Warum Wohnsitzpflicht in D bei Homeoffice?

Hallo,
wenn Covid überhaupt irgendeinen Vorteil gebracht hat, dann den Umstand, dass so mancher Arbeitgeber mal seine bisher ablehnende Einstellung zum Homeoffice überdacht hat. Zum Teil gibts sogar „100%-Homeoffice-Jobs“, wo man vollumfänglich von daheim aus arbeitet und überhaupt nicht zum normalen Firmensitz des Arbeitgebers muss (eine Anlernphase vielleicht mal ausgenommen). Was mir aber aufgefallen ist, ist der Umstand, dass viele solcher Firmen auf einen festen Wohnsitz in Deutschland bestehen. Weiß jemand, was es damit auf sich hat ? Ansich sollte es dem Arbeitgeber ja piepegal sein können, ob man nun Leipzig oder Los Angeles, Berlin oder Buenos Aires sitzt, solange man seine (deutschen) Dienstzeiten einhält und erreichbar ist.

Hallo,
es könnte u.a. auch etwas mit der Sozialversicherung zu tun haben.
Gruss
Czauderna

Da die Steuer in dem Land zu entrichten ist, in dem der Steuerzahler die meisten Tage im Jahr wohnt, hätte es der Arbeitgeber schnell mit internationalem Recht zu tun.

Wer will sich das zusätzlich ans Bein binden?

Und was ist mit Arbeitsrecht, Urlaubsanspruch, … in diversen Ländern?

Du könntest dich doch selbstständig machen und Rechnungen schreiben. Das dürfte deutlich unproblematischer sein.

Der Arbeitgeber möchte zusätzliche Kosten vermeiden.
Homeoffice dauerhaft im Ausland und/oder ohne Wohnsitz in D kann zur Folge haben, dass der Arbeitgeber Sozialversicherungsgaben in zwei Ländern oder nur im anderen Land zahlen muss - evtl. doppelte Kosten und auf jeden Fall erhöhter Aufwand in der Buchhaltung.
Es kann auch passieren, dass das Homeoffice im Ausland als Betriebsstätte des Unternehmens in diesem Land betrachtet wird, für die das Unternehmen dort Steuern abführen muss.

Der Arbeitgeber müsste derzeit auch die Corona-Auflagen in allen betroffenen Ländern im Auge behalten, kann ebenfalls erheblicher Zusatzaufwand sein.

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Dieser Satz ist schwer verständlich…

Gemeint war:
Homeoffice dauerhaft oder zeitweise im Ausland, aber ohne Wohnsitz in Deutschland

Heikel auch, wenn das Homeoffice in L.A. oder Jamaika läge.
Dann kommen noch Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisfragen hinzu.
Zu kompliziert, wie KHK schon sagt

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Das hier:

ist mit Verlaub völlig verkehrt. Wenn in mehreren Staaten ein Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt besteht, richtet es sich in allen Staaten, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, nach der dort definierten Ansässigkeit, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat.

Das ist beiläufig der Grund, weshalb ein fester Wohnsitz in D verlangt wird. Wenn ein Mitarbeiter von einem Homeoffice-Hosting-Hotel in Portugal aus arbeitet und ab und zu in seine beibehaltene Wohnung in Ennetach kommt, ist es egal, wie viele Tage er in Ennetach verbringt, solange dort seine Möbel stehen und seine Fotoalben untergebracht sind.

So ähnlich verkehrt wie die Behauptung, „selbständig machen und Rechnungen schreiben“ sei mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbar und es bestünde für den Mitarbeiter ein Wahlrecht, ob er seine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausführt. Die Beschäftigung von Scheinselbständigen schützt keinen Arbeitgeber, der aus anderem Grund Anlass dafür gibt, dass die Tätigkeit von Mitarbeitern in einem anderen Land sozialversicherungs- oder lohnsteuerpflichtig wird.

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Servus,

ja, wobei es für die hier in Frage kommenden Zeiträume nicht sehr schwer ist, eine Entsendung zu basteln. Wenn die im jeweiligen Land geltende Höchstdauer (üblich, aber gar nicht immer 24 Monate) erreicht ist, lässt sich immer noch nach Unterbrechung eine neue dranhängen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
was ist, wenn jemand nur ein oder zwei Monate in die sonnige Italien sein Homeoffice verlegt? Könnte der Arbeitgeber das überhaupt feststellen? Vielleicht über die IP-Adresse? (Da gibt es aber auch VPN)

Hallo,
ja, kenne ich aus meiner beruflichen Tätigkeit sehr gut. Es dabei auch zu beachten, selbst wenn die Sozialversicherungspflicht hier in Deutschland besteht, so muss das bei der Leistungsgewährung nicht ebenso reibungslos ablaufen - wenn das Home-Office z.B. in Peru gemacht würde, dann kommen da schon Probleme auf, wenn nicht eine entsprechende zusätzliche Absicherung vorgenommen wurde.
Gruss
Czauderna

Zum Beispiel dann, wenn im Falle einer Erkrankung eine Bescheinigung von einem italienischen Arzt kommt.
Oder wenn bei einem Telefonat die Ländervorwahl von Italien auf dem Display erscheint.

Ja, das stimmt. Daher ist zumindest für das Sommerhalbjahr z.B. Hjelmeland besser geeignet. Außerdem helfen die dortigen Lebensmittelpreise beim Abnehmen!

Schöne Grüße

MM

…auf dem Handy? Da gibt es nur die Nummer aus Deutschland.

Stimmt, du hast Recht.
Hat sich das in den letzten Jahren geändert?
Ich könnte schwören, dass ich früher bei Auslandsurlauben die Vorwahl des jeweiligen Landes auf dem Display gesehen habe.
Ist andererseits aber auch schon lange her. :thinking:

Ist EU. Zumindest keine Probleme mit Aufenthalt und Arbeitserlaubnis.

Ohne Absprache mit dem „AG“ würde ich es nie machen. Was wäre denn, wenn Du einen Arbeitsunfall im HO dort hättest?

Ja, natürlich. Ich meinte nur, es wäre ohne weiteres möglich. Die Folgen müsste jeder selbst einschätzen.

dann gibt er damit je nach Weisung, die der Arbeitgeber zu diesem Thema gegeben hat, unter Umständen Anlass zu einer ziemlich plötzlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses aka Kündigung aus wichtigem Grund.

Schöne Grüße

MM

Das dürfte nie so gewesen sein, denn dann wäre der Zweck des Nummernplans konterkariert.

Es müsste jedes Land deine deutsche Nummer mit der jeweiligen Landesvorwahl für dich reservieren. Auf diese Weise wäre die autonome Nummernvergabe nicht mehr möglich und es wären zig Telefonnummer weniger vergebbar.

So nebenbei würde die Rechnungsstellung massiv verkompliziert.

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Das leuchtet sofort ein.
Dann ist meine Erinnerung falsch.
Danke!