Warum sind Kinder nicht wahlberechtigt?

Sehr geehrte Experten,

Genau diese Frage. Natürlich müsste das Wahlrecht eines Kindes von den Sorgeberechtigten ausgeübt werden.

Wenn ich so denke, fällt mir als Einziger Grund ein, in einigen (wenigen) Fällen könnnte das Jugendamt/Sozialgericht o.dgl. vertretungsweise Wahlberechtigt werden, und dass ist dann vielleicht Verfassungswidrig. Aber das ist Eigentlich ein schwacher Grund, meint Ihr nicht?

Mit freundlichen grüßen

Ernst Maria Massinger

bloss nicht!!
hallo!!

unvorstellbar das zu machen!!
damit würde man doch kinderreichen familien mehr einfluss geben!!

stell dir mal vor wie schrecklich es wäre wenn man statt schönen platten parkplätzen parks mit spielplätzen bauen würde!! eklig!

oder geld unnötig im bildungssektor verschwendet wo man doch besser autobahnen dafür baut. wo kämen wir denn da hin??

*sarkasmus aus*

ein „echter“ für mich vorstellbarer grund: durch die zusätzlichen millionen stimmen bei den wahlen könnten sich schnelle, grosse und v.a. unerwartete (und unerwünschte) stimmenverschiebungen ergeben. dann würde so manche partei komplett arbeitslos?!

tschüss

matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da hätte ich eine eine gute Seite für dich.

http://www.astrail.de/kinderwahlrecht.htm

Gruß

Helmut

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo Ernst,
der wichtigste Grund ist, dass knder nicht selbständig denken. Dass sie von Erwachsenen gelenkt werden und dass sie meistens gar nicht wissen wer der „Onkel“ da auf dem plakat ist und was er will. Sie plappern Papas Gerede nach.
Dies widerspricht dem Wahlgedanken.
Wobei ich damit nicht behaupten will, dass die meisten Erwachsenen besser sind.
Die SPD hat mal vor Jahren den Gedanken gehabt: senken wird das Erwachsenenalter auf 18, dann bekommen wir mehr Stimmen… war ein Rohrkrepierer!
Grüße
Raimund

Hallo,

Dass sie von Erwachsenen gelenkt werden und dass sie meistens
gar nicht wissen wer der „Onkel“ da auf dem plakat ist und was
er will. Sie plappern Papas Gerede nach.

Eltern stehen für die Interessen Ihrer Kinder bis zu deren Volljährigkeit ein. Also sollten diese (und so war es auch gemeint) für das Kind das Stimmrecht ausüben, da das Kind aber durch die Politik direkt betroffen ist (in welchen sozialen Umständen wachse ich auf, welche Bildungschancen habe ich etc.) kam die Frage auf, warum Ihnen dann auch nicht zugebilligt wird, das Wahlrecht (vertretungsweise durch Ihre Eltern) auszuüben.

Gruß
Patrick

Juhu!

…oder so mancher „brauner Bruder“ sieht wieder die Chance auf einen Einzug in den Bundestag durch „Massenzucht“…

Gruß
Patrick

Hallo,

Die SPD hat mal vor Jahren den Gedanken gehabt: senken wird
das Erwachsenenalter auf 18, dann bekommen wir mehr
Stimmen… war ein Rohrkrepierer!

In Deutschland ist man ab 18 wahlberechtigt…

Grüße,

Mathias

Kommunal z.T. ab16 (owt)

Vermutlich, weil sie sich leicht beeinflussen lassen. Stell dir mal vor, Kinder wären wahlberechtigt. Dann würde neben dem normalen Unterricht auch noch Politunterricht + -werbung existieren. Im Norden Rot, im Westen Gelb, im Süden Schwarz. Und nun lass diese politisch vorgeprägten Menschen aufeinander los.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Alter als Mittel im Wahlkampf/ Lebensabschnitte
Hi,

In Deutschland ist man ab 18 wahlberechtigt…

bis 1975 lag die Grenze zu Volljährigkeit und wahlrecht bei 21 Jahren. Die SPD hat damals für eine Herabsetzung gesorgt, weil man davon ausging (nicht ganz zu unrecht, heute allerdings eher Bündnis 90 (grün sind sie ja nicht mehr)), daß die Jüngeren eher SPD wählen.

