Beim Verlassen meiner Wohnung ließ ich ein Dachfenster 1 Stufe geöffnet, es war jedoch verankert im Riegel. Durch unvorhergesehenen starken Sturm wurde das Fenster aufgerissen, das Scharnier auch teilweise aus Der Verankerung gerissen und starker Regen trat ein und verursachte große Schaden am Fußboden und den Möbeln.
Wenn in meiner Hausratsversicherung Schäden grob fahrlässiger Handlungen mitversichert sind, warum zahlt diese dann den Schaden nicht?
Die Markise, die auf dem Balkon zerstört wurde wird ja auch übernommen, obwohl sie nicht geschlossen wurde.
warum fragst du nicht die versicherung selber? die schreiben doch nicht einfach ‚is nich‘ in den brief, die schreiben auch eine begründung, oder? und die ist geheim und darf nicht veröffentlicht werden?
dann bleibt trotzdem noch die Frage an die Versicherung, warum diese nicht zahlen will, wenn grobe Fahrlässigkeit (und Fenster auflassen ist für die Versicherung eine solche) mitversichert ist.
Sie meinten zu mir der Schaden wurde durch das geöffnete Fenster verursacht.
und mit grober Fahrlässigkeit habe das nichts zu tun…
Deswegen wunder ich mich ja auch so und habe gehofft hier eine Antwort zu finden
Handelt es sich um einen Schaden durch
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
Leitungswasser;
Sturm, Hagel,
Eher nicht, oder? Wurde Regenwasser zusätzlich versichert?
Regenschäden sind grundsätzlich nicht versichert.
Ausnahme:
Wenn Sturm und Hagel mitversichert ist, dann ist der folgende Wasserschaden nur versichert, wenn der Sturm oder Hagel das Fensterglas zerstört !
Nicht aber wenn das gekippte oder nur einen Spalt geöffnete Dachfenster vom Sturm aufgerissen wird und danach Regen in Wohnung gelangt !
Das mit der Fahrlässigkeit wäre etwas anders. Zum Beispiel, bei Einbruch, wenn man ein Fenster auf Kipp lässt und Wohnung verlässt. Jetzt kann man leichter einbrechen, der Einbruchschaden bleibt aber versichert !
Oder wenn man den Herd angelassen hat und es entsteht ein Brand in der Küche.
Oder man hat Kerzen in Abwesenheit brennen gelassen.
Streiche „Fensterglas“, setze „Gebäudeteile“. Die Mitversicherung des Folgeschadens durch eindringenden Regen ist bspw. auch gegeben, wenn das Dach (oder Teile hiervon) wg. des Sturms plötzlich fehlt ;).