hallo zusammen
durch einen fernsehbeitrag von gestern, bin ich auf etwas aufmerksam geworden,was - wenn man sich ernsthaft damit auseinandersetzt - einen nachdenklich stimmen kann.
warum ist fahrerflucht strafbar?
wenn ich als fußgänger in einen zaun falle und diesen beschädige, anschliessend abhaue und werde erwischt muss ich den schaden zahlen.
das ich abgehauen bin wird nicht seperat bestraft. habe eben nur „pech“ gehabt.
fahre ich mit dem wagen in den zaun, haue ab, muss ich den schaden zahlen, und es kommt die fahrerflucht noch dazu.
wo ist da die gerechtigkeit? der fluchtinstinkt ist doch eigentlich angeboren und nicht strafbar.
ich rede hier nicht von moral, es sollte eigentlich klar sein dass jeder zu seinen fehlern stehen sollte und im ernstfall - wenn es verletzte gegeben hat - auch helfen sollte.
beispiel: jemand fährt mit dem auto einen radfahrer um, lässt ihn im straßengraben liegen und haut ab.
schuldig der unterlassenen hilfeleistung plus fahrerflucht.
nach dem beitrag gestern kann ich die anklage der fahrerflucht nicht mehr verstehen.
gut, dass die sau bestraft werden muss ist klar, wie gesagt lassen wir die moral aussen vor.
aber „reicht“ hier nicht körperverletzung - meinetwegen mit todesfolge plus unterlassener hilfeleistung?
warum wird auch noch die begangene fahrerflucht seperat bestraft?
mir geht es hier um das prinzipielle.
kann mir das jemand plausibel erklären?
was würdet ihr meinen, würde passieren, wenn mal einer dagegen bis in die letzte instanz klagen würde? müsste das gericht sich nicht beugen, da die flucht eigentlich ein natürlicher trieb ist?
mfg
bruno