Warum will neuer Eigentümer neuen Vertrag nach Eigentümerwechsel?

Hallo,

der Eigentümer der von mir gemieteten Wohnung hat gewechselt (innerhalb der Familie). Man hat mir vorgeschlagen, einen neuen Vertrag zu machen, darin aber alles beim Alten zu lassen. Alternativ könne man einen Vertrag schließen, wo nur drinsteht, dass der alte Vertrag auf den neuen Eigentümer übergeht. Im Internet steht überall, dass ein neuer Vertrag gar nicht nötig ist, weil der alte automatisch weitergilt. Warum schlägt man mir das also vor? Wo ist der Haken bzw. was haben die davon?

Hallo,

Der will wahrscheinlich eine Änderung zu deinen Lasten hinterrücks vornehmen.

LG
SL99

Hätte er dann vorgeschlagen, dass wir auch einen Kurzvertrag machen können, wo nur drinsteht, dass der alte weiter gilt?

Ich kann’s nicht ausschließen, dass nachher tatsächlich irgendeine Überraschung käme, wo man mich reinquatschen will. Aber kann es nicht auch sein, dass ein Eigentümer einfach gerne einen Vertrag hat, wo er selber mit Name drinsteht?

Hallo,#

mir fallen auf die Schnelle zwei Gründe ein:

  1. Der Mieter könnte mit dem alten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung weiter an den alten Eigentümer zahlen. Das muß dem neuen Eigentümer nicht gefallen, weil er im Fall der Fälle Lauferei hat und nachweisen müßte, daß er die Wohnung gekauft. Keine große Sache, aber lästig.
  2. Finanzämter verlangen gerne mal den Mietvertrag, wenn es an die Versteuerung der Mieteinnahmen geht. Wird der alte Vertrag eingereicht, in dem der alte Eigentümer als Vermieter steht, kann das Fragen nach sich ziehen. Keine große Sache, aber u.U. lästig.

Generell ist es immer leichter, wenn man einen auf seinen eigenen Namen laufenden Vertrag in der Hand hat, anstatt mit zusätzlichen Dokumenten die Teilrechtsnachfolge nachweisen zu müssen.

Gruß
C.

Mach das nicht! Zu allem was schon geschrieben wurde kommt noch hinzu, dass sich dann die Kündigungsfrist verkürzt. Es sind dann für die nächsten 5 Jahre nur 3 Monate.
Sobald der neue VM den neuen Mietvertrag unterschrieben in Händen hat, kündigt er Dir mit Frist von 3 Monaten. https://www.anwalt.org/kuendigungsfrist-wohnung/#Welche_Kuendigungsfristen_gelten_fuer_Vermieter ramses90

Aber mit neuem Abschlussdatum, siehe Kündigungsfristen im Link von mir. ramses90

Ok, dann könnte ich ihm ja eigentlich entgegenkommen, solange tatsächlich nichts Anderes im neuen Vertrag drinsteht als im alten. Aber Ramses schreibt, dass sich dadurch die Kündigungsfrist für mich verschlechtert. Also lieber doch nicht machen? Gibt es sonst noch was, das sich verschlechtert? Was würdest du mir raten? Vielleicht nur den Vertrag machen, wo drinsteht, dass der alte Vertrag mit neuem Vermieter weitergilt? Wie formuliert man so etwas am besten? Ich hab eigentlich ein ganz gutes Verhältnis zu denen und will auch nicht unnötig Probleme machen.

Das könnte man da ja reinschreiben, dass die Kündigungsfristen wie im alten Vertrag gelten sollen. Ist eh die Frage, ob das nicht automatisch so ist, wenn man ja vereinbart, dass der alte Vertrag weiter gültig ist. Könnte man das nicht auch „Bestätigung“ nennen statt Vertrag? „Ich bestätige Ihnen, dass ich eine Wohnung von Ihnen gemietet habe und der Vertrag des Eigentümers XY auf Sie übergegangen ist“ oder so?

Warum machst du es dir so kompliziert.
Es gibt rechtlich keinen Grund, weder für den neuen Eigentümer noch für den Mieter.

Sage das dem neuen Eigentümer und schließe keinen neuen (selbst wortgleichen) Vertrag ab. Sei freundlich, aber bestimmt.

