Warum trägt der arbeitgeber die beiträge zur unfallversicherung zu 100% ?

hallo, hätte da mal eine frage, finde irgend wie dazu nichts im netz.

warum trägt der arbeitgeber die beiträge zur unfallversicherung zu 100% ??? bzw. alleine???

Hallo Schumi1982,

die Unfallversicherung ist schon eine recht alte Sozialversicherung und soweit ich mich erinnere wurde früher schon, bei der Installation, festgelegt, dass die Arbeitgeber diese Leistung für Ihre Arbeiter erbringen müssen.

Damals gab es ja überwiegend körperliche Arbeit und da der Unternehmer den Profit hat durch die (teilweise auch gefährliche Arbeit, z. B. Bergbau) muss er als Gegenleistung für die Absicherung nach einem Unfall sorgen.

Gruß aus Berlin

Alex Haid
Versicherungsmakler

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weil das Gesetz es so will!!

seien Sie doch froh dafür nix bezahlen zu müssen!!

die Leistungen reichen aber leider nicht aus und darum müssen Sie sich um eine private ergänzung kümmern die Ihre Lücke schließt!!

stehe Ihnen gerne zur Verfügung und unterbreite auch ein direkt auf Sie abgestimmtes Angebot!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Hallo,
Unfallversicherung würde ich das nicht nennen,
es handelt sich um die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Diese übernimmt die finanzielle Absicherung bei Berufsunfällen oder Unfällen auf den Weg zur Arbeit.
Grüße
Alex

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warum trägt der arbeitgeber die beiträge zur
unfallversicherung zu 100% ??? bzw. alleine???

weil er sich so eine eigene private Unfallversicherung spart die sein Risiko übernimmt dann zahlen zu müssen, wenn der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern haften würde.

die Gesetzliche UV spart so die Firmen- UV des Arbeitgebers sodaß der Arbeitgeber sowieso eine Unfallversicherung bräuchte.

Gruß

Jürgen

Hallo,

ich gehe davon aus, dass von der GESETZL. Unfallvers. die Rede ist.
Es ist anzunehmen, dass dies so ist, weil es der Gesetzgeber so wollte.
Wenn dir das nicht gefällt, kannst du ja deinen Arbeitgeber fragen, ob du dich auf freiw. Basis mit 50% beiteiligen darfst :smile:

Gruß Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo!
Das hat etwas mit der Ablösung der
Unternehmerhaftpflicht zu tun:

Vor der Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung
richteten sich Schadensersatzansprüche des
Arbeitnehmers nach einem Unfall im Betrieb gegen den
Arbeitgeber. Wollte der Arbeitnehmer Schäden wie
Arztkosten oder Schmerzensgeld ersetzt haben, musste er
beweisen, dass der Arbeitgeber den Unfall verschuldet
hatte - ein Nachweis, der oftmals nicht gelang.

Seit der Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung
richten sich die Ansprüche des Arbeitnehmers
ausschließlich gegen die Berufsgenossenschaft als
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit wurde
die soziale Absicherung der Arbeitnehmer nach einem
Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit auf eine
solide, allgemein verbindliche Basis gestellt.
Auch (oder gerade für Ihn)für den Unternehmer hat die
Ablösung der Haftpflicht Vorteile:
Sie befreit ihn von dem wirtschaftlichen
Risiko und drohenden Ruin durch Schadensersatzklagen
betroffener Arbeitnehmer.
Wahrscheinlich ist das der Grund, dass beschlossen wurde,
dass die Arbeitgeber die Unfallversicherung zu 100 % zu
übernehmen haben.
Ich hoffe, das hilft dir ein wenig?!

Hallo Schumi1982,
nun…es war einmal…
Mit geschichtlichen Jahreszahlen habe ich es leider nicht so genau…
Bis etwa 1840 hatten Arbeitnehmer ein Problem wenn sie auf der Arbeit verunfallten und waren auf sich allein gestellt. Wenn man an die Zeit der Industralisierung denkt passierten damals ganz schön viele und vor allem schwere und tödliche Unfälle (vor allem in Bergwerken etc.). Den Familien ging es dann recht schlecht, wenn der Vater, Mann und Ernährer ausfiel (im schlimmsten Falle verstarb).

Die verunfallten oder Hinterbliebenen konnten nur versuchen, den Arbeitgeber zu verklagen. Das war extrem schwierig - damals gab es noch viel hörere Anforderungen für Schadensersatzansprüche.

Nun gab es den „Reichskanzler Bismark“, der dieses Problem erkannte und Überlegungen für eine Absicherung der Arbeitnehmer im Falle eines Unfalles auf der Arbeit anstellte.

