Warum werden Vorrauszahlungen verzinst?

Hallo,

in der VOB/B §16 Nr2 Abs.3 steht: "Vorrauszahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, mit 3 v. H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen. Aber warum werden Vorrauszahlungen verzinst als Auftragnehmer kann man doch schon froh genug sein das Geld vor Auftragsende zu sehen, oder steh ich jetzt auf dem Schlauch :smile:

Lg Matthias

Servus,

die Verzinsund - die übrigens oft genug ausgeschlossen wird - bedeutet, dass die Vorauszahlung wie ein Darlehen des Auftraggebers an den Auftragnehmer behandelt wird: Die Parteien werden so gestellt, als sei die Zahlung erst nach Abnahme geleistet worden.

Beispiel: Auftragsvolumen 120.000, Projektdauer bis Abnahme ein Jahr, eine Vorauszahlung in Höhe von 60.000 sechs Monate vor Abnahme, Zinssatz 5%.

Berücksichtigte Verzinsung 60.000 * 0,05 * 6/12 = 1.500

Schlussrechnung: Wäre ohne Verzinsung 120.000 ./. 60.000 = 60.000
Ist mit Verzinsung: 120.000 ./. (60.000 + 1.500) = 58.500

D.h. die Verzinsung drückt in Zahlen genau aus „der Auftragnehmer kann froh sein etc.“

Schöne Grüße

MM

Hallo,
super danke für ihre schnelle Antwort und ihrer Erkläung. Das ganze ergibt ja auch nur so einen Sinn.

Liebe Grüße Matthias