Warum werden bestimmte Medikamente, die als Therapeutikum zugelassen sind, nicht von der GKV gezahlt

Liebes WWW-Team, 

ich habe folgende Frage, 

warum wird ein Therapeutikum, welches bei einem bestimmten Krankheitsbild zugelassen ist, nicht von der GKV übernommen, obwohl eine ärztliche Verordnung vorliegt? Nehmen wir an, dass das Medikament das einzige ist, was bei dem Patienten wirkt. Teurere Medikamente würden übernommen werden, auch wenn der Eigenanteil sehr hoch ist. 

§34 SGB V ist hier sehr „großzügig“ gehalten, genau wie der § 92 des gleichen Buches! 

Danke für Eure Hilfe!

PS: Nehmen wir beispielhaft an, dass bei einer anerkannten Migräne nur das Triptan Formigran wirkt, welches freii verkäuflich ist und andere Nasensprays oder Triptane wirkungslos sind.

Danke für Eure Hilfe und viele Grüße…

D-T

Hallo,
zu so später Stunde kann ich nur allgemein antworten.
Einmal ist es grundsätzlich so, dass frei verkäufliche Arzneimittel oder Medikamente grundsätzlich nicht zu Lasten der GKV-Kasse verordnungsfähig sind, jedenfalls für Erwachsene.
Auch ist es so, dass es eine Menge von Rezept pflichtigen Mitteln gibt, die trotzdem grundsätzlich keine Kassenleistung darstellen, man denke z.B. an das oft genannte Viagra, welches meist selbst bezahlt werden muss, aber in begründeten Ausnahmefällen auch von der Kasse bezahlt wird.
Also, bei verschreibungspflichtigen Sachen kann in Ausnahmefällen die Kasse schon zahlen, bei frei verkäuflichen, meine ich, geht das bei dem genannten Beispiel meiner Meinung nach nicht.
Ich guck mal, ob ich dazu auch was „amtliches“ finde wenn sich nicht inzwischen ein anderer Experte dazu noch eingehender meldet.
Gruss
Czauderna

Hallo,

wolltest Du explizit Formigran verschrieben haben? Das geht in aller Regel nicht zu Lasten der GKV. Es gibt aber den Wirkstoff in verschreibungspflichtiger (und damit GKV-abrechenbarer) Form.
Ich habe das gleiche Problem, meine Ärztin hat mich erst aufs Formigran verwiesen. Nachdem mir das dann zu teuer wurde, habe ich Naratriptan verschrieben bekommen. Seitdem habe ich es aber noch nicht einnehmen müssen, kann also nichts zur Wirksamkeit sagen. Aufgrund meines wissenschaftlichen Hintergrunds bin ich aber eh kein Mensch, der viel Wert auf gleiche Verpackung und Pillenform legt, sondern erstmal sich auf die Wirkstoffgleichheit verlässt.
Gruß

Claudia

Servus,

wenn Dein wissenschaftlicher Hintergrund z.B. ein pharmazeutischer wäre, kämen Dir außer Wirkstoffgleichheit noch andere Themen (z.B. Formulierung) in den Sinn.

Schöne Grüße

MM

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Warum war mir nur klar, dass dieser Artikel den Beißreflex eines gewissen Herren auslöst, der sich - neben durchaus auch fundierten Beiträgen - in letzter Zeit vor allem durch „Hauptsach was g’sagt“ auszeichnet?
Wenn der Frager den Wirkstoff haben will weil nur der hilft, dann sollte auch eine wirkstoffgleiche Alternative ausprobierwürdig sein. Und meiner Erfahrung nach (ja, die ist durchaus pharmazeutisch) hilft es sehr, die Patienten zu ermutigen und nicht gleich darauf aufmerksam zu machen, dass da was anders sein KÖNNTE. Denn die meisten Laien denken, ein wirkstoffgleiches Präparat wäre aufgrund des anderen Namens anders und KÖNNE gar nicht helfen. Habe also durchaus meine Gründe, dass die Antwort so ausgefallen ist wie sie ausfiel.

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Servus,

das ist interessant.

Weißt Du auch, warum bei Formigran 2,78 mg Naratriptanhydrochlorid 2,5 mg Naratriptan entsprechen, während das bei Naratriptan-neuraxpharm 2,77 mg sind? Ist das tatsächlich bloß eine Frage der Deklaration?

Schöne Grüße

MM

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Ja, ich weiß es. Du sicher auch. Du weißt ja eh alles.
Ich wollte dem Frager einen Hinweis geben, wie er ohne Zuzahlung an seinen gewünschten WIRKSTOFF kommt. Nicht mehr und nicht weniger habe ich getan.
Wenn Mr. Beißreflex da einen Nebenkriegsschauplatz aufmachen will - bitteschön. Ohne mich.

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