Warum Verlustvortrag nach §10d Abs.4 EStG?

Hi,

warum erfolgt der Verlustvortrag nach §10d Abs.4 EStG. Es würde viel eher Sinn machen, den Verlustvortrag nach Abs.2 Satz 1 zu begründen.

Hallo,

warum erfolgt der Verlustvortrag nach §10d Abs.4 EStG. Es würde viel eher Sinn machen, den Verlustvortrag nach Abs.2 Satz 1 zu begründen.

Kann man diese Frage eventuell etwas konkretisieren? Die beiden Absätze behandeln ja nicht das Gleiche. Außerdem sollte sie auch in die Richtung konkretisiert werden, für wen es mehr Sinn ergeben würde. Es wäre ja nicht auszuschließen, dass da Staat und einzelne Steuerzahler da gegenläufige Interessen haben ;o)

Grüße