Warum vergeben öffentliche Institutionen nur Pflichtpraktika?

Hallo zusammen, ich frage mich weshalb öffentliche Einrichtungen - sei es Bund oder Länder - nur Praktikumsstellen vergeben, sofern diese verpflichtend sind, sprich in den Studienordnungnen der jeweiligen Unis/FH’s festgeschrieben.

Beispiele sind: Bundesbank, sämtliche Ministerien, statistischen Landesämter et cetera.

Diese behörden schreiben die stellen explizit für Pflichtpraktika aus. Diese sind jedoch vornehmlich an Fachhoschschulen und privaten Universitäten die Regel. Die meisten Universitäten, die Ansprüche an Eigenständigkeit und Vernunft ihrer Studenten haben und nicht beispielsweise deren Stundenpläne vorschreiben als wären diese Fünftklässler, verzichten hierauf. 

Da es heutzutage für ALLE Studenten gleichermaßen wichtig ist bereits während dem Studium Berufserfahrung zu sammeln, stelle ich mir also die Fragen:

Warum ist das so? Worauf beruht diese einheitliche Einstellung (Gesetz, Verordnung)? Und zu guter letzt, ob es nicht doch dískriminierend gegenüber engagierten Studenten ist, denen man nicht sagen muss, dass sie unbedingt Praktika absolvieren sollen?

Vielen Dank für Antworten und Diskussionsbeiträge!

PS: MMn. sollte die Frage nicht mit einem simplen „um die Bewerberflut zu reduzieren“ o.Ä. abgetan werden.

Hallo,

wir haben momentan eine „Generation Praktikum“, d.h. viele junge Arbeitnehmer, die in Praktika ausgebeutet und dann nicht eingestellt werden. Das ist ein ganz massives Problem, und viele Vorwürfe diesbezüglich sind absolut gerechtfertigt.

Um sich solchen Vorwürfen erst gar nicht auszusetzen, verzichten daher inzwischen viele Unternehmen/Behörden ganz auf Praktikanten, bei denen man in den Ruf geraten könnte, entsprechend zu agieren. Damit bleiben dann nur die Pflichtpraktika übrig.

BTW: Selbst im Ausländerrecht gibt es eine entsprechende Vorschrift. Demnach kannst Du auch ein Visum für ein Praktikum ausschließlich dann bekommen, wenn es ein Pflichtpraktikum ist. Einerseits vor obigem Hintergrund nicht ganz unverständlich, andererseits ein prima Beitrag um sich „lästige gut vorgebildete Studieninteressenten“ vom Halse zu halten, die es mit einem ausschließlich ausländischen Zeugnis sehr schwer haben, hier z.B. in duale Studiengänge zu kommen, und damit etwas gegen den Fachkräftemangel tun könnten.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Hallo zusammen, ich frage mich weshalb öffentliche Einrichtungen - sei es Bund oder Länder - nur Praktikumsstellen vergeben, sofern diese verpflichtend sind, sprich in den Studienordnungnen der jeweiligen Unis/FH’s festgeschrieben.
Beispiele sind: Bundesbank, sämtliche Ministerien, statistischen Landesämter et cetera.
Diese behörden schreiben die stellen explizit für Pflichtpraktika aus.

Ist doch nett.

Diese sind jedoch vornehmlich an Fachhoschschulen und privaten Universitäten die Regel. Die meisten Universitäten, die Ansprüche an Eigenständigkeit und Vernunft ihrer Studenten haben und nicht beispielsweise deren Stundenpläne vorschreiben als wären diese Fünftklässler, verzichten hierauf. 

Das werden Mediziner oder Juristen naturgemäß etwas anders sehen. Aber deren Hilfe wirst Du ja ohnehin nie benötigen. Du bist sicher weit über deren 5. Klasse-Niveau unterwegs ;o)
Ansonsten liegt zwischen Studenplänen und einem Pflichtpraktikum, welches sich dann aber jeder hinsichtlich dessen Lage, des „Arbeitgebers“ sowie innerhalb eines gewissen Rahmens auch der konkreten Tätigkeit selbst (aus)suchen kann, schon ein kleiner Unterschied.

