Warum sind Privatpatienten 'beliebter'?

Hallo,

kann mir mal bitte jemand die Vorteile für Ärzte erklären, wieso sie angeblich lieber Privatpatienten behandeln als Kassenpatienten? Ich stelle keinen Unterschied fest, aber interessiert mich mal…

Danke!

Hallo!

kann mir mal bitte jemand die Vorteile für Ärzte erklären,
wieso sie angeblich lieber Privatpatienten behandeln als
Kassenpatienten? Ich stelle keinen Unterschied fest, aber
interessiert mich mal…

Es gibt tatsächlich auch Ärzte, die alle ihre Patienten gleich behandeln und keine Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten machen, aber dennoch bekommen auch diese Ärzte für die Behandlung von Privatpatienten teilweise deutlich höhere Honorare als für die Behandlung von Kassenpatienten. Es handelt sich also schlichtweg um einen finanziellen Vorteil, der aber leider viele andere Ärzte dazu bringt, gewisse Grundregeln des Anstandes zu vergessen, aber das ist eine andere Geschichte… :smile:

Grüße!

Hi,

aber dennoch bekommen auch diese Ärzte
für die Behandlung von Privatpatienten teilweise deutlich
höhere Honorare

und ggf auch andere Behandlungen bezahlt die der Patient dann vermutlich auch eher in Anspruch nimmt. Weiterhin wird der Verwaltungsaufwand bei Privatpatienten geringer sein.

VG
J~

Guten Tag,

hi

kann mir mal bitte jemand die Vorteile für Ärzte erklären,
wieso sie angeblich lieber Privatpatienten behandeln als
Kassenpatienten?

sie HABEN lieber Privatpatienten, sollten aber trotzdem alle gleich gut behandeln

beim Kassenpatieten ist der Vertragspartner für den Arzt die Krankenkasse (die alles daran setzt so kostengünstig wie möglich zu arbeiten und somit so wenig wie möglich zu bezahlen) - d.h. bezahlt die Kasse die abgerechneten und bereits erbrachten Leistungen nicht, hat der Arzt Pech gehabt

Beim Privatpatienten ist der Vertragspartner des Arztes der Patient. Dh. der Patient bekommt die Rechnung über die erbrachten Leistungen und muss erstmal bezahlen, um die Rechnungen dann wieder bei seiner Kasse einreichen zu können - bezahlt seine Kasse nicht, hat der Patient Pech gehabt und bleibt auf seinen Kosten sitzen

Gruß H.

Kenne ich anders
Hi,

Beim Privatpatienten ist der Vertragspartner des Arztes der
Patient. Dh. der Patient bekommt die Rechnung über die
erbrachten Leistungen und muss erstmal bezahlen, um die
Rechnungen dann wieder bei seiner Kasse einreichen zu können -
bezahlt seine Kasse nicht, hat der Patient Pech gehabt und
bleibt auf seinen Kosten sitzen

Das kann ich so nicht bestätigen. Ich habe bereits zwei mal nach Aufenthalten in Privatkliniken (einmal wg Mandelentfernung das andere mal wg Bandscheibenprothesen) ziemlich hohe Rechungen bekommen und die erst meiner PKV geschickt. Ich habe dann einen freundlichen Anruf bekommen mit der Ansage gar nichts zu zahlen, sie würden das für mich übernehmen. Im Klartext heisst das, das die Rechnungen für das Zimmer eine Unverschämtheit waren und die Ärzte versucht haben alles und jeden abzurechnen der nicht bei drei auf dem Baum war. Mir war das wurscht, es waren beide wundervolle Operateure, von denen insbesondere der Orthopäde meine Lebensqualität nachhaltig verbessert hat. Den hätte ich sogar komplett privat gezahlt, wenn es meine Kasse nicht gemacht hätte. So haben die sich auf irgendeinen Betrag geeinigt und ich war aus dem Schneider.

So kann es auch gehen.

Gruß
C.

-Moin Moin,

auch wenn da jetzt eine andere Erfahrung gemacht wurde, es gilt eigentlich immer der Vertrag zwischen Patient und Arzt und dan Patient und Kasse, sprich die private Klinik hätte sich darauf überhaupt nicht einlassen müssen.
Ich finde es immer wieder eine schweinerrei was sich manche private Versicherungen herausnehmen nur um ihre Kosten zu minimieren.

Grüße

Moin Moin,

nein im Gegenteil, der Verwaltungsaufwand bei Privatpatienten ist sogar noch höher weil man jede Position die man abrechent die über den Minimalsatz liegt begründen muss.
Die Gebührenordnung für Ärzte hat sich seit Jahren nicht geändert, um auf den Wert seiner geleisteten Arbeit zu kommen muss man zwangsläufig den Satz steigern. Viele private Kassen übernehmen diese ich nenn es mal *Mehrkosten* nicht und deshalb bleiben die Patienten auf den Kosten sitzten, wenn die Begründungen nicht für die PKV ausreicht, dan bricht meißt, weil der Artz patientenfreundlich ist, ein riesen Verwaltungsaufwand (Streit mit der PKV) aus. Dies müsste der Arzt eigentlich nicht machen da er nicht wie bei der GKV einen Vertrag mit der PKV abgeschlossen hat, sondern nur der Patient.