Da wurde die gesetzliche Unfallversicherung ins Leben gerufen.
Ziel. Ablösung der Unternehmerhaftpflicht.
Die gesetzlichen UV-Träger wurden in das Deutsche Sozialversicherungssystem eingegliedert, damit die Arbeitnehmer nicht mehr ihren Arbeitgeber verklagen mussten. (Ein Hintergrund…verklagst Du den eigenen Arbeitgeber…fliegste raus…zumindest bis 1840 oder so).

Die UV-Träger prüfen also berechtigte Ansprüche und entschädigen sie.

Die UV-Träger sind also - wenn man so will - eine Haftpflichtversicherung der Arbeitnehmer, die dann Eintritt, wenn ein Arbeitnehmer verunfallt.
Warum die Arbeitgeber die Beiträge alleine zahlen?
Nun, wenn Du eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast…wer zahlt den Beitrag?
Du - alleine :smile:

Ich hoffe, ich konnte Dir Deine Frage beantworten.

Gruss

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hallo,
grundgedanke der gesetzlichen unfallversicherung ist die sogenannte „ablösung der unternehmerhaftung“. bevor bismarck in seiner kaiserlichen botschaft die grundsteine der gesetzlichen sozialversicherung gesetzt hatte, waren die unternehmer für unfälle von arbeitnehmern, die in ihren betrieben eintraten schadensersatzpflichtig. das konnte bei einem schweren arbeitsunfall den finanziellen ruin des arbeitgebers bedeuten. zum anderen musste jedoch der arbeitnehmer auch ggü. dem abeitgeber die schadensersatzpflicht durchsetzen, was jedoch dem „normalen“ bürger früher schwer möglich war.
heute tritt bei einem arbeitsunfall/wegeunfall/berufskrankenheit die gesetzl. uv ein, d.h. der arbeitnehmer hat keinen anspruch mehr ggü. dem arbeitgeber, sondern ggü. dem uv-träger. vereinfacht gesagt kauft sich der arbeitgeber mit den beiträgen zur uv von der schadensersatzpflicht gegen ihn frei. daher hat er auch den vollen beitrag zu zahlen ! es steht zwar immer wieder zur diskussion hieran änderungen vorzunehmen, insbesondere auch unter berücksichtigung der wegeunfälle, welche ausserhalb des einflussbereiches der arbeitgeber liegen, bislang konnte sich die politik jedoch noch nicht zu einer änderung durchringen !
ich hoffe hiermit etwas geholfen zu haben !?
gruß

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Hallo,

das beruht auf der sog. „Ablösung von der Unternehmerhaftpflicht“. Anno 1885, als die Industrialisierung in vollem Gange war und von Arbeitsschutz noch nichts zu sehen war, herrschten in den Fabriken fürchterliche Bedingungen und es gab in jeder Arbeitsschicht dutzende Unfälle. Wenn jemand damals eine Hand in einer Maschine verlor, so konnte er einen Schadensersatzanspruch nur bei seinem Arbeitgeber, dem die Maschine gehört, geltend machen. Eine Situation, die - wie man sich vorstellen kann - weder für den Arbeitnehmer, noch den Arbeitgeber sehr angenehm war. Es galt - vereinfacht gesagt, das Verursacherprinzip, d. h. es haftet der, der schuld ist. Diese Situation war so problematisch, daß der gute alte Reichskanzler Bismarck die Berufsgenossenschaften einführte. Zur Finanzierung sollten die Arbeitgeber einen Beitrag an die Berufsgenossenschaft zahlen, dafür aber auch von der Haftpflicht bei Arbeitsunfällen befreit sein. Dies ist die „Ablösung von der Unternehmerhaftpflicht“. Weil also die Unternehmer durch die BG von der Unternehmerhaftpflicht befreit sind und die BG quasi deren Haftpflicht übernimmt, zahlen die Unternehmer den Beitrag hierfür auch alleine.

Gruß

Wolfgang

hallo, hätte da mal eine frage, finde irgend wie dazu nichts
im netz.

warum trägt der arbeitgeber die beiträge zur
unfallversicherung zu 100% ??? bzw. alleine???

