in der VOB/B §16 Nr2 Abs.3 steht: "Vorrauszahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, mit 3 v. H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu verzinsen. Aber warum werden Vorrauszahlungen verzinst als Auftragnehmer kann man doch schon froh genug sein das Geld vor Auftragsende zu sehen, oder steh ich jetzt auf dem Schlauch
die Verzinsund - die übrigens oft genug ausgeschlossen wird - bedeutet, dass die Vorauszahlung wie ein Darlehen des Auftraggebers an den Auftragnehmer behandelt wird: Die Parteien werden so gestellt, als sei die Zahlung erst nach Abnahme geleistet worden.
Beispiel: Auftragsvolumen 120.000, Projektdauer bis Abnahme ein Jahr, eine Vorauszahlung in Höhe von 60.000 sechs Monate vor Abnahme, Zinssatz 5%.