Zusammengefaßt: es schadet einem selbst (also dem Mieter) nicht, aber macht dem anderen (also dem Vermieter) das Leben etwas leichter. In einer solchen Konstellation darf man natürlich kein Jota nachgeben. Warum sollte man denn auch im Kreisverkehr vor der Ausfahrt blinken? Man selbst hat nix davon und der andere könnte eher los- oder gar durchfahren. Warum sollte man vor dem Ende des Überholvorgangs anfangen rechts zu blinken? Man selbst hat nix davon, aber der andere könnte eher beschleunigen. Usw.
schlechtes Beispiel → die StVo klärt darüber auf.
Ich würde ebenfalls den Mieter dazu raten, bei den Mietvertrag zu bleiben. Wenn es den neuen Vermieter berihig, dann kann man ggf einen nachtrag machen, das der neue in den bestehenden Vertrag mit allen rechten und Pflichten eintritt, diese macht dieser kraft Gesetzt so der so, wenn er als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist.
Das ist Unsinn. Jede Form von AGB kann nur dann wirksam werden, wenn sie VOR Vertragsabschluss bekannt gegeben wird. Es gibt keine ‚geheimen‘ AGB.
Warum? Bisher gab es noch kein vernünftiges Argument dafür, warum man nicht einen identischen Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer unterschreiben sollte.
sorry, bist du dir sicher mit den Paragrafen?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
(1) Der Vermieter
kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung
des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist
ausgeschlossen.(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
Ein Tippfehler. § 573 c BGB, muss es natürlich heißen.
Hallo,
das habe ich nicht behauptet.
Auf ev. Nachteile für den Mieter bin ich schlicht nicht eingegangen, weil diese mit dem Verkauf / Kauf des Gebäudes nichts zu tun haben.
Ein neuer Vertrag bedeutet eine neue Kündigungsfrist, kann Klauseln im Kleingedruckten enthalten, die man übersieht, kann gleiche Klauseln anders formulieren, was erstmal gleich wirkt, es aber nicht sein muss etc.
Wer mit dem Kauf von Mietwohnungen eine gute Geldanlage oder Gewinne sucht, sollte sich auch um die unangehmen Seiten kümmern, statt die Mieter um Hilfe anzugehen und zu Risiken zu überreden.
Gruß,
Paran
Nein, bedeutet es nicht. Das wurde bereits geklärt.
Ja, wenn man davon ausgeht, daß Vermieter grundsätzlich böse sind. Da ja schließlich steht: „Man hat mir vorgeschlagen, einen neuen Vertrag zu machen, darin aber alles beim Alten zu lassen“
Welche Risiken das sein sollen, bleibt ungeklärt. Die guten Gewinne sind bei gewöhnlichen Vermietern überschaubar. Das liegt so ein bißchen an alldem, was ein Mieter nicht mitbekommt und an dieser Finanzamtsgeschichte. Klar: wenn man die Miete bis zum Anschlag ausreizt und die Bude verkommen läßt, lassen sich bestimmt zehn Prozent p.a. erzielen. Ansonsten sind es aber eher zwei bis (optimistisch) drei Prozent aufs eingesetzte Kapital - und das bei unbestimmbarem Risiko dank Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Aber daß billiger Wohnraum in beliebten Ballungszentren Mangelware ist, ist reiner Zufall und läßt sich durch Beschränkung der Mieten prima regeln.
Wäre man als Vermieter denn auf der sicheren Seite (also dass einem keine Nachteile entstehen) mit der Formulierung „tritt mit allen Rechten und Pflichten ein in den Vertrag vom … anstelle von …“? Dann wäre damit ja beiden Seiten gedient.