Da es heutzutage für ALLE Studenten gleichermaßen wichtig ist bereits während dem Studium Berufserfahrung zu sammeln, stelle ich mir also die Fragen:
Warum ist das so? Worauf beruht diese einheitliche Einstellung (Gesetz, Verordnung)?

Das spielt eventuell auch mit rein. Wahrscheilich erwirbt da jeder schon einen Anspruch auf lebenslange Festeinstellung, wenn er länger beschäftigt wird. Also lässt man das lieber.

Und zu guter letzt, ob es nicht doch dískriminierend gegenüber engagierten Studenten ist, denen man nicht sagen muss, dass sie unbedingt Praktika absolvieren sollen?

Inwiefern diskriminiert das die engagierten Studierenden, wenn da jemand Plätze für ein Pflichtpraktikum anbietet? Ist doch erstmal ok, wenn auch der Staat seinen Beitrag dazu leistet, dass alle die ein Pflichtpraktikum nachweisen müssen, auch eins bekommen. Die eigenständig engagierten, die keins brauchen, finden auch so spielend leicht eins. Gibt ja genug Unternehmen die welche anbieten.
Wer so ganz eigenständig studiert, sollte sich außerdem mal fragen, ob er ernsthaft ausgerechnet in den Bereichen des öffentlichen Dienstes, der ja nun nicht gerade ein Hort des Engagements und der Selbstständigkeit ist, wertvolle Erfahrungen sammeln kann.
Ansonsten haben die öffentlichen Arbeitgeber natürlich auch schon genug mit ihren eigenen „Auszubildenden“ in Form von Studierenden zu tun, so dass die in dieser Hinsicht wahrscheinlich schon genug zu tun haben.

Spannend wird es freilich, wenn der Mindestlohn eingeführt wird. Da haben bereits einige Leute eine Abfuhr erteilt bekommen, wenn es sich um kein Pflichtpraktikum handelt und länger als sechs Wochen dauern sollte. Keine Ahnung, wie da der aktuelle Stand mit den Ausnahmen von den Ausnahmen ist.

Grüße

Hallo,

Pflichtpraktikanten werden nicht bezahlt und belasten somit den öffentlichen Haushalt nicht weiter. Alles andere müsste bezahlt werden, wofür kein Geld da ist.

Grüße
miamei

Hallo,

Pflichtpraktikanten werden nicht bezahlt und belasten somit den öffentlichen Haushalt nicht weiter. Alles andere müsste bezahlt werden, wofür kein Geld da ist.

Eine Antwort die nicht nur von umfassender betriebswirtschaftlicher Sachkenntnis zeugt.
Um nur ein Beispiel zu nennen: http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Bundesbank/Ka… Ich sehe da auch nicht, dass es nur Pflichtpraktika sind. Also wäre auch mal diese im Eingangspost aufgestellte These zu überprüfen. Hier mal noch ein Beispiel, das sie widerlegt: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Perso…
Ist also gar nicht so, wie der Eingangsposter behauptet.
Ansonsten können Praktikanten ja durchaus in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Festangestellten sein.
Natürlich kann bei manchen öffentlichen und privaten Anbietern auch die überlegung eine Rolle spielen, dass der Verhandlungsspielraum des Bewerbers um ein Pflichtpraktikum geringer ist, eben weil er eins braucht. Davon sind aber die überaus selbstständigen und engagierten Studierenden am allerwenigsten betroffen. Die haben so gute Studienleistungen vorzuweisen, dass sie sich eins bei einem zahlenden Anbieter aussuchen können. Bei solchen die nichts zahlen, sollte man sich ohnehin schon im Vorfeld fagen, ob die dann auch etwas sinnvolles bieten oder nur eine billige Arbeitskraft suchen.
Gerade für viele Unternehmen ist das ein Weg besser an gefragte Fachkräfte ranzukommen.
Dass die Personalpolitik bei den öffentlichen Arbeitgebern eine andere ist, dürfte inklusive deren Konsequenzen hinlänglich bekannt sein.

Grüße