… Sozialhilfebetrugs verfolgt, wenn sie die Geschenke der Tafeln eV annehmen und nicht als Einnahmen angeben?
Wer darf ihnen noch etwas mehr als 50€ im Jahr schenken
Die normative Kraft des Faktischen …
… und »wo kein Kläger, da kein Richter« finden in der Praxis Anwendung.
Mensch hilft einfach Mensch und redet mal nicht auf großformatigen »Mut-Plakaten« darüber. Was die ArGe nicht weiss, macht sie nicht heiß.
Gruß
Stefan
Hallo,
… Sozialhilfebetrugs verfolgt, wenn sie die Geschenke der
Tafeln eV annehmen und nicht als Einnahmen angeben?
„Einnahmen in Geldeswert sind Sachwerte, die in Geld umgesetzt werden können.“
Hiervon ist bei den verteilten Lebensmitteln der Tafeln nicht auszugehen.
Beatrix
gehts noch???
vielleicht aus deshalb, weil es sich hierbei um Lebensmittel handelt, die der Tafel bereits verschenkt wurden, damit die Schenker sich die Kosten der Entsorgung ersparen und 200 gr. Aufschnitt, Haltbarkeitsdatum abgelaufen, keinen Wert mehr hat ?
… Sozialhilfebetrugs verfolgt, wenn sie die Geschenke der
Tafeln eV annehmen und nicht als Einnahmen angeben?
Wer darf ihnen noch etwas mehr als 50€ im Jahr schenken
bevor man solchen Unsinn schreibt,
sollte man sich vielleicht ein wenig im Internet informieren.
Ein Link für dich:
http://lmgtfy.com/?q=reich+hilft+arm
Hallo,
… Sozialhilfebetrugs verfolgt, wenn sie die Geschenke der Tafeln eV annehmen und nicht als Einnahmen angeben?
Was sollten sie denn da angeben. Das, was die Tafel verteilt, hat ja bereits nichts gekostet, also würden sie angeben, dass sie 0,00€ geschenkt bekommen haben? Das würde nur neue Stellen bei der Verwaltung schaffen, aber keinen sinnvollen Beitrag darstellen.
Wer darf ihnen noch etwas mehr als 50€ im Jahr schenken
Jeder.
Vielelicht kannst Du noch eine Gesetzesstelle anführen, worauf Du den Vorwurf des Sozialhilfebetruges stützen würdest.
Wahrscheinlich haben den noch nicht mal die ARGEngefunden, denn sonst würden sie sowas wie die Tafeln nicht noch mit 1-€-Jobbern versorgen.
Grüße
Es kann niemandem so schlecht gehen, dass sich nicht jemand findet, der ihm das Geringe, das er hat, noch missgönnt…
*kopfschüttel*
Hallo!
… Sozialhilfebetrugs verfolgt, wenn sie die Geschenke der
Tafeln eV annehmen und nicht als Einnahmen angeben?
Stimmt, diese Behördenignoranz ist wirklich ein Skandal!
Wer darf ihnen noch etwas mehr als 50€ im Jahr schenken
Ein Fünfziger im Jahr? Es gibt Fälle, in denen geht es um einen Hunderter täglich. Mindestens! Stell’ dir einen Single vor, der ein Mädel abschleppt und mit ihr in der Kiste landet. Im Bordell müßte er für die Nummer zahlen und der schäbige Sozialbetrüger holt sich die Dienstleistung gratis.
Wenn du mich fragst: Rollkommandos stürmen regelmäßig um Mitternacht sämtliche Wohnungen von ALG-II-Beziehern und natürlich auch von allen Aufstockern. Tür eintreten und die Leute überraschen, ob da womöglich ein Hilfeempfänger kostenlosen Geschlechtsverkehr ausübt und der Behörde davon nichts verraten hat.
Du bist endlich mal jemand mit dem richtigen Gefühl, wo in diesem Land etwas faul und wirklich etwas zu holen ist. Du kannst aber auch selbst etwas tun: Es gibt Pfandflaschensammler. Observiere diese Leute, finde heraus, ob sie Buch führen und jede Flasche dem Jobcenter melden. Suche Gleichgesinnte, postiere sie neben den Rückgabeautomaten in Supermärkten und lasse verfolgen, ob und wie die Sozialschmarotzer ihre Einnahmen buchen.
Ein weites Feld. Es soll auch Kleiderkammern und Möbelläger geben, wo Hilfeempfänger billig an Sachen kommen, die viel mehr wert sind. Verfolge jeden Sperrmüllsammler! Zeige diese Leute an!
Solange es klar denkende Menschen von deiner Sorte gibt, geht Deutschland nicht unter.
Gruß
Wolfgang
nichts wird dort veschenkt, sondern verkauft
.
Einnahmen in Geldeswert
-
Sternchen.
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Link zur Ergänzung:
http://www.strassenfeger.org/news/405/15/Achtung-Har…
Gruß
Stefan
Don’t feed the troll. Anmeldedatum am selben Tag wie das Posting und dann auch gleich noch ein derart provozierendes Thema…muss man da mehr sagen ?
„Einnahmen in Geldeswert sind Sachwerte, die in Geld umgesetzt
werden können.“
Wobei hier die Meinungen auseinandergehen, in welchem Wert dieses angerechnet werden können. Normalerweise ist in der Wirtschaft ein Verkaufspreis von weniger als 90% des Tageswertes/Verkehrspreises als unwirtschaftlich anzusehen. Jedoch sehen einige Sozialgerichte dies als für ALG2-Empfänger ungültig,d.h. diesen wäre es nach richterlicher Meinung zuzumuten,weitaus mehr Verlust beim Verkauf zu machen. Es ist nur fraglich,inwiefern sich die Jobcenter mit einem zu billigen Verkaufswert einverstanden zeigen. Denn legt man die Meinung der Gerichte entsprechend aus, könnte man z.B. ein gewonnenes Auto für einen symbolischen Euro an einen Bekannten/Verwandten verkaufen und über einen Nutzungsvertrag weiterhin behalten, ohne daß die JC wirklich was dagegen machen tun.