Also Blue night, es ist vollkommen richtig, was bisher geschrieben wurde. Die SV-Beiträge werden bei der Ermittlung des zuvwersteuernden Einkommens, vom Einkommen abgezogen. Das heißt nur,dass man dieses Geld nicht mehr versteuern muss. Für die SV-Systeme ist dies föllig irrelevant. Die bekommen das gleiche.
Nur das Stueraufkommen aus der Einkommensteuer sinkt.
Die Aussage, dass davon die Besserverdeinenden profitieren stimmt auch, weil von einer Steuervergünstigung kann man nur profitieren, wenn man Steuern zahlt. Und die unteren 20% der Bevölkerung mit den niedrigtsen Einkommen zahlen ja keine Steuer, die man ihn erstatten könnte.
WARUM tut man das?! Die Argumentation des BVerfG war, dass die SV-Beiträge als Ausgaben zur Existenzsicherung anzusehen sind. Weil der Staat nicht das Recht hat, durch eine Steuer die Existenzgrundlage zu entziehen, gibt es ja auch den Grundfreibetrag(7664€).
Das BVerfG erkannte nun an, dass die SV-Beiträge ja keine sinnlosen Konsumausgaben seien, die der Arbeitnehmer ja nur aus Spaß zahlt, sondern als Sicherung der Existenz im Alter z.B. im Falle der Rentenversicherungsbeiträge.
Im Rahmen einer nachgelagerten Besteuerung der Renten finde ich es auch aus Gerechtigkeitsgründen gut, dass es so ist. Wir lassen die Beträge Steuerfrei und dafür wird die Rente selber besteuert.
Davon haben die Arbeitnehmer viel, weil im progressiven Stuertarif, wie wir ihn in der ESt haben, die Steuerersparnis im Arbeitsleben größer ist als die Steuerzahlung im Rentenalter.
grüße