Warum Steuernachzahlung trotz Steuerklasse6?

Hallo!
Ich habe letztes Jahr in meinem Hauptjob 22St auf Lohnsteuerklasse1 gearbeitet. Ab August habe ich dann noch eine zweite Stelle mit 25 st / Woche angenommen, die auf Lohnsteuerklasse 6 läuft. Da bekam ich dann zu hören, bei Klasse6 gibts ja dann bei der Steuer wieder was zurück. Bei einem Bruttoarbeitslohn von 1.063 mtl. habe ich, bei Lohnsteuerklasse6 knapp 700 Euro raus bekommen. Jetzt habe ich den Steuerbescheid bekommen und muss knapp 500 Euro nachzahlen. Haltet ihr das für ralistisch? Sollte ich widerspruch einlegen und den Bescheid prüfen lassen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnten.
Vielen Dank und viele Grüße!

Rechtsmittel wäre hier, genau wie auf dem Bescheid steht, der Einspruch. Der wird aber ins Leere gehen, wenn Du nicht sagst, an welcher Stelle Du aus welchem Grund den Bescheid angreifst.

Du musst den Bescheid selber prüfen.

Das geht am leichtesten, wenn Du nicht an so einen Bullshit glaubst:

sondern Punkt für Punkt schaust, ob der ESt-Bescheid passt oder nicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Es ist nicht undenkbar.

Die Steuer funktioniert im Prinzip so, daß du für die ersten knapp 9000€ keine Steuern in Klasse 1 zahlst, und ab da von jedem einzelnen Euro etwas mehr. Vom 10.000sten € gehen 16Ct weg, vom 55.000sten Euro 42Ct. Ab da bleibt es dann bei 42Ct für jeden weiteren Euro.

In Steuerklasse 6 steigt die Steuer auch von Euro zu Euro an, allerdings schon ab dem allerersten Euro. Ich hab auf die Schnelle keine Zahlen gefunden, aber nimm mal an, du würdest auf den ersten Euro in Klasse 6 auch 16Ct zahlen. Wäre das dein 55.001ster Euro in Klasse 1, hättest du darauf 42Ct bezahlt. Somit hast du mit diesem Euro in Klasse 6 weniger Steuern gezahlt, als wenn du nur Klasse 1 hättest. Daher müsstest du nachzahlen.

Das war ein sehr grober Überblick, in der Realität kommt da noch so einiges zu.

Und du schreibst nicht, wieviel du genau in welchem der Jobs verdient hast, das bräuchte man aber mindestens für ne Aussage, ob deine Nachzahlung plausibel ist.

Du glaubst ja gar nicht, wie weit dieser Bullshit verbreitet ist. Traurig, aber wahr. Meine Schüler fallen immer aus allen Wolken, wenn ich ihnen mal kurz 'ne Beispielrechnung vorsetze, um auf solche Nachzahlungen zu kommen, was überhaupt nicht schwierig ist, wie du ja weißt.

Soon

Ach, schon - eigentlich.

Das schönste Ferienerlebnis war aber, als mir in den 1990er Jahren mal ein Marokkaner, sich in Mainz als Kurierfahrer selbständig gemacht hatte, erklärte, dass es in Deutschland ein Gesetz gibt, nach dem selbständige Unternehmer in den ersten zwei Jahren ihrer Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit sind, und deswegen die Hälfte von dem falsch sei, was ich für ihn gemacht hatte.

Ich hab eine Weile gebraucht, bis ich draufgekommen bin, wovon er sprach, aber eigentlich ist es ganz einfach.

Schöne Grüße

MM