Hallo.
Ich habe mich vor 2,5 Jahren selbstständig gemacht. Hierzu habe ich meinen Onlineshop verkauft. Für diesen Onlineshop habe ich ein Darlehen über das Amt bekommen und es vollständig abgezahlt. Durch den Verkauf des Onlineshops, habe ich von diesem Erlös meine neue Firma eröffnet (Verkaufspreis war die Darlehenshöhe 2000,-€).
Zusätzlich habe ich privat eine Kreditkarte eröffnet um weitere Investitionen zu tätigen.
Mit den ersten Monaten wurde diese Karte bis auf Summe X erhöht, welches ich ebenfalls ausreitzte. Dazu habe ich dann eine zweite Karte eröffnet und voll überzogen. Insgesamt 5000,-€.
Nun habe ich einen festen Job angenommen und meine neue Firma aufgelöst und bekomme ergänzend ALG2.
Das Amt sagt nun:
Durch den Verkauf der Firma habe ich ein Einkommen von 4500,-€ und rechnen es voll an.
Ich habe hingeschrieben das ich die 2 Karten habe und dieses Geld in die neue Firma investiert habe. Rechnungen sind vorhanden.
Nun muss ich diese wieder von der Verkaufssumme ausgleichen und die 2000,-€ welche ich abgestottert habe dürfen sie rein theoretisch auch nicht anrechnen.
Es wurde alles abgelehnt!
Demnach müsste ich jetzt 2x zahlen.
1x die Investitionen und 1x wird es als Einkommen angerechnet!
Fachanwalt aufsuchwen.
Grundsätzlich ist es nicht im Sinne des Steuerzahlers, deine Schulden über den Verzicht auf eine Nichtanrechnung indirekt zu tragen.
Grundsätzlich müsste sowieso im Detail aufgeschlüsselt werden, wie und worin dieses Investitionen genau bestanden, denn es gibt eine Vielzahl von Denkmodellen, in denen man - für den Fall einer Berücksichtigung im Alg2 - richtig schön staatliche Kohle abgreifen könnte.
Ich kann das ganze nicht wirklich nachvollziehen!
Das Amt hat alle Rechnungen (Ausgaben) als Kopien der Investitionen vorliegen.
Habe ich alle Ausgaben geschenkt bekommen?
Dem Amt muss doch klar sein, das eine Firma sich nicht ohne finanziellen Mitteln aufbauen lässt. Schließlich bekommt man auch nicht die roten Zahlen vom Amt erstattet, welche bei Neugründung einer Firma am Anfang üblich sind.
Wenn ich mir einen Kredit nehme, um eine Firma zu gründen, dann ist es ganz normal das die Bank ihr verliehenes Geld zurück verlangt.
Da spielt es doch eigentlich keine Rolle ob Hausbank oder Kreditkarte durch Auxmoney.
Das ich zu einem Anwalt gehe steht fest!
Mich würde vorerst nur interessieren, ob sich der Weg lohnt oder ob es von vornherein aussichtslos ist?
Ich verlange vom Amt nichts. Lediglich das ich vom Verkauf der Firma meine Schulden bei der Bank begleiche.
Schlimm genug das ich so oder so schon Verluste erlitten habe und jetzt soll ich meine Kreditkarten doppelt abbezahlen?
Wenn ich mir auf Ratenkauf einen 500,-€-Fernseher kaufe und entscheide mich kurzfristig um und verkaufe ihn vor der kompletten Bezahlung, dann dürfen sie das Geld durch den Verkauf such nicht anrechnen. Schließlich habe ich die Schulden und nicht das Amt!!!
Was du möchtest, ist eine Betriebsgründung ohne unternehmerisches Risiko bzw, dass das Amt dieses Risiko durch die Anerkennung der Schuldentilgung nachträglich für dich trägt
Lässt sich nicht abschätzen, da viele, viele Spezialfragen tangiert werden.
-> Ich möchte keine Betriebsgründung ohne Risiko! Bankkredite sind Ausgaben und zu berücksichtigen.
Es kann nicht Sinn sein, man nimmt einen Kredit auf, lässt sich dieses auf sein Konto auszahlen und dieses wird dann als Einkommen angerechnet!
Wenn eine gegründete Firma positive Zahlen schreibt, ist es verständlich das dieses als Einkommen angerechnet wird.
Es kann nicht sein, positiv wird angerechnet und bei negativ wird gesagt… davon wollen wir nix wissen.
Es wurde mir auch ein Jahr lang Geld angerechnet, obwohl die Firma im Minus lief.
Was auch logisch sein sollte. Schließlich müssen erst die Kredite getilgt werden. Ohne diese würde es nämlich erst garkeine Summen geben um sie anrechnen zu können.
Hätte mir das liebe Amt diesen Kredit gegeben,
würden sie mit Sicherheit sagen…
„Jetzt haben Sie durch den Verkauf ein Plus, dann zahlen Sie bitte Ihre Schulden beim Amt ab“!