Warum streichen die Leistung bei 400 €

Hallo,

wer kann mir genauere Informationen geben?
ich wohne in Hürth bei Köln und habe einen 400 € Job in Münster bei meinem Freund angefangen.
Bei nächsten Amtstermin sagte mir der Fallmanager mir ständen keine Hartz IV Leistungen mehr zu, da ich soweitt weg arbeite.

Bevor ich den Job annahm habe ich einen anderen Fallmanager gehabt und dieser sagtte es sei Kein Problem.

Jetzt kann ich meine Miiete nicht mehr zahlen und mir auch das arbeiten nicht mehr leisten, was kann ich tun und gibt es überhaupt eine Möglichkeit zumindest die Miete anteilig gezahlt zu bekkommen?

Danke

Hallo lili maus. Irgendwie kann ich deine Frage nicht verstehen. heisst das jetzt das du bei deinem freund in Münster Wohnst solange du dort Arbeitest, oder hast du sdort eine Zweit Wohnung ? Wie auch immer, wenn du so weit enfehrnt einen job annihmst, geht die arge davon aus das du auch an diesem Ort Wohnst. Wenn du dort eine Zweitwohnung hast, dann hast du eh keinen anspruch mehr auf Sozialleistungen. Und wenn du nur bei deinem Freund Wohnst dann ist die Arge Münster für dich zuständig. Denen du aber alle unterlagen Vorzeigen musst. Mietvertrag, Stromkosten, Meldebestätigung usw. ich hoffe ich konnte dir etwas helfen ! Gruß . Friedel Aus Köln

Hallo,
sofort schriftlichen Widerspruch einlegen , da die, die Wohnung zahlen müssen, du bist ja nicht in einer Wohnggemeinschaft usw. die können nur die 400€ angleichen vom Sozialgeld, aber nicht gleich alles streichen, ansonsten drohen Sie damit dass Sie den Job nicht mehr machen können, dann müssen sie wieder alles zahlen, es geht auch über das Sozialgericht, da kannst du im Internet nachschauen unter gegen hartz4 da gibt es auch Anwälte die da weiter helfen.
Alles gute und nicht unterkriegen lassen, des wollen die,bzw. der Staat…
Liebe Grüße
elfie750

Hallo

ich wohne in Hürth bei Köln und habe einen 400 € Job in Münster bei meinem Freund angefangen. Bei nächsten Amtstermin sagte mir der Fallmanager mir ständen keine Hartz IV Leistungen mehr zu, da ich soweit weg arbeite.

Kann es sein, dass bei der Angelegenheit noch ein paar wesentliche Informationen von dir fehlen ? Es ist eher unwahrscheinlich, dass der Ort des Arbeitsplatzes als Begründung für die Beendigung des Leistungsanspruchs genannt wurde :wink:

Voraussetzung für den Bezug von ALG2 ist Bedürftigkeit. Man ist verpflicht, alles Zumutbare zu tun, um seine Bedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Die Bedürftigkeit fällt dann weg, wenn /sobald man seinen Bedarf (=Regelsatz + angemessene Unterkunftskosten + eventuelle Mehrbedarfe) mit seinem eigenen Einkommen plus ALG2-vorrangigen Ansprüchen (wie z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag) decken kann. Solange du deinen Bedarf noch nicht decken kannst, bist du bedürftig und hast grundsätzlich Leistungsanspruch.
Deckst du durch vorhandene Einkommen plus den 400 Euro-Job deinen Bedarf selbst, hast du keinen Anspruch auf ALG2 mehr. -

Wenn wir hier von Münster in Westfalen reden, sind das um die 130 km (?) Entfernung - pro Weg. Da stellt sich zwangsläufig als Erstes die Frage, wie die Pendel- Fahrtkosten zum Job finanziert werden von jemandem, der (bei „vollen“ 400 Euro Lohn) gerade mal 160 Euro Freibetrag dafür zur Verfügung hat.

Wie auch immer: Du unterliegst der Erreichbarkeitsverordnung. Sofern du weiterhin täglich postalisch zuhause erreichbar bist, ist grundsätzlich nichts gegen einen Job in einer anderen Stadt einzuwenden. Wenn du dich überwiegend in Münster aufhältst, müsstest du dich dort anmelden (und dein jetziges Jobcenter wäre nicht mehr zuständig).

So oder so: Es muss ja ein entsprechender rechtsmittelfähiger Bescheid mit Nennung der konkreten Rechtsgrundlage für die Änderung / Leistungseinstellung ergangen sein. Und darin steht sicherlich nicht: „Sie haben keinen Leistungsanspruch mehr, weil Sie außerhalb Ihres Wohnorts jobben“… :wink:

Ohne vollständige Hintergrund-Infos von dir kann man leider nur im Nebel stochern.

LG

Hallo,

hast du was schriftlich von deinem, früheren Fallmanager? Wenn du den Namen hast beruf dich mal auf den. Ansonsten musst du aufhören zu arbeiten oder umziehen.

Gruß

Das ist doch Käse. Du darfst nur bei Deinem Freund nicht wohnen. Ausserdem darfst Du von den 400,- € eh nur 160,- behalten, den Rest kürzt das Jobcenter.

Hallo.
Der spinnt ja, der Römer! Also das Amt verlangt ja sogar, dass man bis zu 120 km eine Strecke zur Arbeit in Kauf nimmt! Der soll Nachhilfe nehmen! Hingehen und gegen seinen Entscheid, den du ja auch sschriftlich hast, Widerspruch einlegen! Wenn du das selber dir nicht zutraust, nimm einen Anwalt! Kosten: Du bist Hartz4-Niveau - also kommen KEINE Kosten auf dich zu! Erkundige dich aber vielleicht vorher, welcher Anwalt bei Euch dort gut ist! lass dich nicht entmutigen! Und wenn dein Einkommen zu hoch ist, dann kannst/musst du Wohngeld beantragen!