Warum sind nicht alle Menschenrechte in unserem GG

Z.B. Das Recht auf eine Wohnung , gleichen Lohn für gleiche Arbeit usw. und sollte man manche aufnehmen? Und auf welche könnte man verichten?

Z.B. Das Recht auf eine Wohnung , gleichen Lohn für gleiche
Arbeit usw. und sollte man manche aufnehmen? Und auf welche
könnte man verichten?

Artikel 1

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Übrigens ist das GG nicht für alles verantwortlich.

Außerdem ist das mit dem Lohn Sachen der Gewerkschaften, der Firma und des Arbeitnehmers…

Übrigens hat jeder das Recht i-wo zu wohnen… und wieso sollte man auf manche Menschenrechte verzichten?

Z.B. Das Recht auf eine Wohnung , gleichen Lohn für gleiche
Arbeit usw. und sollte man manche aufnehmen? Und auf welche
könnte man verichten?

wie wärs noch mit diesem MR in GG ?

Es ist verboten eine abschätzige Antwort auf eine vielleicht ernst gemeinte Frage im Internetforum zu bekommen !!!

PS: ich verkneife mir die lächerliche forderung zu kommentieren, denn es kann eigentlich nicht dein ernst sein, recht auf wohnung (oder villa) und recht auf gleichen (gegebenenfalls dem lebensstandard angepaßten) lohn für (theoretisch) gleiche arbeit zu fordern und schon gar nicht als MR im GG

Z.B. Das Recht auf eine Wohnung , gleichen Lohn für gleiche
Arbeit usw. und sollte man manche aufnehmen? Und auf welche
könnte man verichten?

  1. Warum sind das „Menschenrechte“? In der Europäischen Menschenrechtskonvention z.B. steht weder das eine noch das andere.

  2. Ein Recht auf Sicherung des Existenzminimums (zu dem auch eine angemessene Bleibe gehört) ergibt sich bereits aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) in Verbindung mit der Gewährleistung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG).

  3. Das Grundgesetz verpflichtet die Staatsgewalt gegenüber dem Bürger (Art. 1 Abs. 3 GG). Regelungen zwischen Bürgern (Arbeitgeber - Arbeitnehmer) passen da nicht hinein. Das GG ist daher nicht dazu geeignet, unmittelbar die Lohngestaltung zu regeln. Soweit der Staat durch das GG verpflichtet ist, für Gleichheit zu sorgen (was nur sehr eingeschränkt der Fall ist, vgl. z.B. Art. 3 Abs. 2 GG), hat er das außerdem durch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bereits getan.

Im übrigen: Warum sollte es gleichen Lohn für gleiche Arbeit geben? Warum soll nicht der, der bei der Einstellung besser verhandelt hat, oder mehr Erfahrung mitbringt, oder die gleiche Arbeit effizienter und erfolgreicher macht, oder mehr Berufserfahrung hat, oder, oder, oder nicht mehr verdienen dürfen als jemand, der das nicht hat/tut?

Außerdem: Es gibt auch Fälle, in denen Arbeit, die oberflächlich gleich aussieht, bei genauerem Hinsehen gar nicht gleich ist. Dann aber ist u.U. schon aus diesem Grund ein anderer Lohn nicht zu beanstanden.

  1. Bitte auch daran denken, dass das vermeintliche „Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ zugleich eine Beschränkung einer ebenfalls grundgesetzlich geschützten Freiheit ist - nämlich der (untechnisch formuliert) unternehmerischen Freiheit der Arbeitgeber.

Hallo Zusammen,

da würde ich gerne einhaken.

Ich stimme atn - fast - vollumfänglich zu.

Nochmals zu Art. 3 II GG. Hier halte ich es doch für wichtig darauf hinzuweisen, dass der Satz 1: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ doch noch ernsthafter politisch realisiert bzw. unterstützt werden sollte. Im Kontext betrifft das aber nicht nur bspw. Löhne sondern ich meine das in beide Richtungen - also z.B. auch die Wehrpflicht… (gut alles hat seine Grenzen, beim Kinderkriegen hörts dann auf).

gut gelaunte Grüße
who_knows