Warum soll ich zwei Anträge ausfüllen ALG I

Folgender Sachverhalt:
ich habe mich im Juni '10 bei der Agentur für Arbeit „abgemeldet“, da ich mit der Vermittlungleistung nicht einverstanden war (=> gelernter Bankkaufmann, 27, soll Berwerbungstrainings zur Wiedereingliederung mitmachen…weil ich ja nich weiß wie man ne vernünftige Bewerbung schreibt =D lange story).Jedenfalls habe ich dann eine „geringfügige Beschäftigung“ aufgenommen, um diesen Repressalien (sie machen das nich = wir streichen ihnen das Geld) aus dem Weg zu gehen und selbst nebebei was besseres zu finden, was auch kurz darauf geglückt ist.
Ich bekam eine Zusage für nen - wenn auch befristeten - besser bezahlten job. Zwischen diesen beiden Arbeitsgelegenheiten gab es jedoch nen Zeitraum der Ungewissheit, für den ich vorsorglich nochmal beim Amt war und nen Antrag abgeholt hab. Diesen hab ich jedoch nie ausgefüllt und abgegeben, da ich finanziell auch ohne irgendwie über die Runden kam. Jetzt da die Befristung auslief bin ich wieder zum AA um erneut nen Antrag abzuholen. Ausgefüllt und mit den nötigen Unterlagen versehen, hab ich das ganze abgegeben und bekam ihn wieder zurück mit der Aufforderung, den nie ausgefüllten Antrag zu vervollständigen und mit den Arbeitsbescheinigung etc der „Minijob“-Firma einzureichen, da eine abschließende Bearbeitung sonst nich möglich sei.
Ich hab die SGB’s jetzt schon rauf und runterstudiert, um mir das nötige know-how anzueignen und mich vor irgendwelchen Amtsspielchen zu schützen. Soweit ich weiß, sind „geringfügegige Beschäftigungen“ doch gar keine Bemessungsgrundlagen und haben somit gar keine Auswirkungen auf die Entscheidung. Das Amt weiß, dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelte! Der befristete Job spielt da vllt schon eher eine Rolle, wobei die dafür nötigen Unterlagen alle vorliegen.
Und ich hab auch schon rausgefunden, dass der Antragsteller, also ich, laut §118 SGB III Abs 2 bis zur Entscheidung über den Antrag (der ja nie ausgefüllt und auch nicht abgegeben wurde, somit noch darüber zu entscheiden ist) bestimmen kann, dass der Anspruch nicht/zu nem Späteren Zeitpunkt entstehen soll. Heißt doch für mich, dass ich durch die Nichtabgabe bestimmt habe, dass der Anspruch nicht Entstehen soll.
Die eigentliche frage, die ich mir stelle ist: warum brauchen die beide Anträge für eine Entscheidung…??? Mein Ursprünglicher Anspruch, also der von vor der beiden Jobs besteht ja noch in Höhe von ca 70 tagen (Habe zwischendurch mal nachgefragt, weil ich mit dem Gedanken der Selbstständigkeit spiele und das für die Förderung ausschlaggebend ist)

Vllt hat ja jemand auch schon Erfahrung mit so’nem Sachverhalt gemacht und kann mir zwei drei Tipps geben…mir raucht nämlich schon der Kopf von den ganzen Paragraphen =D

vielen Dank im Vorraus…
…tomtom.

Hallo tomtom

kurz und bündig: du bist durch die erste Antragstellung,wenn auch nicht abgegeben, bereits bei der ARGE registriet. Auch die geringfügige Beschäftigung zählt bei der Berechnung des ALG I mit dazu.
Somit solltest Du schon beide Anträge abgeben, um einen höheren ALG I Satz zu bekommen.
Ausschlaggebend sind auch die Versicherungszeiten, welche Du später für die Rente benötigst, da Du sonst Lücken im Versicherungsablauf hast.
Diese Lücke schließt die Arge, da bekommst Du die Zeit der Geringfügigen Beshäftigung nachgewiesen.
Im Übrigen kannst Du solche Maßnahmen ablehnen ohne eine Kürzung des ALG I Satzes. Erst bei der dritten Ablehnung darf gekürzt werden.
karli3

Keine Ahnung was die geritten hat. Ämter hängen sich aber mit extremste Lieber an solche Nichtigkeiten. Haben Sie mal gefragt warum das Amt so auf den alten Antrag beharrt?