Grüße

Hallo,

beim Privatpatienten kann der Arzt das 2fache (also das doppelte) bis zum 3,5-fachen in Einzelfällen (schwieriger Fall) auch das 4,2-fache und Höher sein.
Mein Arzt rechnet für seinen warmen Händedruck und sein „Grüss Gott“ grundsätzlch das 1.7-fache des Kassensatzes, das wird von meiner Privatkasse auch anstandslos bezahlt, ist nämlich eher billig…

Grüße
miamei

Ich finde es immer wieder eine schweinerrei was sich manche
private Versicherungen herausnehmen nur um ihre Kosten zu
minimieren.

oder Ärzte um Ihren Gewinn zu maximieren und Patienten, die das hinnehmen, weil die Kasse zahlts ja schon.

Schöne Grüße, Bernhard

Moin Moin,

nein im Gegenteil, der Verwaltungsaufwand bei Privatpatienten
ist sogar noch höher weil man jede Position die man abrechent
die über den Minimalsatz liegt begründen muss.

Das ist nicht der Minimalsatz, sondern der Regelsatz, mit dem ein durchschnitlich schwieriger Fall bezahlt wird. Normalerweise müsste es auch Fälle geben, die nicht so schwierig oder zeitintensiv sind und daher unter dem Regelsatz abrechnen (so der BGH), aber das macht keiner.

Die Gebührenordnung für Ärzte hat sich seit Jahren nicht
geändert, um auf den Wert seiner geleisteten Arbeit zu kommen
muss man zwangsläufig den Satz steigern.

Dann wende Dich an den Gesetzgeber, der hat hier die Hand drauf.

Viele private Kassen
übernehmen diese ich nenn es mal *Mehrkosten* nicht und
deshalb bleiben die Patienten auf den Kosten sitzten, wenn die
Begründungen nicht für die PKV ausreicht, dan bricht meißt,
weil der Artz patientenfreundlich ist, ein riesen
Verwaltungsaufwand (Streit mit der PKV) aus.

Wenn Sie draufkommen, dass das nur vorgeschobene Begründungen zur Rechnungsoptimierung sind, wie offensichtlich hier, kann man das durchaus verstehen. Normalerweise müsste schon der Patient monieren, dass die Begründungen fehlerhaft sind.

Dies müsste der
Arzt eigentlich nicht machen da er nicht wie bei der GKV einen
Vertrag mit der PKV abgeschlossen hat, sondern nur der
Patient.

Wobei es sich eben aus dem Vertrag Arzt-Patient aus dessen nebenvertraglichen Pflichten ergibt, dass er den Patienten bei der Umsetzung seiner Ansprüche unterstützen muss.

Grüße, Bernhard

Nur so nebenbei! Ärzte auch wenn sie dir was privat in Rechnung stellen, berechnen dies nach der GOÄ/GOZ Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte! Sie unterliegen einem bestimmten Satz wird dieser Satz überschritten bedarf es einer Begründung das von 2,3 bis 3,5 facher Satz. Manche gehen auch drüber aber nur in besonderen Fällen.
Des Weiteren gibt es dan noch Leistungen die es vor 1988 nicht gab, diese werden entweder analog oder mit einer Eigenen Position berechnet (Leistung auf Verlangen).
Im Gegensatz zu der GKV wurde in der PKV nichts geändert sprich der Gewinn ist immernoch der selbe wie von vor 20 Jahren.
Das die Kasse ob GKV oder PKV gleichermaßen alles zahlt halte ich für ein Gerücht das sich immer wieder bestätigt, viele PKVen zahlen nur noch einen bestimmten Teil es gibt kaum noch welche die 100%ig alles übernehmen. Des weiteren gibt es mitlerweile PKVen die mit der GKV gleich zu stellen ist, Standardtariv schimpft sich sowas.
Du aber als Patient möchtest nach dem neuesten Stand der Dinge behandelt werden, RICHTIG??
Wie soll dies Möglich sein? Wenn der Arzt mehr Ausgaben hat als Einnahmen soll er dan immer noch für ein Hungerlohn arbeiten? Sollen mehrere Leute arbeitslos werden?.. etc…

Die Goldenen Zeiten der Ärzte von Damals sind rum wo der Arzt 3 BWS daheim hatte und 4x im Urlaub im Jahr is und seine Villa alle 5 Jahre Renovieren lässt.

Gruß

Moin Moin,

nein im Gegenteil, der Verwaltungsaufwand bei Privatpatienten
ist sogar noch höher weil man jede Position die man abrechent
die über den Minimalsatz liegt begründen muss.

