Hallo,

erst mal von vorne weg ich bin kein Steuerberater und ich kann mich irren :smile:

Die Versteuerung der Rüruprente richtet sich nach dem Kohortenprinzip dashast du richtig erkannt. Es werden jedoch nicht nur die Erträge versteuert in der Rentenphase sondern die komplette Rente!!
1000 Euro Rente davon 90 % steuerpflichtig = 900 € stpfl. Renteneinnahmen.
Dafür hat man den Vorteil, dass man Rürüp im Rahmen der Höchstbeträge der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abziehen darf. Der prozentsatz richtet nach dem Kalenderjahr in dem die Beiträge gezahlt wurden und steigt von Jahr zu Jahr.
Die Nachvesteuerung der Rürup Rente würde ich nicht unterschätzen. Da zur Zeit ein extremer Umschwung stattfindet bei dem immer mehr im Alter versteuert wird (Riester, gesetzliche Rente, BAV, Rürup)

Nun zur herkömmlichen privaten Rente:
Du zahlst die Beiträge ohne einen Steuervorteil in der Beitragsphase zu geniessen.
Dafür hast du in der Renten oder Auszahlungsphase den Steuervorteil wobei man unterscheiden muss:

  1. Verrentung:
    Du bekommst eine Rente diese wird mit dem Ertragsanteil versteuert hast du glaub ich hier auch schon genannt. Der Ertragsanteil (Prozentsatz) steigt je früher du die Rente in Anspruch nimmst.
    1000 € Rente 18 % Ertragsanteil = 180 € steuerpflichtige Renteneinnahmen.

  2. Kapitalauszahlung:
    Hierbei sind bei erfüllen von bestimmten Voraussetzungen 50% der ERTRÄGE steuerfrei. D.H. 50000 € eingezahlt 20000 € Ertrag = 10000 € Kapitalerträge. Anhand dem Wort Erträge kann man bereits erkennt das wir uns hierbei im Bereich der Kapitaleinkünfte befinden.

Ich hoffe ich konnte dir beim steuerlichen Aspekt weiterhelfen. Falls du noch Fragne zur Wirtschaftlichkeit der Rürup Rente hast dann Frag einfach :smile:

LG Knobi