Darum:
SGB VII § 150 Beitragspflichtige
(1) Beitragspflichtig sind die Unternehmer, für deren Unternehmen Versicherte tätig sind oder zu denen Versicherte in einer besonderen, die Versicherung begründenden Beziehung stehen. Die nach § 2 versicherten Unternehmer sowie die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und § 6 Abs. 1 Versicherten sind selbst beitragspflichtig.
(2) Neben den Unternehmern sind beitragspflichtig
1.die Auftraggeber, soweit sie Zwischenmeistern und Hausgewerbetreibenden zur Zahlung von Entgelt verpflichtet sind,
2.die Reeder, soweit beim Betrieb von Seeschiffen andere Unternehmer sind oder auf Seeschiffen durch andere ein Unternehmen betrieben wird.
Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 Genannten sowie die in § 130 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 genannten Bevollmächtigten haften mit den Unternehmern als Gesamtschuldner.
(3) Für die Beitragshaftung bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt § 28e Abs. 2 und 4 des Vierten Buches und für die Beitragshaftung bei der Ausführung eines Dienst- oder Werkvertrages im Baugewerbe gelten § 28e Absatz 3a bis 3f sowie § 116a des Vierten Buches entsprechend. Der Nachunternehmer oder der von diesem beauftragte Verleiher hat für den Nachweis nach § 28e Absatz 3f des Vierten Buches eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Unfallversicherungsträgers vorzulegen; diese enthält insbesondere Angaben über die bei dem Unfallversicherungsträger eingetragenen Unternehmensteile und diesen zugehörigen Lohnsummen des Nachunternehmers oder des von diesem beauftragten Verleihers sowie die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge.
(4) Bei einem Wechsel der Person des Unternehmers sind der bisherige Unternehmer und sein Nachfolger bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Wechsel angezeigt wurde, zur Zahlung der Beiträge und damit zusammenhängender Leistungen als Gesamtschuldner verpflichtet.

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Also ich arbeite zwar in der gesetzlichen Unfallversicherung, aber die Frage hatte ich noch nie, auch nicht während der Ausbildung. Aber es ist eine berechtigte Frage. Ich kann mir das nur so erklären, dass es daran liegt, dass der Unternehmer ja die Arbeit anbietet, bei welcher das Risiko eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit besteht.
Der Arbeitnehmer folgt ja lediglich seiner Verpflichtung dem Arbeitgeber gegenüber. Sollte ein Arbeitnehmer mutwillig den Schaden herbeiführen, können sich ja die Kosten auch anteilig wiedergeholt werden.

Guten Tag,

Es handelt sich bei der Unfallversicherung um eine Umlage aller Arbeitgeber.

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich ausschließlich aus den Beiträgen der Unternehmer. Die Versicherten zahlen keinen Beitrag. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu den anderen Zweigen der deutschen Sozialversicherung, in denen die Beiträge paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhoben werden. Eine Änderung des BG-Beitrags hat also keine Auswirkungen auf das Nettoarbeitsentgelt der Arbeitnehmer, wohl aber auf die Lohnnebenkosten der Unternehmer.

Im Gegenzug sind die Unternehmer grundsätzlich von jeder Haftung gegenüber ihren Arbeitnehmern freigestellt. Bei Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen haben die betroffenen Versicherten keine Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmer. Sie müssen sich an die Berufsgenossenschaft wenden.

Dieser Grundsatz besteht seit In-Kraft-Treten des ersten Unfallversicherungsgesetzes im Jahr 1885. Er ist kennzeichnend für die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland.

hallo, hätte da mal eine frage, finde irgend wie dazu nichts
im netz.

warum trägt der arbeitgeber die beiträge zur
unfallversicherung zu 100% ??? bzw. alleine???

Hallo. Ganz einfach- die die gesetzliche Unfallversicherung nur für Unfälle gilt, welche auf der Arbeit oder auf dem direwkten Weg zur oder von der Arbeit passieren.
Dadurch, dass du auf Arbeit fährst, hast du ein erhöhtes Risiko bzw. auch auf der Arbeit ist dein Risiko höher als wenn du auf dem Sofa zu Hause liegst (obwohl ja bekanntlich die schlimmsten Unfälle in den eigenen 4 wänden passieren:wink: ) und deswegen wurde vom Gesetzgeber festgelegt, das dein AG die Beiträge dafür zahlt.

VG

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Lieber Anfrager,

die gesetzliche Unfallversicherung wurde 1884 gegründet
und ist seit damals auch eine Art Haftpflichtversicherung für ihre Mitglieder (die Unternehmer), d.h. sie stellt die Unternehmer von der Haftung gegenüber ihren Arbeitnehmern bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten weitgehend frei.
Damals war der Gesetzgeber der Meinung, daß die Unternehmer die Unfalllast bzw. die Beiträge allein tragen sollen und dabei ist es bis heute geblieben.

Frdl. Grüsse!

Franz

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