Das ist nicht der Minimalsatz, sondern der Regelsatz, mit dem
ein durchschnitlich schwieriger Fall bezahlt wird.
Normalerweise müsste es auch Fälle geben, die nicht so
schwierig oder zeitintensiv sind und daher unter dem Regelsatz
abrechnen (so der BGH), aber das macht keiner.

Da die GOZ/GOÄ seit Jahren nicht geändert wurde, spreche ich bewusst von einem Minimalsatz! Oder kostet ein Leib brot immer noch ne 1,5MArk nö mitlerweile sogar fasst 2 EURO!

Die Gebührenordnung für Ärzte hat sich seit Jahren nicht
geändert, um auf den Wert seiner geleisteten Arbeit zu kommen
muss man zwangsläufig den Satz steigern.

Dann wende Dich an den Gesetzgeber, der hat hier die Hand
drauf.

UHUHU stell dir vor nicht nur ich sondern auch die ÄRZTE tun dies mitlerweile schon seit paar Jährchen aber da will anscheinend keiner druchgreifen!

Viele private Kassen
übernehmen diese ich nenn es mal *Mehrkosten* nicht und
deshalb bleiben die Patienten auf den Kosten sitzten, wenn die
Begründungen nicht für die PKV ausreicht, dan bricht meißt,
weil der Artz patientenfreundlich ist, ein riesen
Verwaltungsaufwand (Streit mit der PKV) aus.

Wenn Sie draufkommen, dass das nur vorgeschobene Begründungen
zur Rechnungsoptimierung sind, wie offensichtlich hier, kann
man das durchaus verstehen. Normalerweise müsste schon der
Patient monieren, dass die Begründungen fehlerhaft sind.

Ja natürlich weil sowohl der Patient und auch der Sachbearbeiter die medizinisch notwendige Inikation kennt Jahre lang studiert hat usw… ^^

Dies müsste der
Arzt eigentlich nicht machen da er nicht wie bei der GKV einen
Vertrag mit der PKV abgeschlossen hat, sondern nur der
Patient.

Wobei es sich eben aus dem Vertrag Arzt-Patient aus dessen
nebenvertraglichen Pflichten ergibt, dass er den Patienten bei
der Umsetzung seiner Ansprüche unterstützen muss.

NÖ ist ein reiner SErvice der Praxis, der Arzt kann nämlich nichts dafür wo der PAtient versichert ist und was seine PKV übernimmt oder nicht!

Grüße, Bernhard

Gruß

Hi Lucia,

ich hab ja Verständnis dafür, dass Du diese Positionen vertrittst, aber bitte mach Dich erstmal über die Hintergründe kundig.

Wenn Sie draufkommen, dass das nur vorgeschobene Begründungen
zur Rechnungsoptimierung sind, wie offensichtlich hier, kann
man das durchaus verstehen. Normalerweise müsste schon der
Patient monieren, dass die Begründungen fehlerhaft sind.

Ja natürlich weil sowohl der Patient und auch der
Sachbearbeiter die medizinisch notwendige Inikation kennt
Jahre lang studiert hat usw… ^^

„Begründungen müssen laienverständlich und nachvollziehbar sein. Aus dem Begründungstext muss ersichtlich sein, auf welche der drei genannten Bemessungskriterien, bzw. auf welche „Schwierigkeit des Krankheitsfalls“ die Begründung gestützt ist.“

Man muss also kein Arzt mit Studium sein (in dem übrigens keine GOÄ-Abrechnungskunde gelehrt wird). Im Gegenteil, der Arzt muss das auch für Dummies klarmachen, warum er mehr Geld will.

Dies müsste der
Arzt eigentlich nicht machen da er nicht wie bei der GKV einen
Vertrag mit der PKV abgeschlossen hat, sondern nur der
Patient.

Wobei es sich eben aus dem Vertrag Arzt-Patient aus dessen
nebenvertraglichen Pflichten ergibt, dass er den Patienten bei
der Umsetzung seiner Ansprüche unterstützen muss.

NÖ ist ein reiner SErvice der Praxis, der Arzt kann nämlich
nichts dafür wo der PAtient versichert ist und was seine PKV
übernimmt oder nicht!

"Bei Überschreitung dieses Mittelwertes (2,3facher Satz) muss vom Arzt eine entsprechende Kurzbegründung in der Rechnung angegeben werden. Ist diese Kurzbegründung für den Patienten nicht ausreichend, muss der Zahnarzt auf Verlangen des Patienten die Begründung näher – auf dessen Wunsch schriftlich – erläutern. (Eine Schrifterfordernis kann aus der nebenvertraglichen Pflicht entstehen, wonach der Patient bei der Durchsetzung seiner Erstattungsinteressen zu unterstützen ist.).

Wenn der Patient eine nähere Erläuterung einer Begründung verlangt, bewirkt erst die abgegebene Begründungserläuterung die Fälligkeit der Rechnung."

Das was in Anführungszeichen steht hab übrigens nicht ich mir aus dem Finger gesaugt, sondern steht in der GOZ-Fibel der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

Grüße, Bernhard