Jemand wohnt noch zur Untermiete bei Freunden.Haben dem Vermieter aber noch nichts gesagt weil er im mai wieder auszieh , er aber schon länger als 3 Monate dort wohnt und deshalb eigentlich meldepflichtig?!
Jetzt will die Hausverwaltung wissen warum 3 Namen an der Klingel/Briefkasten stehn?
Was kann man da sagen?..Ohne das man zu viel sagt.
Bitte um Hilfe
Danke ; )…
Jetzt will die Hausverwaltung wissen warum 3 Namen an der
Klingel/Briefkasten stehn?
Huhu!
Für mich klingt das eher nach einer rhetorischen Frage der Verwaltung. Die werden sicher schon wissen, dass da jemand mehr als nur eine Woche zu Besuch ist. Daher denke ich nicht, dass Verschweigen oder Ausreden da viel ausrichten können. Mein Tipp: So sagen, wie es ist. Evtl ein wenig auf die Tränendrüse drücken, dass er unterkommen musste, aber auf jeden Fall wahre Angaben machen. Kann ja durchaus auch für die Nebenkosten relevant sein.
PS: Halbwissen, vielleicht gibt es ja auch gar keine Auskunftspflicht, aber ich nehme an, selbst wenn dem so ist, wird das die Situation sicher nicht entschärfen.
Liebe Grüße!
Teilantwort
Was kann man da sagen?
Mein Freund xxx yyy ist zur Zeit im Praxissemester im Ausland mit angehängtem Urlaub, hat natürlich seine Wohnung nicht mehr und so kommt die Post sicher zu mir.
Gruß
Stefan
Ich denke mir so ob man den jede Frage beantworten muss, die einem ins Haus flattert.
Und wie würde es sich verhalten, wenn einen das Schreibe nicht erreicht hätte? (Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Post selbst Einschreiben mit Rückschein verliert.)
Grüße
oohpss
Ich denke mir so ob man den jede Frage beantworten muss, die
einem ins Haus flattert.
Du glaubst also nicht, dass der Vermieter vom Mieter Auskunft verlangen darf, ob vertragswidrige Untervermietung betrieben wird?
Und wie würde es sich verhalten, wenn einen das Schreibe nicht
erreicht hätte? (Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Post
selbst Einschreiben mit Rückschein verliert.)
Dann wäre das Schreiben eben nicht angekommen…
Du glaubst also nicht, dass der Vermieter vom Mieter Auskunft
verlangen darf, ob vertragswidrige Untervermietung betrieben
wird?
???
Was soll dass denn?
Ich bin doch gegenüber niemanden zur Auskunft verpflichtet, wenn mich jemand fragt ob ich vertragswidrig handle.
Selbst wenn mir vertragswidriges Handeln vorgeworfen wird, muss ich mich doch nicht gegenüber einer privaten Instanz äußern.
Um mich zu einer Äußerung zu bewegen, gibt es hinreichen dokumentierte Vorgehensweisen.
Dann wäre das Schreiben eben nicht angekommen…
Eben.
Insofern könnte man das Schreiben in die Tonne schmeissen, wenn man es erhalten hätte …
Grüße
oohpss
Guten Tag,
die Grenzen bzgl. der " Besuchszeiten " sind wohl je nach Situation
unterschiedlich.
Der längere Besuch " der alten Mutter " dürfte sich wohl nicht als
Problem darstellen; jedoch ist " das kurzfristige Unterkommen " von
Freunden ! mittlerweile zur mietrechtlichen " Seuche " geworden.
Dies deshalb, weil vorallem in Ballungszentren ein reges Angebot von "Teilüberlassungen / verdeckten Untervermietungen " stattfindet.
Da in vielen Mietverträgen die Nebenkosten noch nach Personenanzahl geregelt werden, sind die übrigen - ehrlichen - Mitbewohner wieder die Dummen. Man könnte auch von Betrug reden, wenn der Hausverwaltung ( diese ist der Vertreter des Wohnungseigentümers ! )- entgegen der mietvertraglichen Regelung - eine bewußt falsche - oder keine ( Lüge bezüglich des nicht zugegangenen Briefes ) Auskunft erteilt wird.
Offenheit und ehrliche Darstellung wird manchmal auch geachtet.
Probierts mal !