Warum ummelden?

Hallo :smile:

ich habe eine Frage bezüglich eines Umzugs. Ich beginne demnächst in eienr weiter entfernten Stadt zu studieren und werde also dorthin umziehehn müssen. Muss ich mich nun bei meinem dortigen Einwohnermeldeamt ummelden, obwohl ich ja rechnerisch durch die Semesterferien auch noch einen großen Teil des Jahres in meinem bisherigen Zuhause verbringe? Ich meine, ich bin ja unter der Addresse meiner Eltern immer noch zu erreichen. Welchen Unterschied macht es eiegntlich, wo ich offiziell wohne? Wahrschieinlich steuerlich, oder?
Vielleicht klingt das etwas trivial, aber ich würd freuen, wenn du mir helfen könntest! :smile:

LG, ceriny

Mit dem Meldegesetz kenne ich mich zu wenig aus, um dir umfassend Auskunft geben zu können, aber der richtige Weg wäre auf jeden Fall einen von beiden Wohnorten als Zweitwohnsitz zu melden.

Hallo Ceriny,
ich wüßte nicht , was Dich zwingen sollte , Dich umzumelden ? Wenn Deine Eltern aber Wohngeld oder ähnliches erhalten , ist das eine andere Sache , da zählt dann die Anzahl der Personen z. B. , die in der Wohnung leben … frag doch am Besten mal beim Einwohnermeldeamt nach , die helfen sicher gerne !
Viel Erfolg beim Studium !

Hallo ceriny,Du musst Dich ummelden, weil Du überwiegend am Studienort wohnst. Du zahlst dort ja bestimmt auch Miete und möchtest die im Steuerausgleich angeben zum Absetzen. Da ist dann auch das dortige Finanzamt zuständig.
Oder noch besser, damit Du ganz sicher sein kannst: ruf doch beim Einwohnermeldeamt an. Da bekommst Du die beste Antwort.

Gruß
Uli

Hallo,
ja muss man. Ich würde allerdings einen Zweitwohnsitz anmelden. Es gibt viele Gründe, Steuerliche, Bafög und nicht zuletzt das Ordnungsgeld welches man kassieren kann wenn man es nicht tut!

In vielen Städten geht das inzwischen übrigends auch online.

Viele Grüße

Im großen und ganzen ist es richtig was du schreibst,aber ich würde mich an deiner stelle in dem neuen wohnort beim einwohnermeldestelle erkundigen! steuerlich ist es auf jedenfall besser und wie sieht es mit Bafög und der gleichen aus? allle wollen belege und beweise. viel glück

Hallo,
es gibt die Möglichkeit, einen Zweitwohnsitz anzumelden. Das hat steuerliche Gründe. Ich würde einmal beim Einwohnermeldeamt nachhören bzw. an der Uni, die haben dort für Studienanfänger für solche Fragen die richtigen Antworten.
Viel´Erfolg!

Hi,
gar nicht banal, und fast schon richtig gedacht. Einen Umzug melden MUSS jeder in dem jeweiligen Einwohnermeldeamt, in dessen Einzugsbereich man einzieht. Dies hat vor allem steuerliche Gründe (jeweilige Gemeinde und Finanzamt möchte KFZ-Steuer und Einkommensteuer selbst einziehen). Aber es hat auch Gründe als Postanschrift, z.B wenn ein Versandhaus aufgrund nicht erfolgreich ausgelieferter Post Rückbriefe bekommt mit dem Absender „unbekannt verzogen“ (gilt natürlich für alle, die jemals irgendetwas per Post versandt haben, also auch Banken, Versicherungen usw.). Die erkundigen sich dann beim Einwohnermeldeamt nach der neuen Anschrift. Wenn alle Post und sonstige Unterlagen nach wie vor an Deine alte Anschrift gehen, müsstest Du Dich nicht ummelden, höchstens einen Zweitwohnsitz anmelden. Dieses kann wiederum steuerliche Vorteile haben, da ein Zweitwohnsitz aus Berufsgründen z.B. abzusetzen wäre.
Frage beantwortet?, sonst wieder melden.

Hi ceriny,
schau mal hier http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/

Da ist eigentlich alles gut erklärt.
…und ja -du mußt dich anmelden, zumindest als 2.wohnsitz. aber wahrscheinlich ist es besser als hauptwohnsitz dich anzumelden und deinen alten wohnsitz als 2 wohnsitz.
hängt aber von einigen faktoren ab du durch o.g. page gut nachvollziehen kannst
gruß
dr.mo

Hallo :smile:

Das Stichwort ist einfach Zweitwohnsitz :smile:

Wikipedia macht es kurz und Schmerzlos:

"Ein Zweitwohnsitz (Österreich: Nebenwohnsitz, auch Pied-à-terre) ist jeder Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist.

In Deutschland ist es nach den landesgesetzlichen Meldegesetzen vorgeschrieben, jeden Nebenwohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- und abzumelden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Minderjährige Kinder bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten werden im Regelfall mit Zweitwohnsitz bei demjenigen Sorgeberechtigten eingetragen, bei dem das Kind nicht hauptsächlich ist.

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

Die Frage, wo jemand seinen Hauptwohnsitz hat, ist für die Einkommensbesteuerung relevant"

Wenn man sich über 50% an einem Ort aufhält ist das der Hauptwohnsitz :smile:
Dazu einfach mal nach den zwei Begriffen googeln.

Wie dort steht ist es lediglich eine Owi und so lang es keinen Anlass gibt,ist es eigentlich auch nicht so Wichtig. Aber wenn es um Bafög usw. geht braucht man eine Meldebestätigung vielleicht. Also abwiegen was einem wichtiger ist :smile:

LG

… ich habe mich zum meiner Studienzeit nicht umgemeldet und m. E. auch gesetzeskonform gehandelt (wg. Wochenendheimfahrten bzw. Semesterferien)! Allerdings gilt’s ein paar Dinge zu beachten: Post, Telefon, GeZ, …

Grüße

Hallo ceriny,

ich bitte um Verzeihung, dass ich etwas später antworte, aber ich hatte ein Problem mit diesem Account hier.

Da ich denke, dass nach dem Studium erneut der Wohnsitz (evtl. wieder zu den Eltern) gewechselt werden soll, würde ich raten, die Adresse der Eltern als Hauptwohnsitz und die Adresse am Studienwohnort als Zweitwohnsitz anzugeben. Dafür fällt ggf. (je nach Bundesland) eine geringe Steuer an, aber die Verhältnisse wären somit klar.

Nun hoffe ich, hiermit weiter geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Paragraf-X

Hallo weis ich auch nicht.K.H.

Hallo, erkundige Dich direkt beim Einwohnermeldeamt Deines Heimatortes.
Viele Grüsse -Rat

Hallo,
wenn Du aus Beruflichen (Studium zählt als beruflich bedingt, da Ausbildung für Beruf) in eine andere Stadt umziehst und dort eine auf dich zugelassene Wohnung mietest, dann gilt das Meldegesetz. Folglich muss Du dich dort am Ort anmelden/ummelden.
Allerdings ist es nicht mehr so streng geregelt, wie früher, wo man sich in den ersten 3 Tagen an-/Ummelden musste. Heutzutage werden auch „Verzögerungen“ von ein oder mehr Monate nicht mehr "übel-genommen.