Da seit der Pensionierung die Beihilfe auf 70% steigt, benötige ich nur noch zu 30% (bisher 50%) eine private Krankenversicherung.
Ich hätte erwartet, dass mein Monatsbeitrag genau prozentual entsprechend sinkt. Irrtum: ich zahle monatlich wesentlich mehr als ich es mir ausrechnete. Wie ist das zu erklären?
Hallo,
Gut.
Aber hast Du das auch der Krankenkasse mitgeteilt?
Oder hat das jemand anderes gemacht?
Oder nicht?
Dann solltest Du bei Deiner Krankenkasse mal nachfragen. Möglicherweise hat Du auch Post bekommen, in der es schon erklärt ist …
Gruß
Jörg Zabel
Wieviel % zahlst Du denn nun?
Da ja Fixkosten gleich bleiben, sollten es deutlich mehr als 60% sein.
Vielleicht mit dem Alter ?
ich habe mal gehört, dann steigen die Ausgaben für Krankenbehandlung an, weil ganz simpel, je älter, desto kränker.
Jammern nicht die PKVler im Alter über steigende , zum Teil unbezahlbare Beiträge ?
MfG
duck313
Hallo Axel,
du bist Privat Krankenversichert als Beamter.Schau doch einfach mal in deinen
Versicherungsvertrag, was diese PKV ab dem Zeitpunkt der Pensionierung als
Mindestbeitrag von dir dann haben will.
Im Gegensatz zu den Rentnern, deren KV-Beitrag sich nach der Höhe ihrer Rente orientiert,
nehmen die meisten Privaten Krankenversicherungen einen Mindestbeitrag
(der sich dann ab einer bestimmten Pensionshöhe sogar steigert).
Hallo,
vor der Pensionierung bestand wahrscheinlich ein „gesplitteter“ Versicherungsschutz; in der Form 30 plus 20. Richtig?
Die private Krankenversicherung muss bei der Beitragskalkulation Rückstellungen für das Alter einkalkulieren. Diese Rückstellungen machen einen nicht unerheblichen Teil des Gesamtbeitrages aus. Der Fachbegriff lautet „Alterungsrückstellungen“. Eine kurze Einführung sie hier:
Etwas ausführlichere Informationen zur Alterungsrückstellungen siehe Broschüre des PKV-Verbandes
https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/
Bei einem „gesplitteten“ Versicherungsschutz ist der 20%-Anteil des Schutzes mit geringeren Rückstellungen als der restliche Anteil des Versicherungsschutzes kalkuliert und ist dadurch (anteilig) preisgünstiger. Fällt der 20%-Anteil weg, so sinkt der Gesamtbeitrag entsprechend geringer. Möglich ist diese Kalkulation durch die Beihilfevorschriften Bund/Länder, die überwiegend zum Zeitpunkt der Pensionierung eine Erhöhung des Beihilfeanspruchs auf 70% vorsehen.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen: Beitragsanteile für „Beihilfeergänzungstarife“, etwaige Krankenhaustagegeldversicherungen oder die private Pflegepflichtversicherung bleiben, trotz erhöhtem Beihilfeanspruch, unverändert.
Soweit eine kurze, unvollständige Erläuterung zu der Thematik.
Gruß
J.K.
Hallo,
diese Antwort ist leider falsch.
Gruß
J.K.
Hallo,
ach ja ??
dann begründe es doch einfachm mal mit einem Auszug aus den Privat-Versicherungsbedingungen…
Hallo,
in meiner Antwort an den Fragesteller ist ein Link zur Seite des PKV-Verbandes; dort wiederum kann eine Broschüre zur Beitragskalkulation in der PKV eingesehen werden
Gruß
J.K.
Hallo,
das ist Bla Bla und sagt nichts darüber aus, was jemand als Pensionär als Beitrag zahlen muß.
Hallo,
das äh Bla Bla gibt zumindest einige kurze Einblicke in die Kalkulation der privaten Krankenversicherung. Konkrete Angaben zur Beitragshöhe für Pensionäre sind ohnehin nicht ohne weiteres möglich; die Beitragshöhe hängt von vielerlei Faktoren ab; hierzu zählen u.a. die für den/die Pensionär(in) massgeblichen Beihilfevorschriften, das (ursprüngliche) Eintrittsalter in die PKV; der Umfang des gewählten Versicherungsschutzes sowie (teilweise) das Geschlecht der Person. Der geneigte Leser möge sich ggf. mit der KVAV (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung) beschäftigen; auf den Seiten der Aktuarvereinigung (DAV) stöbern oder Herrn Dipl.-Math. Peter Schramm konsultieren.
Tschüss und Gruß
J.K.
Hallo Koenig,
du schwätzt nur rum
Natürlich sind konkrete Angaben zu den Beiträgen von
-Rentnern
-Pensionären
möglich.
Laut Gesetz beträgt der Beitragsanteil von Rentnern in der gesetzlichen
Krankenversicherung der Rentner(KVDR)
7,6 % während er für alle Privat versicherten 14,6 % beträgt.
Bei den in der KVDR versicherten Rentnern ist immer das tatsächliche Renteneinkommen
Beitragsrelevant.
Bei den Privtaversicherten (es sind ja nicht nur Pensionäre) dürfen die Versicherer
auch MIndestbeiträge nehmen.
Bei beiden Gruppen gibt es die Höchstversicherungsgrenze, nämlich die sogenannte
Beitragsbemessungsgrenze.
Hallo,
ein letztes mal…
Das ist falsch! Für Personen, die in der KVdR pflichtversichert sind, gilt ein, auf die gesetzliche Rente bezogener Beitragssatz von 7,3 % - für freiwillig in der KVdR versicherte Personen der genannte Beitragssatz von 14,6%. Jeweils zzgl. ggf. den Zusatzbeitrag der jeweiligen GKV. PKV-versicherte Rentner erhalten einen, auf die gesetzliche Rente bezogenen Beitragszuschuss i.H. von 7,3% der Rente.
Auch das ist falsch. Sowohl die genannten Mindestbeiträge als auch die Beitragsbemessungsgrenze haben Auswirkungen auf die Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nicht auf die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung (PKV).- Ausgenommen (PKV) Limitierungen im Standard- oder Basistarif. Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV und Mitgliedschaft in einer PKV sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Bei der GKV (Sozialversicherung) richtet sich die Beitragshöhe grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Stärke = Einkommen. Bei der PKV (Individualversicherung) richtet sich der Beitrag nach dem Risiko = Eintrittsalter, Versicherungsumfang, Vorerkrankungen, (teilweise) Geschlecht… Wem die elementarsten Unterschiede zwischen Sozial- und Individualversicherung nicht bekannt sind…sorry…der sollte besser die Füße ruhig halten und still sein.
Gruß
J.K.