Hallo, ich frage mich, warum im Neufeststellungsantrag des Schwerbehindertenausweises steht, ob man erwerbstätig ist oder nicht. Ich bin seit kurzem arbeitslos weil mein Chef kurzfristig aus Altersgründen den Betrieb aufgegeben hat, und möchte, da ich endlich mal die Zeit dazu habe, meinen Schwerbehindertenausweis den ich seit 1977 besitze, auf den neuesten Stand bringen. Bin ich als Arbeitsloser erwerbstätig oder nicht? Ich möchte ja nicht ewig arbeitslos bleiben, sondern recht schnell wieder arbeiten. Danke für eure Hilfe.
Hallo,
http://www.havixbeck.de/media/download_gallery/schwerbehindertenausweis-kreiscoesfeld.de.pdf
vvgl. hier Punkt 2 der Erläuterungen auf Seite 6. Was im Falle bestehender Arbeitslosigkeit einzutragen wäre, teilt Dir die zuständige Stelle telefonisch mit.
vdm