Es kann nur auf einem Missverständnis der Rechtslage beruhen, wenn der neue Vermieter einen neuen Vertrag haben will. Das da sein Name im Vertrag stehen müsste oder so etwas.
Das ist nicht richtig, der ist automatisch als Rechtsnachfolger der (ungenannte) Vertragspartner.

Das man seinem Mieter mitteilt, man ist sein neuer Vermieter ist klar. Oft muss die Miete ja auch auf ein anderes Konto überwiesen werden.
Aber mehr ist rechtlich nicht erforderlich und kann insbesondere nicht verlangt werden.

MfG
duck313

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Weil C-Punkt ja Gründe genannt hat, warum es dem Vermieter Lauferei erspart, wenn im Vertrag sein Name steht, und ich das nachvollziehen kann. Und weil ich eigentlich ein gutes Verhältnis zu den Leuten habe und die mir auch schon mal in einer Sache entgegengekommen sind.

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Dann mach es doch, mach dich Liebkind, hoffentlich nützt es dir auch mal was wenn es darauf ankommt !
Setz dich hin und vergleiche alten und neuen Vertragstext Wort für Wort, denn nach Jahren wird man nicht immer das identische Vordruckformular finden (weil die sich immer ändern). Das dauert !
Wie gesagt, es ist unnötig wie ein Kropf !
Die „Gründe“ sind eher am Rande der Lächerlichkeit zu sehen.

Mach was Du willst, es ist dein Vertrag und es sind deine Folgen die du zu tragen hast.

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Ok, danke an alle für die Informationen.

Dann frag doch nicht sondern mach einfach wie Du´s für richtig hältst weil alle hier genannten Gründe für Dich ja sowieso nicht stichhaltig sind. ramses90

Aber duck und ramses, der Mike wills doch nur genau verstehen, und vielleicht entscheidet er sich anders als ihr ratet (was er darf), aber er profitiert von euren Antworten. Mir sind solche Frager viel lieber als welche, die eine Frage hinrotzen und anschließend nie wieder auftauchen.

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Na ja, das kann narürlich sein, dass er sich jetzt aus den ganzen Antworten einen Flickenteppich an Zusatzbestimmungen zum neuen Mietvertrag macht der dann rückwirkend auf den alten datiert werden soll. ramses90

Meines Wissens richtet sich die Kündigungsfrist nach der Dauer der Überlassung der Wohnung, nicht nach der Dauer des jeweiligen Vertrages.
Demnach wäre ein neuer Vertrag unschädlich.

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Hallo,

man kann zwar den Übergang des Mietverhältnisses so protokollieren, daß die von Ramses befürchteten Nachteile nicht eintreffen.
Dazu müßtest aber im Zweifelsfall Du diese Vereinbarung prüfen lassen - und zwar grundsätzlich auf Deine Kosten.
Also hast Du keinen Anlass, Dich darauf einzulassen, da der Übergang gesetzlich geregelt ist.
Das eine Wohnung verkauft wird und der Käufer in einen bestehenden Mietvertrag eintritt, ist schließlich kein so exotischer Rechtsfall und wer eine vermietete Wohnung kauft, muß nunmal damit rechnen, daß es über den eigentlichen Kaufvorgang hinaus noch weitere Verpflichtungen geben kann.

&Tschüß
Wolfgang

Möglicherweise akzeptierst du damit eine AGB-Klausel, die sonst nichtig wäre oder so. Also müsstest du das prüfen lassen, ob dem vielleicht so sein könnte. Das kostet Geld. Schlage dem Vermieter vor, dass er die Kosten für eine anwaltliche Prüfung übernehmen soll, wenn der Anwalt zu dem Schluss kommt, dass du dich nicht verschlechterst, dann mach es.

So ist es. Nachzulesen in § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB.

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Hallo,

der neue Vermieter teilt den Mietern den Eigentümerwechsel mit und die neuen Kontodaten, der alte Eigentümer überweist notfalls fälschlich noch bei ihm eingegangene Zahlungen - damit muss man als Käufer von Mietwohnungen leben.

Finanzämter werden mit alten Mietverträgen umgehen können und notfalls zeigt man die Rechnungen für Grunderwerbssteuer und Grundsteuer vor.
Aber das sind alles Probleme des Käufers, die eben zu so einem Kauf mit dazu gehören und einkalkuliert werden müssen.
Den Mieter braucht das nicht zu kümmern.

Ich würde dem Poster raten, beim alten Vertrag zu bleiben.

Gruß,
Paran

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