Was meine Theorie von neulich unterstützt, daß die Menschen nicht begreifen, daß sie nicht immer mittellos und Studenten/Azubis/Jugendarbeitslose bleiben, sondern daß sich mit der Zeit eine Familie, ein Haus und ein mehr oder weniger großes Aktiendepot einfindet, die dann sämlichst unter dem Mist zu leiden haben, den man vor 10, 20 oder 30 Jahren noch gut gefunden hat, weil er einen selber nicht betraf.

Aber wie heißt es noch so schön: „Menschen sind Idioten. Menschen essen sogar Blutwurst.“

Gruß
Christian

Lieber Ernst,

Genau diese Frage. Natürlich müsste das Wahlrecht eines Kindes
von den Sorgeberechtigten ausgeübt werden.

Weil vermutlich in den meisten Fällen die Eltern oder Sorgeberechtigten nicht nach den Wünschen ihrer Kinder wählen würden (die vermutlich so konkrete Wahlvorstellungen auch noch gar nicht hätten), sondern auf diese Art nur ihre eigenen Stimmen vervielfältigen würden.

Mit vielen Grüßen, Stefanie

Gegenfrage
Warum habe ich nicht mehr Stimmrecht als jemand der weniger als meine 20.000 € Einkommensteuern zahlt?

Hatten wir nicht schonmal ein Dreiklassenwahlrecht?

Fragt sich, Joe

Hi,

das aktive Wahlrecht wurde bereits 1970 auf 18 Jahre gesenkt, 1975 kam dann die Volljährigkeit dazu.

Gruß
Feanor

uuups…wieder was gelernt owT

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Antworten und Kommentar
Sehr geehrte Experten,

vielen Dank für Eure Antworten.
Die einzige sinnvolle Antwort fand ich Erschütternd:
Kinderwahlrecht geht nicht, weil es zu Kinder freundlicher Politik führen würde. Und das wäre im Sinne der Braunen Brüder.

Im Umkehrschluss würde das bedeutet, dass ein antifaschistisches Deutschland grundsätzlich, absichtlich und dem Wesen nach nur Kinder feindlich sein kann!

Starker Tobak! Das.

Mit freundlichen Grüssen

Ernst Maria Massinger

Wer sich nicht die Mühe macht, Antworten richtig zu lesen, sollte keine Fragen stellen !
MfG
Heidi

Moderator, wie reagiere ich richtig…
… auf diesen persönlichen Angriff?

Soll ich das einfach auf mir Sitzen lassen?
Soll ich mit Heidi ein Streitgespräch führen, was bestimmt Wenige interessant finden?
War es ein Versäumnis, keinen Streit mit denjenigen anzufangen, welche meine Frage nicht richtig verstanden haben? Soll ich das jetzt besser Nachholen?

Mit freundlichen Grüßen,

Ernst Maria Massinger

Hallo,

Rein technisches Problem : viele Kinder haben 2 Erziehungsberechtigte. Wenn die sich nun nicht einigen können ? Und gibt es dann einen Rechtsanspruch des Kindes darauf, dass die Eltern wählen gehen und sich auch noch gut überlegen, was sie im Sinne des Kindes wählen ? Wer prüft das ? Wo bleibt das Wahlgeheimnis ?
Es geht nicht.

Grüsse

Heike

D`accord!
Hallo!

Da gehe ich mit.
Dass der Deutsche an sich in manchen Belangen erstaunlich kurzsichtig agiert, obwohl man ihn generell als „Planer“ bezeichnen kann, wundert mich ebenfalls.
Haben wir denn wirklich noch so viele Leute im Land, die weniger als 35.000 EUR p.a. verdienen?
Oder ist der Neid auf die 0,2% S-Klassefahrer wirklich das Vehikel, vor welches man 50,5% der Deutschen spannen kann, ohne dass sie weiter darüber nachdenken, dass so auch erhebliche Nachteile für sie selbst das Ergebnis sind?

Grüße,

Mathias

Hallo Heike,

das geht doch ganz einfach:
Wenn ein Kind zwei Sorgeberechtigte hat, dann bekommt Jeder der Beiden Sorgeberechtigten eine halbe Wahlstimme dazu.

Zum kommisarischen Stimmrecht gehört kein Rechtsanspruch des Kindes auf eine bestimmte Wahlentscheidung. Wenn das Kind reif genug ist, selbst zu entscheiden, dann erst kann es sein Wahlrecht selbst ausüben, weil es Volljährlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Maria Massinger