Warum sagen Tatverdächtige beim Verhör aus?

Hallo Cleaner,

ich wollte auf was anderes raus. Ich wollte aufzeigen, dass nicht jede Tatbestanderfüllung, Rechtfertigungsgründe oder Schuld unbedingt vom Richter festgestellt werden muss.

Zunächst beurteilt der Polizeibeamte, ob der Tatbestand erfüllt ist und ggf. Rechtfertigungsgründe vorhanden sind. Würde er das nicht machen, müsste man z.B. in jedem Krankenhaus pauschal gegen jeden Arzt wegen gefährlicher KV vorgehen. Denn bei einer OP haben sie eindeutig den Tatbestand der gefährlichen KV begangen. Aber ihr Handeln ist gerechtfertigt, nämlich durch die Einwilligung des Verletzten. Eine Prüfung der Schuld wäre natürlich nicht mehr nötig.
Von daher ist eine Feststellung, wenn auch mit niedriger Schwelle, auch durch den Polizeibeamten möglich.

Der Staatsanwalt kann schon mehr feststellen, sogar die Schuld. Er kann, auch wenn jemand schuldhaft eine Straftat begangen hat, diese immer noch von sich aus einstellen oder bei Jugendlichen auf die Verfolgung nach § 45 Abs. 2 JGG verzichten.

Dies aber nur der Vollständigkeit halber, grundsätzlich hast du Recht, im Strafbefehlsverfahren und in der Hauptverhandlung kann zumindest nur der Richter die Erfüllung der Straftat feststellen.

Gruss

Iru

Hallo Iru,

einigen wir uns doch darauf, dass wir beide Recht haben. Ich habe nämlich tatsächlich vorwiegend auf Formalia geachtet und die Aspekte, die du eingewandt hast, nicht ausreichend berücksichtigt, da es mir vorrangig um den Begriff der „Feststellung“ ging, den ich sehr eng ausgelegt habe.

MFG Cleaner

Hallo Cleaner,

einigen brauchen wir uns sicher nicht, da unsere Meinungen nicht weit auseinander liegen. In komplexeren Sachverhalten hat auf jeden Fall der Richter das letzte Wort, da bin ich absolut deiner Meinung.

Gruss

Iru