Kann da leider nicht weiter helfen.

hallo karli…

…soweit ich deiner ausführung entnehme, läuft alg I und II in deiner region über die selbe instanz…die arge. das ist hier bei mir nicht der fall. alg I wird durch das arbeitsamt und alg II durch die arge abgefertigt.

aba zum hauptproblem: ich habe mich ja vor antritt der geringfügigen beschäftigung beim (in meinem fall) arbeitsamt abgemeldet. sprich gar keine leistungen mehr bezogen, da mir der ganze wirbel seitens de amtes zu viel war. die haben bei mir also schön ein häkchen hintergemacht: vermittelt! kam denen und auch mir zu gute :wink:

soweit so gut…da der job aba auch nich grad die erfüllung war habe ich ihn wieder aufgegeben und mich anderweitig umgeguckt. hab auch schnell antworten auf meine bewerbungen bekommen. jedoch wusste ich anhand der antworten immernoch nich ob ich auch eingestellt werde. deswegen bin ich dann erstmal zum amt und hab mir nen antrag geholt. der dann aber in meinen augen hinfällig wurde, da ich zwei wochen später anfangen sollte zu arbeiten. klar hätte manch ein anderer das geld auch noch mitgenommen, aber ich dachte mir, die sind so schon viel zu sehr mit ihren ganzen arbeitslosen und abfertigungsmaßnahmen beschäftigt, da muss ich nich auch noch arbeit machen :wink:

ich dank dir trotzdem für deine antwort…

ich bin ja auch dafür, dass vater staat sein geld so gut es geht zusammenhält und ordentlich haushaltet. jedoch sehe ich mich nicht als sozialschmarotzer an der auf gedeih und verderb sich auf öffentlliche zuwendungen verlässt/darauf ausruht.

aber um mal sachlich zu bleiben:
ich bin heut mit dem zurückgeschickten antrag (zu demmir gesagt wurde ich solle den vorherigen auch mit einreichen) zum amt und hab mir den sachbearbeiter gegriffen, der mit mir die aufnahmeprozedur vollzogen hat. in dem gespräch sagte er mir ja auch ich brauche bloß diesen antrag samt der unterlagen vom letzten job (also nich dem „minijob“) einreichen, was ich auch getan hab. ich hab vorher noch explizit nachgefragt: und das ist auch alles was ich einreichen und ausfüllen muss? was dann auch bejat wurde. er guckte mich jedenfalls ganz verwundert an als ich mit dem „abgewiesenen“ antrag vor ihm stand und die sachlage schilderte. damit da nich nochmal so’n ding kommt, hab ich auch gleich den „geringfügigen beschäftigungsvertrag“ mitgebracht, welcher dann in kopie den sachen beigelegt wurde.

jetzt bleibt nur noch daumendrücken und hoffen, dass denen nich noch was anderes einfällt… =D

Hallo.
So ein Fall kam mir bisher nicht vor.
Verständlich ist natürlich schon, dass die Agentur von allen Ihren letzten Arbeitgebern eine Arbeitsbescheinigung will.
Wenn nicht dann probieren Sie es mit einer schriftlichen Verzichtserklärung für den vergangenen Zeitraum.

hallo,

sofern die arbeit für eine neuberechnung der leistung relevant wäre, kann ich das schon verstehen, doch ist sie ja nicht. es handelt sich ja um eine „geringfügige beschäftigung“.

was mich jetzt aber interessiert:
was hat das mit der verzichtserklärung auf sich…?
wer verzichtet da auf was…?
lese jetzt nämlich zum ersten mal von sowas.

…vielen dank!

hallo tomtom,
natürlich ist arge und arbeitsamt bei uns auch zwei verschiedene schienen. aber auch bei alg 1 bist du ja für die zeiten der nichtbeschäftigung versichert. es ist ja auch schön wenn man nicht von denen abhängig ist und für geraume zeit selber klar kommt, aber du tust dir keinen gefallen damit da dir einfach die versicherungszeiten fehlen. und im schlimmsten fall trägst du auch noch deine krankenkosten selber, denn wenn du keinen arbeitgeber hast, ist das arbeitsamt dein arbeitgeber und zahlt die krankenversicherungsbeiträge,rentenversicherung, pflegeversicherung und arbeitslosenversicherung.
in deinem fall kann es dir passieren, das sich die krankenversicherung bei dir meldet und dir die mitgliedschaft kündigt und die fehlenden beiträge nachfordert.
nachträglich ist da nichts mehr zu machen da immer der tag der antragstellung zählt.
karli3

Abschließend:

nachdem ich meinen zweiten antrag mit der bitte um ausfüllen des ersten antrags zweimal wiederbekommen hab, war bei mir der spaß vorbei!
ich hab der netten sachbearbeiterin zwei drei nette seiten geschrieben, in denen ich ihr die ganze situation mal geschildert und an ihre menschliche seite hinter dem beamtentum appelliert hab.
abschließend hab ich mich noch auf die erfüllungsvorraussetzungen und mein recht in § 118 sbg III abs 1 und 2 berufen, was die ganze sache wahrscheinlich (auch) erleichtert hat…

…falls jemend also auch mal in diese situaion kommen sollte (ich wünsch es keinem) is das ne ganz gute hilfe…

…vielen dank nochmal an die zahlreichen klärungsversuche :wink: