Hallo,
Hallo zusammen, ich frage mich weshalb öffentliche Einrichtungen - sei es Bund oder Länder - nur Praktikumsstellen vergeben, sofern diese verpflichtend sind, sprich in den Studienordnungnen der jeweiligen Unis/FH’s festgeschrieben.
Beispiele sind: Bundesbank, sämtliche Ministerien, statistischen Landesämter et cetera.
Diese behörden schreiben die stellen explizit für Pflichtpraktika aus.
Ist doch nett.
Diese sind jedoch vornehmlich an Fachhoschschulen und privaten Universitäten die Regel. Die meisten Universitäten, die Ansprüche an Eigenständigkeit und Vernunft ihrer Studenten haben und nicht beispielsweise deren Stundenpläne vorschreiben als wären diese Fünftklässler, verzichten hierauf.
Das werden Mediziner oder Juristen naturgemäß etwas anders sehen. Aber deren Hilfe wirst Du ja ohnehin nie benötigen. Du bist sicher weit über deren 5. Klasse-Niveau unterwegs ;o)
Ansonsten liegt zwischen Studenplänen und einem Pflichtpraktikum, welches sich dann aber jeder hinsichtlich dessen Lage, des „Arbeitgebers“ sowie innerhalb eines gewissen Rahmens auch der konkreten Tätigkeit selbst (aus)suchen kann, schon ein kleiner Unterschied.
Da es heutzutage für ALLE Studenten gleichermaßen wichtig ist bereits während dem Studium Berufserfahrung zu sammeln, stelle ich mir also die Fragen:
Warum ist das so? Worauf beruht diese einheitliche Einstellung (Gesetz, Verordnung)?
Das spielt eventuell auch mit rein. Wahrscheilich erwirbt da jeder schon einen Anspruch auf lebenslange Festeinstellung, wenn er länger beschäftigt wird. Also lässt man das lieber.
Und zu guter letzt, ob es nicht doch dískriminierend gegenüber engagierten Studenten ist, denen man nicht sagen muss, dass sie unbedingt Praktika absolvieren sollen?
Inwiefern diskriminiert das die engagierten Studierenden, wenn da jemand Plätze für ein Pflichtpraktikum anbietet? Ist doch erstmal ok, wenn auch der Staat seinen Beitrag dazu leistet, dass alle die ein Pflichtpraktikum nachweisen müssen, auch eins bekommen. Die eigenständig engagierten, die keins brauchen, finden auch so spielend leicht eins. Gibt ja genug Unternehmen die welche anbieten.
Wer so ganz eigenständig studiert, sollte sich außerdem mal fragen, ob er ernsthaft ausgerechnet in den Bereichen des öffentlichen Dienstes, der ja nun nicht gerade ein Hort des Engagements und der Selbstständigkeit ist, wertvolle Erfahrungen sammeln kann.
Ansonsten haben die öffentlichen Arbeitgeber natürlich auch schon genug mit ihren eigenen „Auszubildenden“ in Form von Studierenden zu tun, so dass die in dieser Hinsicht wahrscheinlich schon genug zu tun haben.
Spannend wird es freilich, wenn der Mindestlohn eingeführt wird. Da haben bereits einige Leute eine Abfuhr erteilt bekommen, wenn es sich um kein Pflichtpraktikum handelt und länger als sechs Wochen dauern sollte. Keine Ahnung, wie da der aktuelle Stand mit den Ausnahmen von den Ausnahmen ist.
Grüße